Europäischer Gerichtshof
Schweiz darf afghanischen Konvertiten nicht abschieben
Die Abschiebung eines zum Christentum konvertierten Afghanen in sein Heimatland verstößt gegen das Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus der Schweiz entschieden.
Freitag, 08.11.2019, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.11.2019, 16:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Schweiz die Abschiebung eines zum Christentum konvertierten Afghanen in sein Heimatland untersagt. Die Schweiz würde mit einer Abschiebung gegen das Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung verstoßen, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg mit Blick auf die Gefahren, denen der Mann in Afghanistan ausgesetzt wäre. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden. (AZ: 32218/17)
Der Afghane kam laut EGMR vor rund fünf Jahren in die Schweiz und bat um Asyl. Die zuständigen Stellen lehnten dies ab. Ein Gericht machte dem EGMR zufolge geltend, dass er zwar nicht in seine Ursprungsregion, aber in die Hauptstadt Kabul abgeschoben werden könne, wo er Familie habe. Seine in der Schweiz erfolgte Konversion sei kein Hindernis, da die Verwandten davon nichts wüssten.
Der EGMR befand nun, dass christliche Konvertiten in Afghanistan mit Verfolgung durch verschiedene Gruppen und auch den Staat rechnen müssten, es drohe sogar die Todesstrafe. Das Schweizer Gericht habe nicht geprüft, wie der Mann unter diesen Umständen seinen Glauben praktizieren könne. Wenn das Gericht meine, er solle dies nur im Geheimen tun, stünde dem ein Urteil genau desselben Gerichts in einem anderen Fall entgegen, erklärte der EGMR. Danach könne das tagtägliche Verleugnen des eigenen Glaubens im Kontext der afghanischen Gesellschaft unter Umständen als unerträglicher seelischer Druck charakterisiert werden. (epd/mig)
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