Sea Eye, Rettungsschiff, Seenotretter, Flüchtlinge
Sea Eye-Rettungsschiffe © sea-eye.org

Was bisher geschah

Zwei Wochen vergebliches Bitten – Chronologie der „Sea-Watch 3“

Kapitänin Carola Rackete und das Rettungsschiff "Sea-Watch 3" stehen derzeit im Mittelpunkt der Diskussion um Flüchtlinge auf dem Mittelmeer. MiGAZIN dokumentiert im jüngsten Fall die Ereignisse von der Aufnahme der Flüchtlinge an Bord bis zur Überstellung Racketes nach Sizilien.

Dienstag, 02.07.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.07.2019, 0:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

12. Juni: Die „Sea-Watch 3“ und Kapitänin Carola Rackete retten 53 Bootsflüchtlinge aus dem Mittelmeer. Das Schiff steuert die süditalienische Insel Lampedusa an. Die italienischen Behörden verweigern das Einlaufen und fordern die „Sea-Watch 3“ auf, nach Libyen zu fahren.

15. Juni: Zehn der insgesamt 53 Flüchtlinge bringt die italienische Küstenwache an Land. Unter ihnen sind Babys und Kranke.

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16. Juni: Die Dresdner Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ startet eine internationale Aktionswoche auf dem Mittelmeer. Unter der Überschrift „Yachtfleet“ machen sich bis 21. Juni private Schiffe aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Griechenland, Italien, Portugal und Syrien auf den Weg, um ein Zeichen für Humanität und Menschlichkeit zu setzen.

19. Juni: Seenotretter schlagen Alarm: Die „Sea-Watch 3“ wird nun seit einer Woche die Anlandung verweigert. Migrationspolitik werde auf dem Rücken der Menschen in Not verhandelt, kritisiert die Dresdner Organisation Sea-Watch. Den Helfern zufolge sind viele Flüchtlinge auf dem Schiff seekrank und müssten medizinisch behandelt werden. Zugleich kritisieren sie, dass die „Sea-Watch 3“ die Flüchtlinge nach Tripolis bringen soll. Dort drohe ihnen Gefangenschaft, Misshandlungen und Versklavung.

21. Juni: Die Vereinten Nationen (UN) verlangen, die auf der „Sea-Watch 3“ verbliebenen Flüchtlinge dringend in einen sicheren Hafen zu bringen. Tripolis gehört laut UN-Flüchtlingskommisariats UNHCR nicht dazu.

25. Juni: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg lehnt einen Eilantrag der Seenotretter zur Anlandung in Italien ab. Die Situation an Bord der „Sea-Watch 3“ rechtfertige derzeit keinen Zwang gegen Italien.

26. Juni: Die „Sea-Watch 3“ erklärt nach zwei Wochen vergeblichen Wartens den Notfall. Das Schiff habe sich angesichts der verzweifelten Lage der noch 42 Flüchtlinge an Bord gezwungen gesehen, gegen Mittag in italienische Hoheitsgewässer einzufahren, teilt die Organisation mit. Auf Twitter schreibt Kapitänin Carola Rackete: „Ich habe beschlossen in den Hafen von Lampedusa einzufahren. Ich weiß, was ich riskiere, aber die 42 Geretteten sind erschöpft. Ich bringe sie jetzt in Sicherheit.“

28. Juni: In einer Webkonferenz schildert Kapitänin Rackete, dass die Situation an Bord „schlechter und schlechter“ wird. Die Frustration unter den geretteten Menschen wachse, manche litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen, drohten mit Hungerstreik oder damit, über Bord zu springen. Vor allem die hygienische Situation bezeichnet sie als problematisch. Italien erlaubt einem Kranken und seinem Bruder, das Schiff zu verlassen.

29. Juni: In der Nacht steuert Rackete die „Sea-Watch 3“ trotz Verbots in den Hafen von Lampedusa ein. Nach dem Festmachen wird sie von italienischen Behörden unter Hausarrest gestellt. Die Behörden werfen ihr Beihilfe zur illegalen Einreise vor, wegen Verstoßes gegen die Schifffahrtsordnung droht ihr eine Haftstrafe zwischen drei und zehn Jahren. Zoll und Polizei beschlagnahmen das Schiff. Die Flüchtlinge kommen an Land.

1. Juli: Die italienischen Behörden bringen Rackete von der Insel Lampedusa zu einem Gericht in der rund 250 Kilometer entfernten sizilianischen Stadt Agrigent. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Slexander sagt:

    Diese Darstellung fand ich in einer Zeitung; wer weiß mehr darüber und wi genau auf dem Meer die Flüchtlinge aufgenommen wurden?
    „Lorbas: Wahrheit über Seawatch:

    Zum Fall Rackete: Der „Sea Watch“ wurde laut ZDF vom 13.6.2019 ein – dem internationalen Seerecht entsprechender – lybischer Hafen zugewiesen (der 34 Seemeilen entfernt war), mit der Zusicherung die Schiffbrüchigen aufzunehmen, zu versorgen und medizinisch zu betreuen, unter internationaler Aufsicht. Dem hat sich die Kapitänin widersetzt und hat dann Kurs auf das über 250 Seemeilen entfernte Italien genommen. Zu einem Zeitpunkt, als bereits schwer Kranke und Sterbende an Bord waren. Selbst wenn man Italien auf dem schnellsten Weg erreicht hätte, wäre die dringend nötige medizinische Versorgung über einen Tag später erst möglich gewesen. Italien hat von Beginn an die Einfahrt in seine Häfen verweigert, genau so wie Malta. Es war also klar, daß die medizinische Versorgung erheblich länger als mit einem Tag Verspätung kommen würde. In Lybien standen Retter und Ärzte bereit. Die Kapitänin hat damit Tod und Verderben sowie großes Leid billigend in Kauf genommen. Dessen völlig ungeachtet hat sie bei der illegalen Einfahrt in den italienischen Hafen völlig Unbeteiligte in Lebensgefahr gebracht und, fast schon Nebensache, mit einem unfachmännischen Anlegemanöver riesigen Sachschaden verursacht.“