Gesetzesentwurf

Gerichte sollen rassistische Straftaten härter bestrafen

Rassistisch motivierte Straftaten sollen von Richtern in Zukunft härter bestraft werden. Das möchte das Bundesjustizministerium mit einer kleinen Ergänzung des Strafgesetzbuches erreichen. Kritikern gehen diese Änderungen nicht weit genug und am Problem vorbei.

Rassistisch motivierte Straftaten sollen in Zukunft härter bestraft werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums hervor. Konkret geht es um die Änderung des Paragrafen 46 des Strafgesetzbuches. Darin ist vorgeschrieben, dass „die Beweggründe und die Ziele des Täters“ bei der Strafzumessung beachtet werden müssen. Laut Entwurf sollen die Richter „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Motive des Täters berücksichtigen.

Damit setzt Justizminister Heiko Maas (SPD) ein Passus aus dem Koalitionsvertrag um. Darin hatten sich Union und SPD auf folgende Formulierung geeinigt: „Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.“

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Gesetzesänderung geht am Problem vorbei
Ob mit dieser Gesetzesänderung dieses ehrenhafte Ziel erreicht werden kann, darf allerdings bezweifelt werden. Kritiker werfen dem Justizminister vor, nur symbolische Änderungen vorzunehmen. Die Änderungen gingen nicht weit genug und am eigentlichen Problem vorbei. Wenn die Polizei rassistische Motive nicht erkenne oder gar ignoriere, könne ein Richter nicht mehr viel bewirken.

Das Ministerium weist diese Kritik zurück. Durch die Gesetzesänderung würden nicht nur die Gerichte, sondern auch die Ermittlungsbehörden sensibilisiert, rassistische Motive besonders im Blick zu haben. Ob und inwieweit sich diese kleine Ergänzung des Strafgesetzbuches auf die Praxis der Polizei auswirkt, wird die Zeit zeigen. Wie man diesen Prozess beschleunigen könnte, steht im Koalitionsvertrag und bisher nicht auf der Tagesordnung: „Bei Polizei und Justiz stärken wir die interkulturelle Kompetenz und steigern die personelle Vielfalt“. (bk)