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Nils Witte © privat, bearb. MiG

Erdoğan und der Doppelpass

Über die Loyalität von Deutsch-Türken und die doppelte Staatsangehörigkeit

Erneut stellen Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft die Loyalitätsfrage. Schaut man sich die Gegner näher an, wird deutlich, dass es um etwas ganz anderes geht: um Türken. Ihnen schlägt seit Jahrzehnten Skepsis entgegen.

Von Donnerstag, 11.08.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.08.2016, 19:50 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Schreck über den undemokratischen Umsturzversuch in der Türkei war gerade verwunden, schon begann Erdoğans AKP mit dem Gegenschlag. Die demokratisch legitimierte Kraft schränkt nun Grundrechte ein und höhlt den Rechtsstaat aus. Mit der Schwemme von Verhaftungen und Entlassungen untergräbt Erdoğan die Glaubwürdigkeit und Legitimität seiner Regierung. Es ist schwer hinzunehmen, dass viele Deutsch-Türken die ausufernde staatliche Reaktion unterstützen und dafür das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit in Deutschland in Anspruch nehmen.

In diesem Zusammenhang wird auch die doppelte Staatsangehörigkeit erneut diskutiert. Das durch Jens Spahn erneuerte Mantra der Unionsparteien lautet: Nur durch die Aufgabe der vorherigen Staatsangehörigkeit ist ein klares Bekenntnis zur neuen Heimat gegeben. Deutscher kann demnach nur sein, wer alle anderen Staatsangehörigkeiten aufgibt. Zuletzt hat sich sogar der linke Journalist Jakob Augstein gegen die doppelte Staatsangehörigkeit für Türken positioniert. Man muss die Unterstützung Erdoğans durch Deutsch-Türken nicht gutheißen. Aber sind die Demonstrationen der richtige Anlass, das Staatsangehörigkeitsrecht neu zu verhandeln?

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Die Verknüpfung beider Debatten läuft auf einen Gesinnungstest hinaus. Nur wer die richtigen Positionen vertritt, darf eingebürgert werden. Eines ist klar: Die Anerkennung des Grundgesetztes steht hier nicht zur Debatte. Denn schon wer sich heute einbürgern lässt, muss sich zur deutschen Verfassung bekennen.

Sollen wir also noch weiter gehen? Sollen wir unterschiedliches Recht für oppositionelle Türken und Erdoğan-Unterstützer gelten lassen? Müssen Erdoğan-Unterstützer die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben? Wie ist es mit EU-Bürgern? Verwirken Polen ihr Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit, wenn sie die verfassungsfeindliche PiS wählen? Wie steht es mit Ungarn, die Victor Orbán unterstützen? Sollen wir den Anhängern von Pegida ihre deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen?

Die Tatsache, dass sich auch in Europa antidemokratische Ideen und Bewegungen finden, zeigt wie absurd die Verknüpfung von Staatsangehörigkeit und politischer Gesinnung ist. Es macht den liberalen Rechtsstaat aus, dass er die Gesinnung seiner Bürger nicht kontrolliert. Genauso wie es ihn ausmacht, dass er wehrhaft ist, wenn er mit Gewalt bedroht wird. Für die Auseinandersetzung mit antidemokratischen Bewegungen gibt es andere Mittel als das Staatsangehörigkeitsrecht und von denen muss Gebrauch gemacht werden.

Wenn man bedenkt, wer gegen die doppelte Staatsbürgerschaft wettert, so entsteht ohnehin der Eindruck es könnte hier um etwas ganz anderes gehen. Nicht selten haben die Gegner des Doppelpasses eine generelle Skepsis gegenüber Ausländern aus dem Südosten. Denn die doppelte Staatsangehörigkeit für EU-Bürger war nie Gegenstand von Debatten. Auch die de facto Tolerierung des Doppelpasses bei US-Amerikanern oder Australiern wird nicht kritisiert. Es geht vor allem um die Türken. Ihnen schlägt seit Jahrzehnten Skepsis entgegen. Sie nehmen sehr wohl zur Kenntnis, dass beispielsweise Einwanderer aus ihrem Nachbarland Griechenland als EU-Bürger rechtlich besser gestellt sind und auch den Doppelpass haben dürfen. Wenn überhaupt, dann ist es diese Schlechterstellung gegenüber anderen Gruppen, die ihre Loyalität zu Deutschland gefährdet.

