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Prüfung im juristischen Staatsexamen

„Hier liegt es nahe, eine Diskriminierung anzunehmen“

Schüler mit türkischem oder arabischen Namen werden bei gleichen Leistungen schlechter benotet. Das belegen zahlreiche Studien. An Hochschulen fehlen solche Untersuchungen. Jetzt hat ein Forscherteam erstmals die Noten im ersten juristischen Staatsexamen unter die Lupe genommen - mit interessanten Ergebnissen.

Von Freitag, 04.04.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:44 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

„Ich hatte mir eine höhere Punktzahl erhofft“, so die Einschätzung Mustafas 1 auf die Frage, wie er seine Leistung und Benotung in der mündlichen Prüfung beim ersten juristischen Staatsexamen einschätzt. „Im Vergleich zu den anderen war ich jedenfalls nicht schlechter.“ Das bestätigt auch sein Studienfreund Tim 2, der zufällig mit Mustafa in der mündlichen Prüfung war. Er meint sogar, dass Mustafa vom Gefühl her sogar einen Tick besser war als die Anderen, da er die schwierigeren Fragen zu beantworten hatte. Ob der Name oder die Herkunft eine Rolle gespielt haben könnte, können Mustafa und Tim nicht sagen. „So etwas lässt sich nicht beweisen. Das Gefühl wird man trotzdem nicht los“, meint Mustafa.

Tatsächlich ist es schwierig, eine mögliche Diskriminierung zu belegen. Gerade in der mündlichen Prüfung hängt viel vom Wohlwollen der Prüfer ab. Der Witz, zwei Juristen, drei Meinungen, gilt auch hier. Statistische Erhebungen, aus denen man auf mögliche Diskriminierungsmuster schließen könnte, gibt es nicht. Die offiziellen Zahlen differenzieren nur nach Merkmalen wie Alter, Studiendauer oder Geschlecht – aber nicht nach Herkunft.

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Erstmals untersucht
Jetzt ist es drei Forschern aber erstmals gelungen, die schriftlichen und mündlichen Examensnoten beim ersten juristischen Staatsexamen von Studierenden mit und ohne Migrationshintergrund miteinander zu vergleichen. Das Oberlandesgericht Hamm hat unter strengen datenschutzrechtlichen Auflagen Examensergebnisse der Universität Münster mit Klarnamen zur Verfügung gestellt. Das Fazit von Dr. Emanuel Towfigh 3, Prof. Christian Traxler 4 und Prof. Andreas Glöckner 5 lautet: „Hier liegt es nahe, eine Diskriminierung anzunehmen“. 6

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Um die Daten auszuwerten, haben die Forscher eine Namenskodierung nach Herkunftsregionen vorgenommen und 150 Kandidaten mit Migrationshintergrund aus 40 verschiedenen Regionen ermittelt. Anschließend wurden sowohl Abiturnoten als auch die schriftlichen und mündlichen Examensergebnisse der Studierenden mit und ohne Migrationshintergrund miteinander verglichen.

Namen aus dem Mittleren Osten
Bei Kandidaten mit Namen, die auf eine Herkunft aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR schließen lassen, seien trotz deutlich besserer Abiturnoten die schriftlichen Klausurergebnisse schlechter ausgefallen. Eine zusätzliche Verschlechterung in der mündlichen Prüfung sei nicht festgestellt worden. „Bei Examenskandidaten, deren Name eine Herkunft aus dem Mittleren Osten vermuten lässt, scheinen die Ergebnisse allerdings gravierender zu sein“, so die Forscher in ihrer Analyse. Bei diesen lasse sich im Abitur und bei den Examensklausuren keine signifikanten Unterschiede zur übrigen Stichprobe feststellen; erst in der mündlichen Prüfung gebe es „massive Abstriche“. Dieser Befund, so die Forscher, sei „nur schwer zu erklären“.

Für Mustafa liegt die Erklärung auf der Hand. Schriftliche Examensprüfungen seien anonym. Die Prüfungen werden lediglich unter einer Kennziffer angefertigt und dürfen keine sonstigen Hinweise auf die Person des Prüflings enthalten. „Bei der mündlichen Prüfung allerdings sehen die Prüfer natürlich, dass ich ein Türke bin“, so Mustafa.

