Gesetzesentwurf

Gerichte sollen rassistische Straftaten härter bestrafen

Rassistisch motivierte Straftaten sollen von Richtern in Zukunft härter bestraft werden. Das möchte das Bundesjustizministerium mit einer kleinen Ergänzung des Strafgesetzbuches erreichen. Kritikern gehen diese Änderungen nicht weit genug und am Problem vorbei.

Montag, 28.04.2014, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 30.04.2014, 1:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Rassistisch motivierte Straftaten sollen in Zukunft härter bestraft werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums hervor. Konkret geht es um die Änderung des Paragrafen 46 des Strafgesetzbuches. Darin ist vorgeschrieben, dass „die Beweggründe und die Ziele des Täters“ bei der Strafzumessung beachtet werden müssen. Laut Entwurf sollen die Richter „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Motive des Täters berücksichtigen.

Damit setzt Justizminister Heiko Maas (SPD) ein Passus aus dem Koalitionsvertrag um. Darin hatten sich Union und SPD auf folgende Formulierung geeinigt: „Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.“

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Gesetzesänderung geht am Problem vorbei
Ob mit dieser Gesetzesänderung dieses ehrenhafte Ziel erreicht werden kann, darf allerdings bezweifelt werden. Kritiker werfen dem Justizminister vor, nur symbolische Änderungen vorzunehmen. Die Änderungen gingen nicht weit genug und am eigentlichen Problem vorbei. Wenn die Polizei rassistische Motive nicht erkenne oder gar ignoriere, könne ein Richter nicht mehr viel bewirken.

Das Ministerium weist diese Kritik zurück. Durch die Gesetzesänderung würden nicht nur die Gerichte, sondern auch die Ermittlungsbehörden sensibilisiert, rassistische Motive besonders im Blick zu haben. Ob und inwieweit sich diese kleine Ergänzung des Strafgesetzbuches auf die Praxis der Polizei auswirkt, wird die Zeit zeigen. Wie man diesen Prozess beschleunigen könnte, steht im Koalitionsvertrag und bisher nicht auf der Tagesordnung: „Bei Polizei und Justiz stärken wir die interkulturelle Kompetenz und steigern die personelle Vielfalt“. (bk) Aktuell Politik

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  1. Lionel sagt:

    @Jurastudentin

    In dem „taz“-Interview „Es geht nicht um Gesinnung“ -SPDler [Lischka] zum Hasskriminalitäts-Gesetz wird sehr deutlich, wer die Adressaten der gesetzlichen Neuregelung sind oder sein sollen, und wer nicht:
    Frage: Was ist, wenn jemand Rechtsradikale verprügelt, weil er Nazis hasst?

    Antwort: Mir ist nicht bekannt, dass die Antifa gezielt Nazis verprügelt. Jedenfalls zielt das Gesetz nicht auf solche Fälle der Gegenwehr.

    Um vor dem BVerfG Bestand zu haben, wird in dem Gesetzesentwurf natürlich nicht explizit von Rechtsradikalen die Rede sein.
    Man wird sich vermutlich mit allgemeinen Formulierungen wie gruppenbezogener Meschenfeindlichkeit behelfen.
    Dann allerdings könnte der Schuss in der Praxis auch nach hinten losgehen.
    Wie steht es denn dann z. Bsp. um das Verhältnis von religiös motivierten Extremisten zu „Ungläubigen“, oder um das der Antifa zur Polizei?

  2. sagt sagt:

    @Jurastudentin
    @Lionel
    Wo liegt denn das Problem, wenn jemand gegen Nazis ist? Inwiefern ist denn das eine verwerfliche Gesinnung? Das ist gar keine Gesinnung, das ist ehrenwerte Vernunft.

  3. Jurastudentin sagt:

    Lionel: Ihre Art der Argumentation entlarvt sie selbst. Mehr muss ich dazu nicht sagen.

    „Sagt“: Wenn Sie einen Nazi totschlagen, nur weil Sie gegen „Nazis“ sind – die meisten kennen gar keine „Nazis“ – sind Sie nicht besser als ein „Nazi“. Wenn Sie seine staatsbürgerlichen Rechte verletzen, ist er im Recht und nicht Sie. Er muss dann vor Ihnen geschützt werden. Das ist auch richtig so. Im Übrigen finde ich es menschenverachtend, wenn man „gegen“ jemand ist. Man kann höchstens gegen seine Art zu denken sein. Aber das sind die Feinheiten demokratischen Denkens …

  4. Lionel sagt:

    @Jurastudentin.

    Sie haben wohl meinen Beitrag missverstanden.
    Den Artikel der „taz“ habe ich zitiert, um zu verdeutlichen, dass es um die Etablierung einer Gesinnungsstrafrechtsnorm – das halte ich für verfehlt.