Während Roland Kochs Unterschriftensammlung gegen die doppelte Staatsangehörigkeit 1999 kam eine zugrundeliegende Ausländerfeindlichkeit oft unverhohlen zum Ausdruck. Diese Ablehnung macht viele Deutsch-Türken empfänglich für einen Präsidenten Erdoğan, der sich mit ihrem Schicksal identifiziert und ihr Selbstwertgefühl stärkt. Deutschland bietet hier zu selten Ersatz.

Die deutsche Gesellschaft muss den Deutsch-Türken signalisieren, dass sie hier anerkannt werden und hier zu Hause sind. Und deutsche Politiker müssen deutlich machen, dass sie auch die neuen Deutschen repräsentieren. Solange dieses Bekenntnis infrage steht, wird jede Debatte um die doppelte Staatsangehörigkeit auf türkischer Seite nur den Eindruck verstärken: Wir sind hier nicht gewollt. Aktuell Meinung

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  1. President Obama sagt:

    Bei der Thematik Doppelpass wird zuviel durcheinander geworfen.

    1. Den Doppelpass für Türken, die sich als Erwachsene einbürgern lassen gibt es nicht. Lediglich Anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte können diesen erhalten.

    2. Den Doppelpass gibt es für bestimmte Geburtsjahrgänge nach der Geburt bis zu einem bestimmten Alter. Allerdings gab es zahlreiche Deutsche, die zuvor türkisch waren, die die Türkei angeschrieben und wieder „zurückeingebürgert“ hat. Dies führte dazu, dass einige tatsächlich noch einen deutschen und eine türkischen Ausweis besaßen, rechtlich die deutsche Staatsangehörigkeit aber nicht mehr bestand.

    3. Australier und Amerikaner erhalten nicht per se die doppelte Staatsbürgerschaft. Wer als Deutscher die amerikanische oder australische annimmt verliert automatisch die Deutsche. Sofern in USA / Aus eingebürgerte ehemalige Deutsche es unrechtmäßig unterlassen diese Angaben zu machen, stellt dies keine vom deutschen Gesetzgeber akzeptierte Verfahrensweise dar. Eine de facto doppelte Staatsangehörigkeit wird insofern nicht akzeptiert.

    4. Der Vergleich mit anderen EU-Staaten ist nachvollziehbar. Aber dazu muss man deutlich unterscheiden. Keinem Türken wird aufgrund seiner politischen Gesinnung eine Doppelpass zugestanden oder nicht. Die politische Lage in der Türkei ist nur wieder mal Anlass zur Diskussion, nicht aber Rechtsgrundlage für irgendwelche Verhandlungen. Die Tatsache, dass der Grieche oder der Pole zwei oder sogar mehr Staatsangehörigkeiten behalten kann ist keine Diskriminierung. Das Unterscheidungsmerkmal ist die Unionsbürgerschaft und damit eine andere Rechtsgrundlage. Diskriminierung läge nur vor, wenn zwei gleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden. Dies ist nicht der Fall.

    5. Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft haben nicht zwangsläufig Ausländerfeindlichkeit als Grund für ihre Meinung. Unterhalten Sie sich mal mit jemanden, der hauptberuflich mit Staatsangehörigkeitsrecht zu tun hat.
    Die Staaten (ohne EU), bei denen eine doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen wird, sind nicht etwa Staaten zu denen innigere Beziehungen bestehen als zu anderen, sondern schlichtweg solche, die die Abgabe der eigenen Staatsangehörig gar nicht vorsehen. Nehmen wir zum Beispiel Argentinien. Ein Argentinier kann nie seine Staatsangehörigkeit verlieren. Würde man in D auf Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit bestehen, so könnte ein Argentinier NIE eingebürgert werden. Deswegen wird diese Ausnahme gemacht.

