Carola Rackete, Sea-Watch, Seenotretterin, Mittelmeer, Flüchtlinge
Carola Rackete, Kapitänin der Sea-Watch © Sea-Watch

Italien

Oberstes Gericht bestätigt Vorgehen von Kapitänin Rackete

Die ehemalige Seenotretterin Carola Rackete hat rechtmäßig gehandelt, als sie aus Seenot gerettete Flüchtlinge ohne Genehmigung an Land brachte.

Freitag, 21.02.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.02.2020, 22:45 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die ehemalige Seenotretterin Carola Rackete hat nach Auffassung des obersten italienischen Kassationshofs ihre Pflicht erfüllt, als sie die im vergangenen Juni von der „Sea Watch 3“ geretteten Flüchtlinge ohne Genehmigung nach Lampedusa brachte. „Die Pflicht zur Hilfe erschöpft sich nicht im Akt, Schiffbrüchige der Gefahr zu entziehen“, betonten die Richter am Donnerstag in Rom. Vielmehr müssten die Geretteten überdies in einen sicheren Hafen gebracht werden, hieß es in ihrer Urteilsbegründung im Fall der deutschen Kapitänin.

Hintergrund ist das Berufungsverfahren der Staatsanwaltschaft Agrigent gegen die Freilassung Racketes im vergangenen Sommer. Nachdem der römische Kassationshof – die letzte Berufungsinstanz in Italien – das Vorgehen der ehemaligen Seenotretterin und damit ihre Entlassung aus dem Hausarrest bereits im Januar für rechtens erklärt hatte, veröffentlichte er nun die Urteilsbegründung.

___STEADY_PAYWALL___

Boot der Finanzpolizei kein Kriegsschiff

Ende Juni vergangenen Jahres hatte sich Rackete nach tagelangem Tauziehen mit den italienischen Behörden über das Verbot hinweggesetzt, mit der „Sea-Watch 3“ Lampedusa anzulaufen. Beim Anlegen im Hafen der italienischen Insel rammte sie ein Schiff der Finanzpolizei und wurde daraufhin im Hafen festgenommen und unter Hausarrest gestellt.

Die Untersuchungsrichterin in Racketes Fall hob den Hausarrest auf und schloss sich der Argumentation der Kapitänin an, nach der es oberste Priorität gehabt habe, die vor Libyen geretteten Flüchtlinge in einen sicheren Hafen zu bringen. Überdies sei das Boot der Finanzpolizei kein Kriegsschiff. Die Richter des Kassationshofes schlossen sich dieser Einschätzung an: Bei dem gerammten Boot der Finanzpolizei habe es sich nicht um ein Kriegsschiff gehandelt, da dieses nicht von einem Marineoffizier gesteuert wurde. (epd/mig) Aktuell Ausland

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)