Dublin-Reform
Brüssel mahnt Regierungen zu Einigung in Asylfrage
Brüssel hat die EU-Regierungen gemahnt, die sich auf eine Regelung zur Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union zu einigen. Bisher verlaufen die Verhandlungen "schwierig".
Mittwoch, 16.05.2018, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.05.2018, 14:59 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hat die europäischen Regierungen gemahnt, sich bei der Reform der Dublin-Verordnung zur Verteilung von Flüchtlingen zu einigen. „Es ist für den Rat und damit für die Mitgliedstaaten Zeit, sich zu beeilen“, sagte der Kommissar am Dienstag in Brüssel. Die Staats- und Regierungschefs selbst hätten im vergangenen Oktober eine Einigung bis Juni gefordert, erinnerte Avramopoulos: „Die Uhr tickt jetzt.“
Die Kommission hatte die Reform der Dublin-Verordnung 2016 zusammen mit weiteren Vorschlägen für ein neues Asylsystem vorgelegt. Die Verordnung regelt, welches Land jeweils für Asylbewerber zuständig ist. Bislang sind dies vor allem die Ersteinreiseländer wie Griechenland und Italien. Brüssel will mit der Reform die Lasten gleichmäßiger verteilen, insbesondere bei großen Flüchtlingszahlen. „Alle Mitgliedstaaten sollten mitmachen, den Druck auf die meistbetroffenen Mitgliedstaaten zu verringern, um den Zusammenbruch des Asyl- und Migrationssystems zu verhindern“, sagte Avramopoulos am Dienstag.
Bisher haben sich die EU-Staaten im Ministerrat noch nicht geeinigt. „Die Verhandlungen laufen, aber sind bekanntermaßen schwierig“, hieß es am Dienstag aus EU-Kreisen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten nach ihrer internen Einigung das endgültige Gesetz mit dem Europaparlament verhandeln. Dieses hat seine Position schon im vergangenen Jahr festgelegt. (epd/mig)
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Die EU sollte nicht nur die Mitgliedstaaten in die Pflicht nehmen, sondern auch den Städten und kl.Kommunen großzügig ermöglichen, Kontingente von Geflüchteten aufzunehmen. An der Basis sind die Menschen oft viel aufnahmebereiter, wenn ihnen für alle Obdachlosen und Entrechteten auch ausreichende Mittel zur Verfügun g gestellt werden. Das gilt vor allem für den sozialen Wohnungsbau und die Integration ohne diskriminierende Ausnahmen.