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Soziale Medien © LoboStudioHamburg @ pixabay.com (CC0)

Forschung

Ein Drittel aller Twitter-Mitteilungen über Flüchtlinge sind „extrem aggressiv“

Wissenschaftler entwickeln automatische Erkennung von Hassbotschaften. Die ersten Ergebnisse sind alarmierend. Gehetzt wird oft gegen Flüchtlinge. Der Deutsche Richterbund fordert schärfere gesetzliche Vorgaben für die Internet-Konzerne.

Von Jens Bayer-Gimm Dienstag, 13.08.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:42 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Wissenschaftler arbeiten an einer automatischen Erkennung von Hassbotschaften und Beleidigungen im Internet. „Hass im Netz ist eine Art von Gewalt“, sagte die Professorin für Informationswissenschaft an der Hochschule Darmstadt, Melanie Siegel, dem „Evangelischen Pressedienst“. Auf der Kurznachrichten-Plattform Twitter verbreiteten rund fünf Prozent der Teilnehmer Hassbotschaften, die bei bestimmten Themen wie Flüchtlingen oder Asylbewerbern schätzungsweise über ein Drittel aller Nachrichten (Tweets) ausmachten.

Die Computerlinguistin und ihre Mitarbeiter untersuchten im letzten Quartal 2017 und 2018 rund 8.000 Tweets. Bestimmte Twitter-Accounts reagierten massiv auf Nachrichten und sendeten viele Retweets, so dass man ein automatisches Computerprogramm (Social Bot) dahinter vermuten könne, erklärte die Informationswissenschaftlerin. Die meisten der Twitter-Accounts, die Hassbotschaften sendeten, seien rechtsradikal gefärbt. Nur wenige linksradikal gefärbte hätten sich darunter befunden.

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Hetze gegen Flüchtlinge

Die Forscher teilten die Tweets in drei Kategorien ein, wie Siegel erläutert. Eine Kategorie erfasse Volksverhetzung, also diskriminierende Äußerungen gegenüber Gruppen. Bei einer spontanen Stichprobe der Begriffe (Hashtags) „Flüchtling“ und „Asylant“ bei Twitter vergangene Woche seien von 148 Nachrichten 28 Prozent Hassbotschaften gewesen.

Die zweite Kategorie erfasse Beleidigungen gegen einzelne Personen, häufig Politiker oder Journalisten. Eine aktuelle Stichprobe mit dem Nachnamen des Redaktionsleiters des Fernsehmagazins „Monitor“, Georg Restle, habe von 193 Tweets 39 Prozent Hassbotschaften aufgezeigt. Der Journalist hat kürzlich eine Morddrohung erhalten, nachdem er in einem Kommentar in den ARD-„Tagesthemen“ am 11. Juli die AfD kritisiert hatte und gefordert hatte, die Partei müsse als rechtsextremistisch eingestuft werden.

In der dritten Kategorie würden Schimpfwörter gesammelt. Zu jeder Kategorie sei auch eine Vergleichsgruppe gebildet worden.

Entwicklung noch nicht abgeschlossen

Ein internationales Forschernetzwerk hat sich nach den Worten von Siegel daran gesetzt, mit Hilfe dieser Daten ein Computerprogramm zu entwickeln. Das Ziel sei, Hassbotschaften automatisch zu erkennen. Die Wissenschaftler identifizierten Merkmale wie Schimpfwörter, Wörter im Zusammenhang mit Schimpfwörtern („Du bist ein…“), mit Hassbotschaften verlinkte Schlagwörter (Hashtags) und Piktogramme (Emojis). Mit diesem Material werde das Maschinenlernen trainiert. 23 internationale Forschergruppen mit je drei bis fünf Mitgliedern seien in diesem Jahr in einem Wettbewerb um das erfolgreichere Programm angetreten.

Die besten könnten Hassbotschaften schon zu 80 Prozent korrekt erkennen, aber die Entwicklung sei noch nicht abgeschlossen, sagte Siegel. Die Forscher wollten auf eine Trefferquote von deutlich über 90 Prozent kommen. Schwierig sei die Erkennung von indirekten Hassbotschaften ohne Schimpfwörter, die sich etwa der Ironie oder der Übertreibung bedienten. Wenn das Programm ausgereift sei, könne es etwa eine Kommentarfunktion in sozialen Medien überwachen und Alarm schlagen, kündigte Siegel an.

Richterbund für schärfere Gesetze

Derweil hat der Deutsche Richterbund schärfere gesetzliche Vorgaben für die Konzerne gefordert. „Es braucht eine konsequentere Strafverfolgung von Hass, Hetze und Bedrohungen im Internet“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat hier noch nicht die erhofften Fortschritte gebracht.“

Die gesetzlichen Vorgaben müssten deshalb dringend nachgebessert werden. „Es braucht eine Pflicht für die Netzwerke, die Bestandsdaten eines Nutzers bei Verdacht auf Straftaten herauszugeben, so wie es sie für Telekommunikationsanbieter bereits gibt“, forderte Rebehn: „Es darf nicht sein, dass Facebook und Co. bei Auskünften an die Strafverfolger vielfach mauern.“ Bisher träten die Behörden den Netzwerken eher als Bittsteller gegenüber.

Die Auskunftsstellen der Netzwerke gäben Bestandsdaten ihrer Nutzer wie Name oder Mailadresse bei einem Verdacht auf Straftaten oft nicht heraus, monierte der Jurist. „Facebook beantwortet Anfragen der Behörden regelmäßig mit der inhaltsleeren Auskunft, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten ist, was wegen der dortigen Rechtslage aber oft aussichtslos ist“, kritisierte er. „Es besteht nach wie vor eine faktische Strafbarkeitslücke bei Straftaten, die im Netz unter Pseudonym begangen werden.“ (epd/mig) Leitartikel Panorama Studien

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  1. Vielen Dank für die Korrektur! Redaktion

    Die Information, dass ein Drittel _aller_ Tweets hetzt, ist falsch. Ich habe mich da im Interview wohl missverständlich ausgedrückt – der Tagesspiegel hat das auch inzwischen korrigiert.
    Richtig ist: Wenn man nach bestimmten Schlagwörtern wie z.B. „Flüchtlinge“ sucht, dann ist oft ein Drittel der Tweets extrem aggressiv. Aber natürlich gibt es in Twitter auch noch ganz andere Themen, die völlig normal diskutiert werden.