Geschichte
Vor 100 Jahren trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft
Ein Theater in Weimar war Geburtsort der ersten deutschen Demokratie. Die Nationalversammlung beriet dort ein halbes Jahr lang über eine neue Verfassung.
Von Jürgen Prause Mittwoch, 14.08.2019, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.08.2019, 17:51 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Das Deutsche Nationaltheater in Weimar wurde vor 100 Jahren zur großen politischen Bühne: Nicht Schauspieler, sondern gewählte Volksvertreter versammelten sich dort, um über die erste demokratische Verfassung Deutschlands zu beraten. Der Zuschauerraum wurde zum Plenarsaal, in dem die Nationalversammlung von Februar bis August 1919 tagte. Mehr als 400 Presseberichterstatter verfolgten die Eröffnung am 6. Februar von den Rängen. Am 31. Juli verabschiedeten die Abgeordneten die Weimarer Reichsverfassung – sie galt damals als eine der fortschrittlichsten und liberalsten der Welt. Mit ihrer Verkündigung am 14. August trat sie in Kraft.
Auf dem Weg zur Tagungsstätte kamen die 423 Abgeordneten am Denkmal von Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller vorbei, die einst in Weimar gewirkt hatten. Vom Versammlungsort sollte ein Signal ausgehen: „Es wird in der ganzen Welt angenehm empfunden werden, wenn man den Geist von Weimar mit dem Aufbau des neuen Deutschen Reiches verbindet“, hoffte der am 11. Februar 1919 zum vorläufigen Reichspräsidenten gewählte Sozialdemokrat Friedrich Ebert. Tatsächlich waren aber auch die Unruhen und Straßenkämpfe in der Hauptstadt Berlin der Grund für das Ausweichen nach Weimar.
Ein „Meilenstein“
Die Verfassunggebende Nationalversammlung war nach dem Urteil des Historikers Robert Gerwarth ein „Meilenstein auf dem Weg in die parlamentarische Demokratie“. Die Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) waren als stärkste Partei aus den ersten wirklich demokratischen Wahlen in Deutschland am 19. Januar 1919 hervorgegangen. Sie gingen ein Bündnis mit den Parteien der bürgerlichen Mitte ein, der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und dem katholischen Zentrum. Nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs und der Ausrufung der Republik im November 1918 wollte die Regierung der „Weimarer Koalition“ die Grundlagen für eine neue politische Ordnung schaffen.
Eigentlicher Schöpfer der Weimarer Verfassung war der Berliner Staatsrechtler Hugo Preuß. Die provisorische Regierung hatte den linksliberalen Gelehrten schon im November 1918 damit beauftragt, einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten. Preuß wollte mit der Tradition des Obrigkeitsstaates brechen und mit der neuen Verfassung „Solidarität zwischen Volk und Regierung“ stiften.
Die von Preuß angestrebte territoriale Neuordnung des Reichsgebiets, insbesondere die Aufteilung des übermächtigen Teilstaats Preußen, scheiterte aber am Widerstand der Länder. Bis zum 18. Juni 1919 beriet ein Verfassungsausschuss mit 28 Mitgliedern über die neue rechtliche Grundordnung. Das schließlich verabschiedete, aus 181 Artikeln bestehende Gesetzeswerk war ein Kompromiss der politischen Parteien.
„Konstruktionsfehler“
Den Bürgern wurden bürgerliche Freiheitsrechte garantiert, zu denen die Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit zählten. In Artikel 109 hieß es: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Allerdings konnten die Bürger diese Rechte nicht – wie später in der Bundesrepublik vom Grundgesetz garantiert – vor Gericht einklagen. Auch Formen der direkten Demokratie wie Volksbegehren und Volksentscheid wurden eingeführt.
„Alles in allem war die Verfassung der Weimarer Republik erheblich demokratischer und liberaler als die Verfassungen der meisten anderen Länder in den 1920er Jahren“, resümiert der Historiker Gerwarth. Auch umfassende soziale Rechte wurden verankert: das Recht zur Bildung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden etwa und die Verantwortung des Staates für die Arbeitslosen.
Für das Scheitern der ersten deutschen Demokratie nach nur rund 14 Jahren werden immer wieder auch „Konstruktionsfehler“ der Weimarer Verfassung mitverantwortlich gemacht: Die Verfassung wies den Parteien keine verantwortliche Rolle für das Funktionieren des Parlamentarismus zu. Der direkt vom Volk gewählte Reichspräsident konnte das Parlament auflösen, per Notverordnungen des Präsidenten konnte der Reichskanzler außerdem am Parlament vorbeiregieren.
14. August 1919
Der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier allerdings widerspricht: „Maßgeblich zum Scheitern der Weimarer Republik haben die antidemokratischen und antirepublikanischen Kräfte in Politik und Gesellschaft beigetragen, nicht etwa die Weimarer Verfassung.“ Wenn es in den politischen Organen an Zustimmung zur verfassungsmäßigen Ordnung fehle, gehe das Schiff unweigerlich unter. „Dagegen hilft keine noch so gute Verfassung der Welt.“
Am 31. Juli 1919 verabschiedete die Nationalversammlung mit 262 gegen 75 Stimmen die neue „Verfassung des Deutschen Reichs“. Am 11. August unterzeichnete Ebert sie an seinem Urlaubsort in Schwarzburg (Thüringen), drei Tage später trat sie in Kraft.
Die Bevölkerung nahm kaum Notiz vom Abschluss der Beratungen in Weimar und der Verkündung der neuen Verfassung. Weit mehr beschäftigte die meisten Deutschen damals der kurz zuvor unterzeichnete Friedensvertrag von Versailles mit seinen harten Bedingungen. Der Vater der Verfassung, Hugo Preuß, resümierte: „Die Verfassung von Weimar ist nicht im Sonnenglanz des Glücks geboren.“ (epd/mig) Aktuell Feuilleton
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