    6. Eine Sondergruppe stellen anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte dar. Diese erhalten die doppelte Staatsangehörigkeit, weil Sie vom Heimatstaat ausgehende Verfolgung glaubhaft gemacht werden. Wenn also ein türkischer Staatsangehöriger erklärte, dass er vom türkischen Staat verfolgt wird, dies glaubhaft gemacht wird und eine Anerkennung in Deutschland erhält, kann ich tatsächlich auch nicht verstehen, wie er sich für den türkischen Staat (der ihn nach eigener Aussage ja verfolgt) stark macht. Damit macht er ja sein eigenes Verfolgungsschicksal unglaubwürdig. Und ja, eine gewisse Skepsis entsteht dann. Und das kann ich persönlich nachvollziehen.

    Stellen Sie sich mal vor, dass jemand angibt vor dem IS geflohen zu sein und Aufnahme in Deutschland findet. Wenn sich derjenige für den IS stark macht ist das doch auch nicht wirklich nachvollziehbar.

    Oder aber derjenige wird vom syrische Assad-Regime verfolgt demonstriert aber gleichzeitig zugunsten von Assad…. Ist das verständlich?

  2. Lynxx sagt:

    Die Bezeichnung „Doppelpass“ ist sprachlich nicht richtig, denn hierbei müsste es sich um einen einzigen Pass handeln, der von zwei Staaten gleichzeitig ausgestellt und für beide gleichermaßen gültig ist. Tatsächlich ist damit jedoch gemeint, dass ein Mensch zwei Pässe, bzw. zwei Nationalitäten, von zwei verschiedenen Staaten besitzt.
    Es wird in der Debatte in einem anderen Beitrag die Frage gestellt: „Und kann ein Mensch zwei Staaten gegenüber loyal sein?“ Dieser stelle ich die Frage gegenüber: „Muss ein Mensch einem Staat gegenüber überhaupt loyal sein, nur weil er dessen Staatsangehörigkeit durch Geburt bekommen hat? Kann, bzw. darf, er diesem Staat gegenüber nicht unloyal sein, auch wenn er dessen Staatsangehörigkeit besitzt?“
    Weiterhin heißt es in einem Beitrag zu dieser Debatte: „Das Bekenntnis zu diesem Land, seinen Werten und seiner Rechtsordnung, zur Demokratie und zum Schutz der Minderheiten muss durch die Schule und andere Integrationseinrichtungen vermittelt werden.“ Hier müsste man sich fragen, wo denn die Vermittelung des Bekenntnisses zu den genannten Werten, insbesondere demjenigen des Schutzes von Minderheiten, bei den Anhängern von Pegida, AvD & Co. geblieben ist. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen, indem man von den neu Eingebürgerten eine Loyalität fordert, die man von den Deutschen eben genannter Ausrichtung nicht fordert?
    Anstatt „vermittelt“ könnte man auch „indoktriniert“ sagen. Nachdem man heute über das Internet Zugang zu berechtigter Kritik einiger Freidenker an den verschiedenen Formen demokratischer Systeme hat, erscheint mir die Vermittelung der Demokratie als bester alternativloser Regierungsform nicht mehr selbstverständlich und ein Bekenntnis hierzu abwegig.
    In obigem Beitrag heißt es: „Denn schon wer sich heute einbürgern lässt, muss sich zur deutschen Verfassung bekennen.“ Erstens ist das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ per Selbstdefinition als Provisorium gedacht, bis das wiedervereinigte deutsche Volk über eine Verfassung abgestimmt hat, was ihm bisher jedoch vorenthalten worden ist. Zweitens auch hier wieder der Doppelstandard: Wer sich einbürgern lässt, muss ein „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“ ablegen, was von Bundesbürgern, die durch Geburt diese Staatsangehörigkeit erworben haben, jedoch nicht gefordert wird. Dem steht gegenüber, dass man von jedem Bürger zwar eine praktische Anerkennung des bundesdeutschen Grundgesetzes durch dessen Einhaltung erwarten darf, jedoch kein „Bekenntnis“ hierzu. Seit Ende des Dreißigjährigen Krieges wagte kein deutscher Staat mehr, von seinen Bürgern ein Bekenntnis im Sinne eines religiösen oder quasi-religiösen zu fordern. Dies geschieht jedoch mit der o. g. Voraussetzung zur Einbürgerung, wodurch das GG unrechtmäßig in den Rang eines religiösen Dogmas erhoben wird. Spätestens hier müssten bei jedem Befürworter des liberalen Rechtsstaates die Alarmglocken läuten.