Keine voreiligen Schlüsse
Prof. Glöckner warnt vor voreiligen Schlüssen. Gegenüber MiGAZIN erklärt er: „Unsere Arbeit zeigt zunächst, dass es Unterschiede in den Examensnoten gibt.“ Diese Effekte seien auch dann noch da, wenn man Abiturnote und andere Faktoren kontrolliert. Als Psychologen hätten ihn die Ergebnisse aber wenig überrascht. Einige experimentelle Studien legten nahe, dass Stereotype bei Prüfern automatisch aktiviert werden und Beurteilungen unbewusst beeinflussen. Andererseits sei das nicht bei allen Prüfern zu beobachten, wenn diese ausreichend motiviert seien, solche Effekte zu korrigieren.

Außerdem seien die Ergebnisse in dieser Untersuchung auch durch andere bekannte psychologische Mechanismen erklärbar, die ohne die Annahme jedweder Diskriminierung auskämen. Beispielsweise setzten sich betroffene Studierende mit dem für sie bedrohlichen Stereotyp auseinander. Dies binde Ressourcen und der Kandidat agiere unter Umständen in den Prüfungen vorsichtiger und komme somit zu schlechteren Leistungen. Dieser Effekt sei in der Praxis hoch relevant.

Weitere Untersuchungen notwendig
„Ob damit der komplette Unterschied erklärbar ist, kann mit unserer Studie nicht abschließend geklärt werden“, erklärt Glöckner und fügt hinzu: „Diese Ergebnisse sind wichtig und sollen eine Debatte sowie weitere Forschungsarbeiten anregen.“ Weitere empirische Untersuchungen seien lohnend, weil sie „interessante und praktisch relevante Einsichten erwarten lassen.“ Darauf aufbauend könnten passende Maßnahmen eingeleitet werden.

Dass weitere Untersuchungen auf den Weg gebracht werden, scheint allerdings eher unwahrscheinlich. Auf eine entsprechende Anfrage des MiGAZIN teilte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums als Aufsichtsbehörde mit, dass man weiteren Untersuchungen „aufgeschlossen und interessiert“ gegenübersteht, „ohne diese zurzeit selbst durchführen zu wollen“. Denn die Untersuchung weise eine Diskriminierung „nicht mit Gewissheit“ nach.

Justizministerium sieht keine Probleme
Das Ministerium sieht auch keine Notwendigkeit, einen eventuellen Migrationshintergrund der Studierenden zu erfassen. Hierfür sei „kein Bedürfnis erkennbar“ und würde „bei den Betroffenen eher Befremden hervorrufen“. Die Ergebnisse der Untersuchung würden jedoch bei nächster Gelegenheit zwischen dem Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts und den Vorsitzenden der Justizprüfungsämter beraten werden. Man werde sich einer Diskussion „gerne stellen“, auch wenn die Untersuchung keine Veranlassung gebe, „grundsätzliche Probleme in integrationspolitischer Hinsicht zu vermuten“.

Das Integrationsministerium in Nordrhein-Westfalen sieht das etwas anders. „Aus integrationspolitischer Sicht scheint es geboten, der Frage möglicher Diskriminierungen bei der Benotung in der juristischen Ausbildung wissenschaftlich fundiert weiter nachzugehen“, so das Ministerium auf eine gleichlautende Anfrage des MiGAZIN. Man werde sich mit dem für die Hochschulen zuständigen Ministerium sowie mit dem Justizministerium in Verbindung setzen, „um diese fachlich zuständigen Stellen auf die Studie hinzuweisen und gegebenenfalls weitere Schritte zu erörtern“. Die Untersuchung belege zwar nicht, dass die Benotung in der Juristenausbildung diskriminierend sei, sie zeige „aber Anhaltspunkte auf, die auf eine mögliche Diskriminierung hinweisen“.

