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Interview mit Belit Onay

In welche Diskotheken ‚Schwarzköpfe‘ reinkommen

Als erstes Bundesland reagiert Niedersachsen mit einem Gesetz gegen rassistische Einlasskontrollen vor Diskotüren. Künftig sollen Zurückweisungen aufgrund äußerlicher Merkmale mit Geldstrafen geahndet werden. Initiator des Gesetzes ist Grünen-Politiker Belit Onay. Im Gespräch mit dem MiGAZIN erklärt er, warum ihm dieses Thema so wichtig ist.

Dienstag, 07.07.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.07.2015, 15:50 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

MiGAZIN: Niedersachsen möchte Einlasskontrollen vor Discotheken aufgrund äußerlicher Merkmale wie vermeintliche Herkunft oder Religion als Ordnungswidrigkeit ahnden. Warum?

Belit Onay: Immer wieder werden Menschen mit vermeintlich ausländischem Aussehen bei Einlasskontrollen rassistisch diskriminiert. Dieses „Party Racial Profiling“ ist kein regionales oder temporäres Problem, sondern bundesweit und seit Jahren anzutreffen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat hier zu keiner wirklichen Verbesserung geführt. Daher hoffen wir, mit dieser Gesetzesänderung dieser rassistischen Praxis endlich einen Riegel vorzuschieben.

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Warum hat es so lange gedauert, bis ein Bundesland tätig wurde? Niedersachsen ist das erste Bundesland, mit so einem Vorstoß.

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Onay: Auch wenn es dieses Problem im Grunde seit den ersten Gastarbeitern gibt, so wurde das Problem dennoch jahrzehntelang verleugnet oder kleingeredet. In manchen Städten gab es lokale Initiativen gegen diese Praxis und manchmal gab es sogar juristische Schritte von Betroffenen, die dann mediale Begleitung bekamen. Aber ein wirkliches Problembewusstsein hat es in der Politik und im Gewerbe lange nicht gegeben. Das haben wir geändert.

Sie sind Initiator dieses Gesetzes. Wieso haben sich so Stark gemacht für dieses Thema? Wurden Sie in Ihrer Jugend auch zurückgewiesen vor Discotüren?

Onay: Leider ja. Ich bin in der niedersächsischen Kleinstadt Goslar geboren. Als ich selbst mal mit Freunden ausgehen wollte, war das im Grunde mein Alltag. Auch während meines Studiums in Hannover oder in anderen Städten wie Braunschweig, Göttingen, aber auch Hamburg, Berlin oder Frankfurt. Wenn man am Wochenende abends durch Hannovers Ausgehviertel spaziert, dann trifft man immer wieder mal auf jugendliche Migranten, die einen fragen, in welche Discotheken „Schwarzköpfe“ reinkommen. Das ist einfach unfassbar beschämend für unsere Landeshauptstadt.

Dieses Thema begleitet mich also seit meiner Jugend und auch als Ratsherr der Stadt Hannover ist mir dieses Thema immer wieder begegnet. Doch haben alle bisherigen Bemühungen bestenfalls zu einer kurzfristigen Verbesserung geführt und mir gezeigt, dass diese Form der Diskriminierung zumindest auf freiwilliger Basis kein Ende finden wird. Daher bedurfte es eines wirksamen Instruments, um dieser alltäglichen, rassistischen Praxis endlich beizukommen.

Welche Bretter mussten Sie bohren, um Ihr Vorhaben auf den Weg zu bringen?

Onay: Obwohl das Problem bekannt ist, wird natürlich ständig darauf verwiesen, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen ausreichend seien. Auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde gern verwiesen. So falsch ist das ja auch nicht. Die Überzeugungsarbeit lag deshalb eher darin, konkrete Handlungsmöglichkeiten zu schaffen und dies zu verdeutlichen. Bei Ministerpräsidenten Stephan Weil gab es ohnehin eine große Sensibilisierung für dieses Thema, nicht zuletzt durch seine Zeit als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover. Aktuell Interview

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  1. glamorama sagt:

    Die wichtigste Frage wurde leider nicht gestellt: Wie soll das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden?

    In die Köpfe der Türsteher kann ja niemand reinschauen. Wird ein – beispielsweise nigerianischer – Gast nicht in die Disco gelassen, weil er schwarze Haut hat, oder weil er betrunken ist? Weil er aggressiv wirkt? Weil sein Kleidungsstil nicht zum Dresscode der Disco passt? Weil Ladies Night ist und schon zu viele Männer im Club sind? Weil es eine Schwulendisco ist und er sich schwulenfeindlich geäußert hat? Weil dem Türsteher sein Gesicht nicht passt, so, wie ihm davor zehn „weiße“ Gesichter nicht passten? …

    Das einfache „Nein“ eines Türstehers wird sich vor Gericht nur schwer als Rassismus beweisen lassen. Und so stellt sich die Frage, ob ein gut gemeintes Gesetz die Situation, auf die es konkret abzielt, auch nur ansatzweise ändern kann.

  2. Martin sagt:

    Es hat meiner Meinung nach keinen Sinn, an einem Ort, an dem man nicht Willkommen ist, um Einlass zu bitten. Wie wäre es mit einer Webseite, mobiltauglich, mit Standortabhängiger Ergebnisliste, welche Disco in der Nähe was gegen Dunkelhäutige, Dicke oder Schwule hat? Dann hätte man auch gleich ein Register des Rassismus und anderer unappetitlicher Auswüchse des „gesunden Volksempfindens“ und könnte diese Orte von vornherein meiden.