  3. Wladislaw Wasilewski sagt:

    Tut mir Leid, Herr Witte, Sie polemisieren! Sie wissen genau, dass in diesem Lande niemand seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren kann und dies auch keineswegs für die Zukunft geplant ist, auch nicht die „Erdogan-Demonstranten“, so sie auch deutsche Bürger sind..
    Wohl aber darf zu hinterfragen sein, ob die Praxis der Doppelbürgerschaft integrationspolitisch zielführend ist. Ausnahmen mag es geben, generell vermute ich eher das Gegenteil. Es wird immer Einwanderer geben, und diese Gruppe ist bei der türkischen Community nun mal die bei weitem stärkste, die das Aufnahmeland nicht als emotionale Heimat anzunehmen vermag. Das ist legitim und nicht zu kritisieren. Als gebürtiger Pole ist mir das aus meiner Community nichts Neues. Dann aber gebietet es auch die Ehrlichkeit nicht aus irgendwelchen vorgeschobenen Gründen noch die Staatsbürgerschaft des Gastlandes beanspruchen zu wollen. Bei geklärtem Aufenthaltsstatus kann in Deutschland jedermann- und frau, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Volkszugehörigkeit in Freiheit sein Leben gestalten.
    Ich selbst bin erst nach zehn Jahren Aufenthalt deutscher Staatsbürger geworden, so lange mag ein „Selbstfindungsprozess“ durchaus dauern. Dann aber darf auch eine Entscheidung mit allen Konsequenzen erwartet werden. Meiner Überzeugung nach ist dem bürgerschaftsgebenden Land anderes schlicht nicht zu zumuten. Und unsere (erwachsenen) Kinder sind Deutsche und sonst nichts! Das hindert sie aber doch nicht daran das Geburtsland der Eltern und die Heimat der Großeltern zu lieben, gerne auch die Sprache zu sprechen, und dennoch die auch in Polen leider Gottes immer sichtbarer werdenden gefährlich-antidemokratischen, , rechts-nationalen Bestrebungen hart zu verurteilen.
    Warum nun ist das bei vielen jungen „Türken-Deutschen“ so ganz anders? Was macht für diese, doch in der Bundesrepublik durch und durch demokratisch sozialisierten jungen Leute, die Diktatur so anziehend? Genau diese Frage stellt zu recht eben auch Jakob Augstein, und er hebt seine eigenen Denkverbote einfach mal auf, in dem er z.B. den gewiss verheerenden Einfluss chauvinistischer, türkischer TV-Sender hinterfragt, und ob eben der Doppelpass vielleicht doch nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen ist. Wer ihm daraus einen Strick drehen möchte, der sollte seinen eigenen Realitätssinn einer gelinden Prüfung unterziehen.
    Bin im Übrigen der Meinung, dass in dieser Frage grundsätzlich Amerika den richtigen Weg gegangen ist: Dort geboren, bist du Amerikaner/in, immer, und sonst nichts. Punkt.
    Und wer es dann als Erwachsener nicht mehr sein will, kann jederzeit eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Dann ist er/sie allerdings (von bestimmten, eng eingegrenzten und genau zu begründenden Ausnahmefällen abgesehen) eben kein/e Amerikaner/in mehr!

  4. Han Yen sagt:

    Die meisten Bürger und Wohnbürger benötigen keine doppelte Staatsbürgerschaft, wenn das Internationale Privatrecht das ökonomischen Rechtsbündel der Staatsbürgerschaft des Auswanderungsland schützen würde. Das Internationale Privatrecht ist nationales Recht des Einwanderungslandes. Das ist Verhandlungssache zwischen den Ein- und Auswanderungsstaaten.

    Für den Rechtsschutz für familiäre Streitigkeiten und Diaspora Direct Investment gibt es das vorbildliche estnische E-Citizenship, das internationale Norm werden sollte. Man erhält ein Online Konto, eine Digitale Identität und kann seine Steuern online zahlen. Perfekt.

