Residenzpflicht

Bundesregierung will dauerhafte Wohnsitzpflicht für Flüchtlinge

Seit 2016 kann Flüchtlingen der Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben werden. Die Regelung läuft am 6. August aus. Das will die Bundesregierung nicht. Sie will das Gesetz entfristen.

Donnerstag, 28.02.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 05.03.2019, 17:36 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Flüchtlingen auch künftig der Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben werden kann. Die Regelung zur sogenannten Residenzpflicht, die 2016 zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs wieder eingeführt wurde, soll nach Plänen der Bundesregierung entfristet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Die damals befristete Regelung würde andernfalls am 6. August auslaufen.

Das Kabinett begründet die angestrebte Befristung damit, dass sich die Wohnsitzpflicht als integrationspolitische Maßnahme bewährt habe. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, die Weiterführung der Regelung sei auch ein Wunsch der Bundesländer. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, der Entwurf sei in der Bundesregierung abgestimmt. Bei der Einführung der Residenzpflicht führten Kritiker rechtliche Bedenken gegen die Beschränkung der Bewegungsfreiheit für anerkannte Flüchtlinge an.

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Residenzpflicht 2016 wieder eingeführt

Die Residenzpflicht wurde 2016 mit dem Integrationsgesetz wieder eingeführt. Sie sieht vor, dass Flüchtlinge nach einem Schlüssel einem Bundesland zugewiesen werden. Die Länder können darüber hinaus anerkannte Flüchtlinge zum Wohnsitz in einer bestimmten Stadt oder Kommune verpflichten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums machten mit Stand August 2018 sieben Länder davon Gebrauch: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Das Gesetz zur Entfristung der Regelung sieht nach Angaben eines Ministeriumssprechers kleinere Anpassungen der Wohnsitzpflicht vor. So soll unter anderem die Residenzpflicht nach einem Umzug weiter gelten, wenn der Grund für den Umzug kurzfristig wieder entfällt, etwa ein Arbeitsverhältnis schnell wieder aufgelöst wird. Bei der Verteilung sollen künftig Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden.

Grüne kritisieren Residenzpflicht

Die Residenzpflicht für Flüchtlinge war 2014 nach jahrelanger Kritik von Organisationen zunächst abgeschafft worden. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verhandelte die Streichung der Wohnsitzpflicht für seine damalige Zustimmung zur Einstufung der Balkan-Staaten als sichere Herkunftsländer im Bundesrat. Gut anderthalb Jahre später wurde der Wohnsitzzwang wegen der Fluchtbewegung nach Deutschland wieder eingeführt.

Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, kritisierte den Kabinettsbeschluss. Die Wohnsitzauflage führe zu bürokratischem Aufwand, stigmatisiere Flüchtlinge und konterkariere das Prinzip der Freizügigkeit, erklärte sie in Berlin. Polat bemängelte, dass die Regelung vor der Entfristung nicht evaluiert worden sei. (epd/mig) Leitartikel Politik

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