Juristisches Staatsexamen
NRW möchte Verdacht auf Diskriminierung nachgehen
NRW-Justizministerium kündigt Studien zur Prüfung von möglichen Diskriminierungen beim juristischen Staatsexamen an. Eine Forschergruppe hatte den dringenden Verdacht geäußert, Kandidaten aus dem Mittleren Osten würden im nicht-anonymen mündlichen Prüfungsteil schlechter benotet.
Donnerstag, 26.06.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 02.07.2014, 1:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Werden Jurastudenten mit einem türkischen oder arabischen Namen oder Aussehen schlechter benotet? Diesen Verdacht legt eine zunächst scheinbar unspektakuläre Studie nahe, deren Zusammenfassung im März weitestgehend unbeachtet in einem Fachmagazin abgedruckt wurde. Ein interdisziplinäres Forscherteam hatte erstmals den Notenverlauf von Jura-Examenskandidaten untersucht und kam zu brisanten Ergebnissen: Die Forscher resümierten: „Hier liegt es nahe, eine Diskriminierung anzunehmen.“
Erstmals hatte eine Prüfungsbehörde den Forschern unter strengen Auflagen Examensunterlagen mit Klarnamen zur Verfügung gestellt. Die Wissenschaftler waren so in der Lage, den Notenverlauf von Studenten vom Abitur bis zum juristischen Staatsexamen – gesondert nach Herkunftsregionen –nachzuzeichnen.
Bestimmte Herkunftsgruppen haben schlechtere Noten
Das Ergebnis: Bei Prüflingen, deren Namen eine Herkunft aus dem Mittleren Osten vermuten lässt, sind die Auffälligkeiten besonders groß. Diese Kandidaten erzielen bei den streng anonym ablaufenden schriftlichen Prüfungen Noten, die dem bisherigen Abitur und Studienverlauf entsprechen. Im nicht anonymen mündlichen Prüfungsteil sieht es allerdings anders aus. Hier stellen die Forscher im Gegensatz zu anderen Vergleichsgruppen „massive Abstriche“ bei der Benotung fest. Dieser Befund sei „nur schwer zu erklären“.
Auf Nachfrage des MiGAZIN zeigte sich das nordrhein-westfälische Justizministerium Ende März noch relativ unbeeindruckt. Die Studie belege keine Diskriminierung. Insofern sehe das Ministerium auch keine Veranlassung, weitere Studien durchzuführen. Weitere Medien griffen das Thema auf und auch die Politik schaltete sich ein. Die CDU-Landtagsabgeordnete Serap Güler stellte die Landesregierung in einer parlamentarischen Anfrage zur Rede. Sie wollte wissen, wie das Ministerium dem Verdacht der Diskriminierung nachzugehen gedenkt.
Justizministerium lenkt ein
In der dem MiGAZIN vorliegenden Antwort kündigt das Justizministerium in Absprache mit drei weiteren Ministerien nun überraschend an, weitere Studien gegebenenfalls auch mit Haushaltsmitteln des Justizministeriums durchführen zu wollen. Das Ministerium wolle der „Frage einer möglichen Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen in der Pflichtfachprüfung weiter nachgehen“. Forschungsmaßnahmen seien „auf jeden Fall wünschenswert“, so das Ministerium.
Serap Güler ist erfreut über diese klare Ansage. Nun werde Sie genau beobachten, ob das Ministerium auch Wort hält und diesem Verdacht tatsächlich auf den Grund geht. Denn die Benotung im Staatsexamen entscheide maßgeblich darüber, ob jemand als Staatsanwalt oder Richter tätig sein kann. „Gerade vor dem Hintergrund der NSU Morde wurde deutlich, wie wichtig die interkulturelle Öffnung der Justiz ist. Insofern wäre es fatal, wenn dem Verdacht, bestimmte Herkunftsgruppen würden ausgerechnet im Zuständigkeitsbereich der Justiz benachteiligt, nicht nachgegangen wird“, so die CDU-Politikerin. (es) Leitartikel Politik
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Professoren sind auch Menschen,
mansche sind nun mal geistlich verelendet. Wie man bei NSU „Pannen“ sieht, ist Institutionelle Rassismus in Deutschland stark verankert und es werden selten versuche unternommen ihn zu beseitigen.
Ich korrigiere auch seit Jahren juristische Hausarbeiten und Klausuren und verstehe bis heute nicht, warum diese nicht anonym bearbeitet werden. Es werden Name, Anschrift, Geb.-Datum angegeben, wo doch eigentlich die Matrikelnummer ausreichen sollte. Eine anonyme Bearbeitung und Korrektur erzeugt angeblich einen zu hohen Verwaltungsaufwand. Viele Professoren, Mitarbeiter und Korrektoren sind eher konservativ und ein gewisser Standesdünkel ist sicherlich vorhanden, das habe ich oft genug persönlich miterlebt. Von daher ist eine (zumindest unbewußte) Benachteiligung nicht ganz fernliegend.
Ich habe für mich daraus schon lange Konsequenzen gezogen. Steht ein Studierender zwischen zwei Noten, bekommt derjenige mit „ausländisch“ klingendem Namen die bessere Note. Immer und ausnahmslos.
„Ich habe für mich daraus schon lange Konsequenzen gezogen. Steht ein Studierender zwischen zwei Noten, bekommt derjenige mit “ausländisch” klingendem Namen die bessere Note. Immer und ausnahmslos.“
Warum? Und das finden Sie dann auch noch in Ordnung?
@Sandmann_hh
Tja, das ist dann auch nicht besser als die unterstellte Benachteiligung von Studenten nahöstlicher Herkunft. Hoffen wir, dass Sie nicht mehr lange Arbeiten korrigieren müssen.