    Die doppelte Staatsbürgerschaft benötigen die Eingebürgerten vor allem wegen Immobilien Investitionen und Erbschaften. Die Eigentumstitel für grenzüberschreitende Immobilien Investitionen sollten aber von vorn herein mittels Offshore Family Limited Liability Company abgewickelt werden. Die Einrichtungskosten könnten von der Steuer abgesetzt werden. Eine Offshore Hülle garantiert, dass britisches Recht angewendet wird. Darüber hinaus kann man mit Hilfe von Schiedsgerichten z.B. preiswerten Online Dispute Resolution die Gerichtskosten senken.

    Die Option zwei Staatsangehörigkeiten zu haben kann lebensgefährlich sein für Grenzminderheiten, weil man immer ihre Loyalität anzweifelt. Die Türkei ist ein Problemfall, weil sie in der NATO eingebunden ist und mit einem Fuß in der EU ist, andererseits hat sie mit Zypern und Griechenland ernsthafte Probleme. Die doppelten Loyalitäten von EU Ausländern wie Griechen und Zyprioten sind ein Problem, wenn sie mit Türken zusammenleben müssen.

    Ebenso ist es ein Problem, wenn Iren und Briten zwei Staatsbürgerschaften haben, weil es einen Konflikt um Nord-Irland gibt. Auswanderer können die Wahlen aus uninformierten Langstrecken Nationalismus heraus in Nord-Irland beeinflussen, obwohl sie seit Jahren nicht mehr im Auswanderungsland waren und die Tagespolitik nicht verfolgt haben. In der EU gibt es noch wesentlich mehr Fälle das Baskenland, Katalanien, Flamen, Wallonie, Süd-Tirol, Zypern, Gibraltar, wo doppelte Loyalität ein Problem ist.

    Die enge Anlehnung der Visegrad Staaten an die US Streitkräfte ist ein Problem für die BRD und Frankreich. Faktisch haben die deutschen Polen und Ukrainer ein Interesse daran, den Konflikt mit Rußland anzuheizen. Die USA belohnt jede Hilfe, um einen Kei zwischen der EU und Rußland zu treiben.

    Die doppelte Staatsbürgerschaft mit EU Staaten wie Österreich ist ein gewaltiges Problem, weil Österreich einen Niedrigsteuer Tarif hat für Vermögende. Die Option die deutsche Staatsbürgerschaft mit einer Zweitstaatsbürgerschaft von Andorra, Monaco, Kanalinseln…kombinierbar zu machen lädt zur Steuerflucht ein.

    Das Problem der Steuerflucht kann man regeln, wenn man sich in der BRD an das Reichseinkommenssteuergesetz von Erzberger erinnern würde. Die deutschen Auswanderer bleiben dann auch nach Wegzug noch zwei Jahre steuerpflichtig. Vermögende kennen sehr viele Tricks, um Vermögensgegenstände und Einkommen am Finanzamt vorbei ins Ausland zu transferieren. Zwei Jahre fortgesetzte Steuerpflicht nach Wegzug und Steuerstundung im Ermessen des Finanzamtes sind das Mindeste, um die Steuergerechtigkeit wieder herzustellen. Kanada kennt die Departure Tax, Steuerbemessungsgrundlage ist der Vermögenszuwachs zwischen Einreise und Abreise. Die Steuerflucht der Reichen durch doppelte Staatsbürgerschaften und Wohnbürgerschaft muss ein Riegel vorgeschoben werden.

    Naive Einwanderer und Eingebürgerte glauben doppelte Staatsbürgerschaft hälfe ihnen ökonomisch bei Erbschaften und Immobilien Investitionen. In Wahrheit hilft es den reichen Wesentlich mehr bei ihrer Steuerumgehungs-Agenda. Am Ende zahlen die Minoritäten wieder die Zeche in diesem Lohn- und Mehrwertsteuer Staat..

    Die eingebürgerten Briten sind ein Problem vor allem wenn sie durch Heirat mit Bio-Deutschen nicht mehr erkennbar sind und im öffentlichen Dienst arbeiten. Denn es stehen schwierige Brexit Verhandlungen an und es ist sehr schädlich, wenn britische Spione unser Maximal Angebot kennen.

    Die doppelte Staatbürgerschaft für Bürger aus Argentinien ist durchaus ein Problem gewesen als UK uns noch nicht den Brexit bescherte. Der Falkland Krieg sollte ihnen ein Begriff sein und auch, dass UK mit atomaren Waffen ganz Süd-Amerika bedroht.

