
Verwaltungsgericht Berlin
Infizierte Asylbewerber dürfen auf Nachbargründstück in Quarantäne
Berlin brachte mit Corona infizierte Asylbewerber in einer Gemeinschaftseinrichtung unter. Ein Bewohner des Nachbargrundstücks ging dagegen vor - erfolglos. Das Landgericht sieht eine Ansteckung über „Coronawolken“ als unwahrscheinlich an.
Donnerstag, 16.04.2020, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.04.2020, 22:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Land Berlin darf Asylsuchende, die mit dem Coronavirus infiziert sind, in einer ehemaligen Gemeinschaftseinrichtung in Berlin-Pankow in Quarantäne unterbringen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch in einem Eilverfahren. (VG 14 L 47/20). Gegen das Vorhaben des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten hatte ein Bewohner eines Nachbargrundstücks Eilrechtsschutz beantragt. Er sieht durch die Unterbringung mehrerer Infizierter seine Gesundheit gefährdet.
Das Gericht wies den Eilantrag zurück mit der Begründung, es sei unwahrscheinlich, dass von der Unterbringung infizierter Personen in der Gemeinschaftseinrichtung eine signifikante Gesundheitsgefahr für den Nachbarn ausgehen könne. Es sei nicht ersichtlich, dass das Krankheitsrisiko dadurch nennenswert erhöht werde.
Ansteckung über Coronawolken unwahrscheinlich
Dem Gericht zufolge gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, „dass wegen einer massiven Freisetzung von Viren durch die Ansammlung vieler Infizierter auf engem Raum sogenannte ‚Coronawolken‘ entstünden, die als Aerosol durch die Luft über den unmittelbaren Nahbereich hinaus getragen würden und in größerer Entfernung zu einer Ansteckung führen könnten“.
Vielmehr vermindere nach den Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts bereits ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu Anderen das Übertragungsrisiko des Coronavirus deutlich. Gegen den Beschluss des Gerichtes kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (epd/mig)
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Leute gibt’s …
Wohin sollen denn infizierte Flüchtlinge … nach Meinung des Klägers.
Vorschlag im Sinne des Klägers: In brandenburgischen Wäldern eine Zeltstadt errichten und dort die infizierten Flüchtlinge „bunkern“. Glocke drüber und die Atemluft filtern, damit die Coronawolken nicht deutsche Lande überziehen (ist natürlich ironisch gemeint).
Was würde besagter Kläger denn in Bezug auf Seniorenheime sagen, wo Corona festgestellt wurde (Beispiel Wolfsburg) – die Nachbarschaft großräumig evakuieren? Oder 2te Zeltstadt in niedersächsischen Wäldern? (auch ironisch gemeint).
Nee wirklich, Leute gibt’s … da wird man selbst nahezu sprachlos.
Ich hatte schon vermutet, daß „Corona“ das Unwort des Jahres 2020 wird, aber „Coronawolken“ toppt das noch.
Für Menschen, die ähnlich denken wie der Kläger, gibt es auch schon ein Wort: EGOISTEN!