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EU-Kommission © 4nitsirk auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Abschreckung

Schutz für Flüchtlinge höchstens so lange wie nötig

Viele Migranten wollen in die EU - aber nicht in jedes beliebige Land. Denn die Unterbringung zum Beispiel in Griechenland galt lange als schlimm. Daher will die EU-Kommission Unterschiede bei der Aufnahme einebnen. Die Pläne stoßen auf Kritik.

Donnerstag, 14.07.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.07.2016, 12:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Mit einer Angleichung der Asylregeln will die EU-Kommission Migranten den Anreiz nehmen, innerhalb Europas ganz bestimmte Länder wie Deutschland oder Österreich anzusteuern. „Die Änderungen werden ein echtes gemeinsames Asylverfahren schaffen und gewährleisten, dass die Asylbewerber gleich und korrekt behandelt werden, egal in welchem Mitgliedstaat sie ihren Antrag stellen“, versprach Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos am Mittwoch bei der Vorstellung der Pläne in Brüssel.

Insbesondere will die Kommission die EU-Richtlinien über Asylverfahren und über die Anerkennung von Flüchtlingen durch EU-Verordnungen ersetzen. Richtlinien sind Gesetze, die den Mitgliedstaaten einen Spielraum lassen und daher zu Unterschieden führen. Dagegen gelten Verordnungen in allen Mitgliedstaaten gleich.

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Beim Asylverfahrensgesetz geht es um das Prozedere nach einem Asylantrag. Die neue Verordnung würde Asylbewerbern kostenlosen Rechtsbeistand in allen Verfahrensschritten garantieren, kündigte die Kommission an. Auf der anderen Seite sehen „strengere Regeln gegen Asylmissbrauch“ verbindliche Sanktionen vor, wenn der Antragsteller nicht mit den Behörden zusammenarbeitet. Zudem sollen gemeinsame EU-Listen für sogenannte sichere Herkunfts- und Drittstaaten die bisher nationalen Listen ersetzen; in solche Länder kann einfacher abgeschoben werden.

Schutz so lange wie nötig

Das Anerkennungsgesetz dreht sich um die inhaltlichen Gründe, aus denen ein Migrant als Flüchtling anerkannt wird. Es legt insbesondere dar, wann jemand als in seiner Heimat Verfolgter gilt, und wie lange er in der Union Schutz findet. Hier will die EU-Kommission den Grundsatz „Schutz höchstens so lange wie nötig einführen“.

Daneben schlägt die EU-Kommission eine Überarbeitung der EU-Aufnahmerichtlinie zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern vor. Auch hier will sie vereinheitlichen, ohne aber die Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen. Die neue Aufnahmerichtlinie soll den Mitgliedstaaten etwa erlauben, den Asylbewerbern bestimmte Wohnsitzauflagen zu machen.

Kritik: Senkung von Standards

Die Grünen im Europaparlament sehen die Pläne kritisch. „Mitgliedstaaten, die auf Schutz und Integration statt Abschreckung setzen, will die EU-Kommission zwingen, ihre Standards bei Asylverfahren, bei der Unterbringung von Asylsuchenden und beim Schutz von Flüchtlingen abzusenken“, erklärte die Europaabgeordnete Ska Keller.

Das Europaparlament muss zusammen mit dem Ministerrat als Vertretung der EU-Regierungen über die Pläne der EU-Kommission beraten und sie am Ende beschließen. Dabei werden die ursprünglichen Vorschläge fast immer verändert.

Rahmen für Resettlement

Zugleich mit den neuen Asylrechtsplänen legte die EU-Kommission einen Rahmen für die dauerhafte Neuansiedlung („Resettlement“) von Flüchtlingen vor. Bei Neuansiedlungen werden Schutzbedürftige auf legalem Weg direkt aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in die EU geholt. Der Rahmen sieht gemeinsame Regeln und die Koordinierung solcher Umsiedlungen zwischen den EU-Staaten vor.

Knackpunkt dürfte sein, dass weiterhin die Regierungen über die Zahl der Neuansiedlungen entscheiden. Im Juli vergangenen Jahres war die Neuansiedlung von 22.500 Menschen vereinbart worden. Bisher wurden davon erst knapp 8.300 Menschen aufgenommen, verteilt auf 16 EU-Länder und vier Nicht-EU-Länder. (epd/mig) Aktuell Politik

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