    Doppelte Staatsbürgerschaft ist kein Problem mit aufsteigenden Schwellenländern, die mit der EU keine Landgrenze haben. Solange es sich nur um Handelsstreitigkeiten handelt ist doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem. Bei konträren militärischen Interessen hört der Spaß auf. Das sind in der EU vor allem enge US Verbündete wie die Türkei, Israel, UK und die Visegrad Staaten und Finnland.

    Die doppelte Staatsbürgerschaft für Bürger des Anglo-Westens sollte man durchaus öffentlich skandalisieren, weil die Sicherheitsinteressen des nahen Auslandes der EU sehr verschieden sind von den militärischen Interessen der USA, UK, Kanada, Australien und Neuseeland.

    Zwischen dem Anglo-Westen und den Kontinental-Europäern besteht aber eine Machtasymmetrie. Die anglo-westlichen Seemächte können den Kontinental-Europäern jederzeit die maritimen Handelswege sperren. Frankreich, Italien, Griechenland und Spanien können wenig dagegen tun. Die Türkei ist stark vom transatlantischen Kapital abhängig. Daran ändert möglicherweise das Freihandelsabkommen Verhandlungen Türkei und Japan etwas. Denkbar wäre es auch, dass die Türkei als Transit Staat von OBOR sich von transatlantischen Direktinvestitionen unabhängiger macht. Aus langfristiger Sicht mag es politisch opportun sein die Almanci zu schonen. Ich glaube aber nicht, dass das eine gute Idee ist. Die türkischen Kurden haben ein Interesse daran, eine Landbrücke für die irakischen Kurden zu schaffen. Daher sind Konflikte zwischen dem türkischen und dem kurdischen Langstrecken Nationalismus vorprogrammiert.

    Die AKP glaubt zurecht, dass die USA die Gülen Bewegung und die kurdische Diaspora insgeheim unterstützt, um im Nahen Osten Chaos zu schaffen und Staatsgebilde zu zerschlagen. Der Umbau der Türkei in eine Präsidial Demokratie ist ein Problem, weil es zu einer Macht Konzentration kommt, und die Opposition erdrückt werden kann. Die Aberkennung der türkischen Staatsbürgerschaft nimmt der AKP die Stimmen der Almanci. Für Frankreich und Deutschland macht das Sinn.

  5. Nils Witte sagt:

    @Wladislaw Wasilewski
    Vielen Dank für Ihren Kommentar Herr Wasilewski. Ich habe prinzipiell nichts gegen eine Debatte um doppelte Staatangehörigkeit. Nur erscheint mir die nun geführte aus den genannten Gründen unaufrichtig. Mein Punkt ist, dass die inhaltliche Diskussion überlagert wird von symbolischer Ablehnung. Argumente können unter diesen Bedingungen schwer durchdringen. Den Vergleich mit den USA nehme ich gerne auf. Erstens hatten die USA von jeder ein entspanntes Verhältnis zur doppelten Staatsangehörigkeit. Noch wichtiger ist der zweite Punkt. Wer den amerikanischen Pass hat, wird normalerweise auch als Amerikaner anerkannt. In Deutschland werden deutsche Staatsbürger mit Akzent oder der falschen Hautfarbe immer wieder in die „Ausländer-Schublade“ gesteckt. Das merken auch die neuen Deutschen und die jungen Türken, die sie ansprechen. Unter diesen Bedingungen wird die Einbürgerung mit Aufgabe der alten Bindung problematisch. Man riskiert dann, weder richtiger Deutscher, noch richtiger Türke zu sein. Es ist bezeichnend, dass meist gerade diejenigen, die Loyalitätsmangel beklagen, am wenigsten dafür tun, eine positive Beziehung zwischen Deutschland und seinen Neubürgern zu schaffen.