Man beherrscht sich lieber
Konfrontiert mit den Stellungnahmen des Justiz- und Integrationsministeriums, zeigt sich Mustafa überrascht und enttäuscht zugleich: „Was wollen die denn noch für Belege haben? Es ist doch wohl so, dass Studenten aus dem Mittleren Osten in der nicht anonymen mündlichen Prüfung signifikant schlechtere Noten bekommen als im anonymen schriftlichen Teil.“ Am Wissen könne es also nicht liegen. „Wenn die wüssten, was in mündlichen Prüfungen alles passiert – subtil natürlich“, fährt er fort und berichtet von einer türkischen Freundin mit Kopftuch, die während ihres Jura-Studiums Europarecht als Wahlfach gewählt hatte. „In der mündlichen Prüfung wurde sie von einem ihrer Prüfer gefragt, wieso sie nicht Ausländer- oder Familienrecht gewählt hat.“

Das könnte natürlich auch eine fachliche Frage sein und nicht notwendigerweise eine Diskriminierung. „Schließlich sitzen da Juristen. Die wissen, was sie dürfen und was nicht. Und wenn solche Bemerkung fallen, abfällige Blicke kommen oder man unter den ganzen Prüflingen zufällig immer die schwierigste Frage gestellt bekommt oder überhaupt nicht gefragt wird und keine Punkte sammeln kann, beherrscht man sich lieber“, sagt Mustafa. „Schließlich sitzen die Prüfer am längeren Hebel und haben in der mündlichen Prüfung viel Spielraum“, ergänzt Tim, ehe Mustafa wieder das Wort ergreift: „Das ist auch der Grund, wieso ich lieber anonym bleiben will. Ich habe das zweite Staatsexamen noch vor mir.“

  1. Name geändert
  2. Name geändert
  3. Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut
  4. Professor für Ökonomie an der Hertie School of Governance in Berlin
  5. Professor für Psychologie an der Universität Göttingen
  6. Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, Heft 1, 2014. Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen
Leitartikel Politik Studien
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  1. JudgeDredd sagt:

    ich bin schon seit langem für standartisierte auf edv basierte und anonymisierte prüfungen sowohl an schulen als auch in anderen institutionen .

    die nlp und machine learning sind schon so weit fortgeschritten das man so gut wie alles damit prüfen kann , in den naturwissentschaftlichen fächern erst recht ,denn da zählen fakten und kein lari fari .

    selbst mündliche prüfungen läßen sich anonymisieren , der kostenaufwand /verwaltungsaufwand wäre nicht existent .

    so werden benachteiligung ,aber auch bevorzugung minimiert bzw ganz unterbunden .

    natürlich sträuben sich die lehrerschaft und bildungkomplex dagegen , man könnte sogar einen schritt weiter gehn und das lernen und wissen ganz demokratisieren durch interaktive online angebote , beispiele dafür gibts ja zugenüge .

    aber wie soll sich dann die selbst wahrgenommene elite dann von der unnützen minderwertigen unterschicht absetzen ??? wenn sie doch nicht soooo viel besser sind ???

  2. Jurist sagt:

    Die Erlebnisse von „Mustafa“ kann ich teilweise bestätigen. Ich habe in der mündlichen Prüfung (EJS) in einem südlichen Bundesland ähnliches erleben dürfen. Mein Eindruck war, dass die Prüfungskommission mit Kandidaten mit Migrationshintergrund strenger sind. Eine richtige Antwort bzw. Argumention wird verhalten honoriert. Eine falsche Antwort drastisch getadelt. Bei den Kandidaten mit deutschen Wurzel war diese Verhaltensweise nicht so stark ausgeprägt. Über die Hintergründe lässt sich nur spekulieren. Ein Indiz für Diskriminierung bei mir könnte gewesen sein, dass die zwei älteren Herren von der Justiz in einer großen Stadt mit vielen Migranten judizieren. Fraglich ist, ob diese Juristen zur Differenzierung fähig sind. Einerseits haben Staatsanwälte und Richter es oft mit Straftätern mit Migrationshintergrund zu tun, die die tägliche Arbeit prägen. Andererseits muss man diese gefestigten Vorurteile in einer mündlichen juristischen Prüfung ausblenden. Die wenigsten Prüfer sind m.E. in der Lage dies zu reflektieren. Ändern lässt sich das nur, wenn die Justiz proaktiv damit umgeht. Es müssen Workshops mit Prüfern veranstaltet werden, damit eine Sensibilität für diese Thematik entsteht. Auch die Zeit wird dafür sorgen, dass derartige Prüfer verschwinden. Die nachfolgenden Generationen sind um vieles offener und internationaler geprägt. Das gilt auch für Kandidaten, die später in der Justiz anfangen.

