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Erntehelfer beim Spargelstechen © Karsten W Rohrbach @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Einreiseverbot für Erntehelfer

Klöckner will Asylbewerber auf die Felder holen

Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer dürfen wegen der Corona-Pandemie nicht mehr nach Deutschland einreisen. Nun sollen Alternativen geprüft werden. Landwirtschaftsministerin Klöckner will Asylbewerber auf die Felder holen.

Donnerstag, 26.03.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.03.2020, 19:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Erntehelfer und Saisonarbeiter dürfen wegen der Corona-Krise nicht mehr nach Deutschland einreisen. Das hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Absprache mit dem Bundeskabinett angeordnet, um die Infektionsgefahren einzudämmen, wie das Innenministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Regelung gilt bis auf weiteres. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sagte am Nachmittag in Berlin, das treffe Landwirte „enorm hart“. Allein im März würden 35.000 Saisonarbeitskräfte gebraucht, im Mai bereits 85.000.

Die Regelung betrifft laut Innenministerium Arbeitskräfte unter anderem aus Bulgarien, Rumänien und Großbritannien sowie Saisonarbeiter aus den Nachbarländern, zu denen es derzeit wieder Grenzkontrollen gibt. Die Regelung gilt demnach „bis auf weiteres“. Klöckner sagte, es gebe die Vereinbarung, das Einreiseverbot in zwei Monaten zu überprüfen.

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Asylbewerber in die Landwirtschaft?

Die Ministerin hatte sich vor wenigen Tagen mit der Idee an Seehofer gewandt, Asylbewerber, die bisher mit einem Arbeitsverbot belegt sind, in der Landwirtschaft einzusetzen. Sie sagte dem Bayerischen Rundfunk, es gehe um die Frage, „ob diese Personengruppe nicht, wenn sie geeignet ist und will, mit aufs Feld geht. Der Meinung bin ich ganz klar, ja“, sagte Klöckner. Dafür müssten aber Gesetze geändert werden.

Seehofer habe ihr eine entsprechende Prüfung zugesagt. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, es gebe gegenwärtig zahlreiche Überlegungen, wie der Ausfall der Arbeitskräfte kompensiert werden könne. Einzelheiten könne er aber noch nicht nennen. Die Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber wurden in den vergangenen Jahren stark erweitert. Arbeitsverbote gibt es in der Regel nur noch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts, für die Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung und für Geduldete, die ihre Abschiebung selbst verhindern.

Lockerungen für Saisonarbeit

Der Bundestag beschloss am Mittwoch im Rahmen der Hilfspakete für die Wirtschaft gesetzliche Lockerungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften. Sie dürfen befristet für eine Höchstdauer von 115 statt bisher 70 Tagen beschäftigt werden. Um zusätzliche Arbeitskräfte für die Versorgung der Bevölkerung zu gewinnen, sollen Einkünfte aus Extra-Jobs nicht vollständig auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. So können Menschen in Kurzarbeit in Branchen einspringen, wo Arbeitskräfte gebraucht werden, etwa in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen oder im Lebensmittelsektor.

Nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums war die Bundespolizei am Mittwoch angewiesen, Helfer, die bereits auf dem Weg nach Deutschland waren, noch bis um 17 Uhr einreisen zu lassen.

Kritik an Einreiseverbot

Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, erklärte, das Einreiseverbot treffe die Betriebe in der jetzigen Phase sehr hart. Insbesondere die Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe bräuchten dringend Arbeitskräfte. Der Einreisestopp müsse so kurz wie möglich gehalten werden. Nach Angaben des Bauerverbandes sind in der deutschen Landwirtschaft jährlich rund 300.000 Saisonarbeitskräfte beschäftigt.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat kritisierte den Einreisestopp. Er sei „nicht nachvollziehbar und betrifft pauschal eine Berufsgruppe“, erklärte sie. Eine Einreisesperre, die nur ausländische Erntehelfer trifft, während andere Berufsgruppen weiterhin einreisen dürften, sei zudem europarechtlich fragwürdig. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft

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  1. Gerrit sagt:

    Die Frau Klöckner und ihre Ideen …

    Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn Asylbewerber faire Arbeit bekommen, damit auch diese Menschen eine geregelte Tagesstruktur haben. Fehlende Tagesstrukturen sind oftmals der Auslöser für Probleme. Aber das ist nicht neu und wird von vielen, die jeden Tag mit Flüchtlingen zu tun haben, seit Jahren immer wieder gesagt.

    Daß es dafür aber einer Corona-Pandemie bedarf … wo war Frau Klöckner denn vorher mit ihren Ideen.

    Vielleicht sollte sie sich eine Auszeit nehmen, nebenberuflich im Münsterland als Vorarbeiterin agieren und Menschen mit zig Sprachen erklären, wie man Spargel sticht.

    Corona ist TRAGISCH, vor allem für die tödlich verlaufenden Fälle – weltweit! Aber es zeigt uns auch unsere Grenzen, in diesem Fall die Abhängigkeit von Saisonarbeitern, die für kleines Geld dafür sorgen, daß wir Deutschen billiges Obst und Gemüse bekommen.

    Würde man hier, wie in vielen anderen Bereichen, faire Bedingungen schaffen, würden sich vielleicht auch andere Arbeitskräfte finden.

    Und das man (Frau Klöckner) sich jetzt auf einmal an die Asylbewerber erinnert, damit wir auch in diesem Jahr unseren Spargel auf den Tisch bekommen, ist eine ziemlich „…“ Idee.

    Liebe Politikerinnen und Politiker, liebe Verantwortliche lernt aus dieser Situation endlich, daß es Wachstum ohne Ende nicht gibt – ALLES ist endlich! Lernt daraus, daß wir grundsätzlich unsere Gesellschaft, national und international, umstrukturieren müssen und unser Anspruchsdenken massiv herunterfahren müssen, dann hat Corona vielleicht trotz aller Dramatik noch eine „gute Seite“!

    Und Sie, Frau Klöckner, sollten sich auf Ihre Arbeit konzentrieren: Faire Bedingungen in der Landwirtschaft für Mensch UND Tier – faire Preise und ein tiergerechter Umgang. Da hätten Sie genug zu tun und müssten nicht mit so fragwürdigen Ideen kommen.

  2. droitalaville sagt:

    „Die Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber wurden in den vergangenen Jahren stark erweitert. Arbeitsverbote gibt es in der Regel nur noch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts, für die Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung und für Geduldete, die ihre Abschiebung selbst verhindern.“

    Leider sind die meisten Asylbewerber seit letztem Sommer aber dazu verpflichtet, bis zu 18 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (§ 47 Abs. 1 S. 1 AsylG) – durch die Hintertür wurden die Arbeitsmöglichkeiten also tatsächlich ganz erheblich eingeschränkt!