  6. RainerZufall sagt:

    Eine heuchlerische Diskussion….
    Ich bin kein Anwalt oder ähnl. Aber hier mal meine Erfahrung:

    Ich habe 3 x den deutschen Pass [zusätz.] beantragt und bin 3 x gescheitert. Eine doppelte Staatsbürgerschaft für türkische Staatsbürger ist nur in Sonderfällen erlaubt: [Laut hessischem RP]

    1. Ein öffentliches Interesse [Kunst, Sport etc.] Beispiel: Mesüt Özil
    2. Ein privates Interessen anliegen [Politisch, Gesundheit oder sonst.]
    3. Geld! Firmengründung mit mind. Kapital und Einstellung von einigen deutschen Arbeitnehmer. Ich glaube es war 500TSD€ + 5 ANs.

    Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht war bis 2000, nochmal: 2000, ein Blutsrecht. Nach 2000 wurde ein wenig das Geburtsrecht mit einbezogen, welches sich in diesem Optionsmodell wiederspiegelte.

    Auf Neudeutsch heisst das jetzt: Abstammungsprinzip klingt doch nicht so arisch [Sorry für den Sarkasmus]

    Tatsache ist:

    Ein Elternteil ist Blutsdeutsch = doppelter Pass für die Kinder, kein Problem.
    Beide Eltern deutsche Staatsbürger aber keine Blutsdeutsche = Sorry, keine doppelte.
    Ein/e Blutsdeutsche/r möchte zusätzlich eine = sorry, geht nicht.
    Ein Bürger ist reich = kein Problem
    Ein Bürger ist Berühmt = kein Problem

    Wo ist hier bitte eine Gerechtigkeit zu erkennen? Ich sehe keine.
    Entweder es ist Blutsrecht oder Geburtsrecht oder klare Vorgaben für alle. Das wäre Gerecht. Aber wie heißt es im Volksmund so schön: Das deutsche Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit.

  7. President Obama sagt:

    Sorry RainerZufall,

    die Nummer mit Blutsdeutschen ist absolut unpassend. Diese Denkweise findet im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht keinen Niederschlag.

    Ihre Aufzählung ab „Tatsache ist:“ ist komplett falsch.

  8. RainerZufall sagt:

    Sorry President Obama,

    ich habe sehr wohl recht, auch wenn Sie es nicht glauben mögen.
    Einfach nur wie ein Troll zu schreiben, das ich falsch liege, kann jeder:

    Auch im Bundesgesetzblatt sind diese Fakten nachzulesen. Wie gesagt, ich habe dreimal die Sache beantragt und auf Unzumutbarkeit, auf wirtschaftliche Nachteile und auf Vermögensnachteile plädiert.

    Auf der Seite des Auswärtigen Amtes, wie unten angegeben, ist auf einer Seite alles schön verständlich formuliert und kompakt vorhanden. Wikipedia und das BGBl sind da etwas komplexer, wegen fehlender Suchfunktion oder den Wiki-Quellen.

    Zum Nachlesen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip
    https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit
    Absatz „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch gesetzlichen Automatismus“
    http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html

  9. Ganz einfach sagt:

    Ganz einfach:

    1. Wieviele Türkeistämmige in Deutschland gibt es?
    2. Wieviele davon haben einen türkischen Pass?
    3. Wieviele davon haben einen deutschen Pass?
    4. Wieviele davon haben beide Pässe?

    Und dann genau die gleiche Analyse mit US Amerikanern, Israelis, Südfafrikanern, etc.. Mal schauen, wem man was mehr erlaubt.

  10. RainerZufall sagt:

    Wir der Zufall will, entdecke ich einen Artikel auf Spiegel.

    Debatte über den Doppelpass – das sind die Fakten

    Zitat:
    „..Bis zum Jahr 2000 war der Fall klar: Im Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 galt das Blutrecht.“

    „Im Jahr 2000 wurde das Gesetz auf Initiative der rot-grünen Bundesregierung um das Geburtsortsprinzip ergänzt:“

    „Wenn Türken sich in Deutschland einbürgern lassen wollen…müssen sie nachweisen, dass Ihnen…in der….Türkei unzumutbare Nachteile entstehen würden“

    Zitat Ende

    Quelle:. http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-1106363.html (vom 05.08.2016)

    Ich habe mich damit abgefunden und an die manchmal umständliche Registrationen, bei verschiedenen Alltagssituationen, gewöhnt. Im Leben gibt es wichtigeres, als eine Staatsangehörigkeit.

    Rainer Zufall