    Um „Mustafa“ Mut zu geben: Bei internationalen Großkanzleien und Unternehmen sind Vorbehalte gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund kaum noch vorhanden. Im Gegenteil. Es werden solche Kandidaten gezielt gesucht, weil Mandaten und Bewerber eine gewisse Vielfalt bei den Kanzleien / Unternehmen erwarten.

    Bei aller berechtigter Kritik im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund (oder auch anderen Merkmalen), finde ich es falsch dauerhaft in eine Opferrolle zu verfallen. Ein derartiges Denken führt zu engstirnigen Ansichten und man empfindet vielleicht Diskriminierung, wo keine ist. Ein verhältnismäßiger Umgang mit dem Thema ist ebenfalls angezeigt.

  3. H.P.Barkam sagt:

    Sichtprüfungen bei der Bewerbung oder mündliche Prüfungen zum Ausbildungsende dienen in der Regel entgegen allen Beteuerung dem Prüfer zur Beurteilung der Person des Prüflings, nicht dessen Fähigkeiten, manchmal auch dazu, sich noch einmal für das ein oder andere zu revanchieren.

    Zu meiner ersten mündlichen Prüfung als junger Mann erschien ich in Jeans und langen Haaren; es war eine schwere Prüfung.
    Beim nächsten Mal wurde ich mit 3 weiteren Kandidaten geprüft. Das Mädchen unter uns war strohdoof, sollte aber ganz offensichtlich ihren Abschluss bekommen. Wir anderen 3 bekamen alle unsere Wunschnote.
    Bei weiteren 2 mündlichen Prüfungen, quasi im hohen Alter, habe ich mich durchgeschleimt, funktioniert glaub ich immer.

    Zu meine Bewerbungen habe ich stets vorab den Frisör aufgesucht und Sakkos angezogen. Eine Frage der Einstellung.

    Was will ich mit all dem sagen? Da sich in Deutschland Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und allgemein konservatives bis rechtes Gedankengut noch lange halten werden, müssen alte Strukturen geändert werden; auch nichts Neues.
    Kopftücher, lange Haare, Piercings oder sonstige ‚Auffälligkeiten‘ werden überall gerne zum Anlass genommen, die eigenen Vorurteile zu pflegen, bei mündlichen Prüfungen dürfen Prüfer diese sogar ausleben.
    Ich bin davon überzeugt, dass es für eine objektivere Benotung von Schülern, Studenten und Auszubildenden ausschließlich anonymisierte Arbeiten und Prüfungen geben sollte.

  4. Bamby sagt:

    Bei jeder Bewerbung sitzt eine Beauftragte, aber gerade auf der Stufe der Startchancen für alle zukünftigen Bewerbungen sollte dies nicht der Fall sein? Ein objektiver Beobachter würde den Prüfern eine Chance zur Reflextion geben.

  5. cilly sagt:

    Nun ja, Sie haben das weite Feld der Frauenfeindlichkeit bei Ihrer Aufzählung von Diskriminierungen vergessen.
    Ein „Mädchen“ (???) , welches angeblich „strohdoof“ ist, wird es ja wohl kaum bis zum Examen schaffen. Fehlt nur noch der Hinweis, dass sie blond ist. Das sagt eine Menge über den Kommentator aus, der nicht merkt, wie konservativ, rechts und diskriminierend er selbst daher kommt.
    Vielleicht einfach mal bei sich selbst anfangen, bevor der große Wurf auf die Gesellschaft gemacht wird.

  6. Jurist sagt:

    @ Lustig:

    Zu 1:

    Es ist richtig, dass Großkanzleien auf das Vorliegen einer Prädikatsnote stärker achten als andere Kanzleien oder Unternehmen. Ein Kandidat der knapp am vb vorbeigeschrammt ist, wird sicherlich nicht von den GK automatisch aussortiert. Außerdem ist das Ziel der mündlichen Prüfung nicht darauf angelegt, die schriftliche Prüfungsnote zu verwässern. Jemand mit 5-6 Punkten sollte nicht darauf hoffen mit der Mündlichen noch auf ein vb staatlich zu kommen. Das wäre fernliegend.

