Juristisches Staatsexamen

NRW möchte Verdacht auf Diskriminierung nachgehen

NRW-Justizministerium kündigt Studien zur Prüfung von möglichen Diskriminierungen beim juristischen Staatsexamen an. Eine Forschergruppe hatte den dringenden Verdacht geäußert, Kandidaten aus dem Mittleren Osten würden im nicht-anonymen mündlichen Prüfungsteil schlechter benotet.

Werden Jurastudenten mit einem türkischen oder arabischen Namen oder Aussehen schlechter benotet? Diesen Verdacht legt eine zunächst scheinbar unspektakuläre Studie nahe, deren Zusammenfassung im März weitestgehend unbeachtet in einem Fachmagazin abgedruckt wurde. Ein interdisziplinäres Forscherteam hatte erstmals den Notenverlauf von Jura-Examenskandidaten untersucht und kam zu brisanten Ergebnissen: Die Forscher resümierten: „Hier liegt es nahe, eine Diskriminierung anzunehmen.“

Erstmals hatte eine Prüfungsbehörde den Forschern unter strengen Auflagen Examensunterlagen mit Klarnamen zur Verfügung gestellt. Die Wissenschaftler waren so in der Lage, den Notenverlauf von Studenten vom Abitur bis zum juristischen Staatsexamen – gesondert nach Herkunftsregionen –nachzuzeichnen.

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Bestimmte Herkunftsgruppen haben schlechtere Noten
Das Ergebnis: Bei Prüflingen, deren Namen eine Herkunft aus dem Mittleren Osten vermuten lässt, sind die Auffälligkeiten besonders groß. Diese Kandidaten erzielen bei den streng anonym ablaufenden schriftlichen Prüfungen Noten, die dem bisherigen Abitur und Studienverlauf entsprechen. Im nicht anonymen mündlichen Prüfungsteil sieht es allerdings anders aus. Hier stellen die Forscher im Gegensatz zu anderen Vergleichsgruppen „massive Abstriche“ bei der Benotung fest. Dieser Befund sei „nur schwer zu erklären“.

Auf Nachfrage des MiGAZIN zeigte sich das nordrhein-westfälische Justizministerium Ende März noch relativ unbeeindruckt. Die Studie belege keine Diskriminierung. Insofern sehe das Ministerium auch keine Veranlassung, weitere Studien durchzuführen. Weitere Medien griffen das Thema auf und auch die Politik schaltete sich ein. Die CDU-Landtagsabgeordnete Serap Güler stellte die Landesregierung in einer parlamentarischen Anfrage zur Rede. Sie wollte wissen, wie das Ministerium dem Verdacht der Diskriminierung nachzugehen gedenkt.

Justizministerium lenkt ein
In der dem MiGAZIN vorliegenden Antwort kündigt das Justizministerium in Absprache mit drei weiteren Ministerien nun überraschend an, weitere Studien gegebenenfalls auch mit Haushaltsmitteln des Justizministeriums durchführen zu wollen. Das Ministerium wolle der „Frage einer möglichen Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen in der Pflichtfachprüfung weiter nachgehen“. Forschungsmaßnahmen seien „auf jeden Fall wünschenswert“, so das Ministerium.

Serap Güler ist erfreut über diese klare Ansage. Nun werde Sie genau beobachten, ob das Ministerium auch Wort hält und diesem Verdacht tatsächlich auf den Grund geht. Denn die Benotung im Staatsexamen entscheide maßgeblich darüber, ob jemand als Staatsanwalt oder Richter tätig sein kann. „Gerade vor dem Hintergrund der NSU Morde wurde deutlich, wie wichtig die interkulturelle Öffnung der Justiz ist. Insofern wäre es fatal, wenn dem Verdacht, bestimmte Herkunftsgruppen würden ausgerechnet im Zuständigkeitsbereich der Justiz benachteiligt, nicht nachgegangen wird“, so die CDU-Politikerin. (es)