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Erntehelfer beim Spargelstechen © Karsten W Rohrbach @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Faktische Quarantäne

Einreiseverbot für ausländische Erntehelfer wird gelockert

Bis zu 80.000 ausländische Erntehelfer sollen in der Corona-Krise nun doch einreisen dürfen. Für die Arbeiter ist allerdings eine faktische Quarantäne vorgesehen. Weitere 10.000 Helfer - darunter Asylbewerber - sollen aus dem Inland gewonnen werden. Grüne fordern faire Arbeitsbedingungen.

Freitag, 03.04.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 03.04.2020, 1:21 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach dem zunächst von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verhängten Einreiseverbot für Erntehelfer in der Corona-Krise soll es nun doch Ausnahmen geben. Seehofer und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) verständigten sich am Donnerstag darauf, dass im April und Mai jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeiter einreisen dürfen, wie beide Ministerien im Anschluss in Berlin mitteilten. Ihre Vereinbarung sieht dafür eine Reihe von Vorsichts- und Hygienemaßnahmen vor.

Es sei gelungen, einen Weg zu finden, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Sicherung der Ernten miteinander in Einklang zu bringen, erklärte Seehofer. Klöckner sagte: „Das ist eine wichtige und gute Nachricht für unsere Bauern.“ Die Ernte warte nicht, auch Aussaaten könne man nicht verschieben.

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Neben den Einreiseausnahmen für bis zu 80.000 Saisonarbeitskräfte wird der Vereinbarung zufolge angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10.000 Personen aus inländischem Potenzial zu gewinnen. Als Beispiele genannt wurden Arbeitslose, Studenten, Asylbewerber und Kurzarbeiter. Dann hätte man den Angaben zufolge genügend Helfer für die Landwirtschaft.

Faktische Quarantäne

Bedingung für die Einreise von Erntehelfern ist den Angaben zufolge die Anreise per Flugzeug, um aus Infektionsschutzgründen lange Busfahrten zu vermeiden. Es soll keine Einzeleinreisen geben und die Arbeiter sollen vom Betrieb am Flughafen abgeholt werden.

Zudem soll es bei der Einreise einen Gesundheitscheck geben. Einreisende müssen dann 14 Tage strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten. Das Betriebsgelände dürfen sie in dieser Zeit nicht verlassen. Die Rede ist von „faktischer Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit“. Zudem sollen auch bei der Arbeit und bei der Zimmerbelegung von Arbeiterunterkünften Abstandsregeln gelten.

Gründe fordern Sicherheit und Bleibeperspektive

Die Grünen dringen darauf, die Sicherheit der Erntehelfer sicherzustellen. „Massenunterkünfte darf es nicht geben, die gute Unterkunft und medizinische Versorgung muss in jedem Einzelfall gewährleistet werden“, erklärt Friedrich Ostendorff. Grünen-Politikerin Filiz Polat fordert faire Löhne für Asylbewerber und eine Bleibeperspektive. „Eine Aufhebung des Arbeitsverbots soll dann jedoch von Dauer sein. Gleichzeitig darf niemand, der jetzt für das Gemeinwohl einspringt und hart arbeitet, befürchten müssen, anschließend abgeschoben zu werden“, so die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag.

Seehofer hatte aufgrund der Corona-Pandemie ein Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft verhangen. Bundeslandwirtschaftministerin Julia Klöckner (CDU) hatte sich daraufhin mit der Idee an Seehofer gewandt, Asylbewerber, die bisher mit einem Arbeitsverbot belegt sind, in der Landwirtschaft einzusetzen. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft

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