    Zu 2:

    Das sind zweifelsohne bittere Erfahrungen, falls diese stimmen sollten. Ich habe eine ganz andere Erfahrungen gemacht und die Regel ist das nicht. Die Kanzleien können sich so einen Umgang gar nicht mehr erlauben, da Leistungsträger dringend gesucht werden. Falls eine Problemlösung mit den deutschen Kollegen unergiebig gewesen wäre, hätte ich zumindest den Diversity-Beauftragten eingeschaltet. Es trifft eine internationale Großkanzlei empfindlich, falls Diskriminierungen nach außen transportiert werden. Der Schaden bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, potentiellen Bewerbern und natürlich beim Mandaten wäre immens.
    Eine selbstbewusste Herangehensweise an diese Diskriminierungen ist angezeigt. Schließlich haben Sie es mit Ihrem Gesamtbild in eine GK geschafft. Derartige Anschuldigungen werden sehr ernst genommen. Die betreffenden Beteiligten werden angehört und es wird in den entsprechenden Gremien Verwarnungen ausgesprochen. Bei wiederholten Verstößen wird die Kündigung dem „Täter“ nahe gelegt.
    Einen solchen Fall hat es bei einer deutschen Kanzlei mit europäischer Ausrichtung bereits gegeben. Es handelte sich sogar um einen Partner.

    In den Kommentaren ist oft die Rede von „objektiven Prüfungen“ in der mündlichen Prüfung. Ich halte das für unrichtig. Die Persönlichkeit des Kandidaten ist Teil der mündlichen Prüfung und gerade Kerninhalt dieser Prüfungsart. Würde man eine anonymisierte Prüfung fordern, wäre es keine mündliche Prüfung mehr.

    Mir ist klar das Diskriminierungen weh tun. Ich habe sie auch schon erlebt. Die eigene Herkunft zu verbergen ist nicht möglich und das will ich auch nicht. Sie ist Teil meiner Identität. Wenn es zu Dissonanzen in Beruf oder Studium kommt, sind das Ungerechtigkeiten im Leben, die man teilweise akzeptieren muss. Die ideale Gesellschaft gibt es nicht. Daher müssen wir aktiv Diskriminierungen bekämpfen, indem diese direkt und kompromisslos angesprochen werden. Falls man merkt, dass Unternehmen nicht gewillt ist Änderungen oder Ahndungen aufgrund von Diskriminierungen herbeizuführen, dann sollte man den Arbeitgeber besser wechseln. Und noch wichtiger ist es auf das eigene Bauchgefühl zu hören, wenn man als Bewerber auf Partner und Associates trifft.

  7. Semra Ersoy sagt:

    Bitte untersucht auch die Zahnklinik der Zahnmediziner Studenten. Da ist nichts transparent und viele Ausländer fallen durch und oder kommen nicht im Kurse rein die sie bestanden hatten. Reine Willkür herrscht dort! Die Anzahl der Uniwechsler würde das bestätigen vor allem in Bonn und in Köln. Die Betroffenen Personen haben Angst sich zu beschweren, weil sie sonst im Examen einen Rachefeldzug der Gemelnschaft der Ärzte unterliegen!
    Bitte helft den Zahnmediziner Studenten mit Migrationshintergrund. Viele sind Langzeitstudenten..,soviel kann nicht zufällig sein!

  8. Anonym sagt:

    Ich habe das 1. juristische Staatsexamen hinter mir. Von den Klausuren her war ich derjenige mit dem besten Durchschnitt von den Kandidaten der mündlichen Prüfung. Obwohl ich m.E. deutlich stärker war, ich habe meine Kollegen korrigiert und auf Fragen, die diese nicht antworten konnten, richtig geantwortet, ließ es sich die Prüfer nicht nehmen diejenigen, die ich sogar korrigiert hatte zweistellig zu bewerten und meine Leistung mit nur wenigen Punkten zu würdigen. Finde ich schon traurig, wenn man bedenkt, dass ich später auch bei gleicher Qualifikation 8 mal mehr Bewerbungen schreiben muss wie einer mit deutschklingendem Namen.

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