EuGH soll entscheiden

Studierende aus dem Ausland könnten Anspruch auf Visum haben

Laut Aufenthaltsgesetz können Ausländer ein Studentenvisum bekommen, einer EU-Richtlinie zufolge haben sie möglicherweise sogar einen Anspruch darauf. Der Europäische Gerichtshof soll Klarheit bringen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Freitag, 13.09.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 09.05.2022, 13:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ausländer, die in Deutschland studieren wollen, müssen sich auf lange Verfahrensdauer, hohe Kosten und Frust einstellen. „Rund ein Viertel der Bewerbungen scheidet bereits nach der Vorprüfung aus, lediglich der Rest geht überhaupt in die Zulassungsverfahren der Hochschulen ein“, beklagt der Bundesverband ausländischer Studierender in regelmäßigen Abständen, ohne dass sich etwas tut.

Jetzt könnte Bewegung in die Sache kommen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung (VG 14 K 350.11 V, Beschluss vom 5.9.2013) beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anzurufen. Die Luxemburger Richter sollen prüfen, ob die europäische Studentenrichtlinie ausländischen Studenten einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zu Studienzwecken gibt, wenn sie die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

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Kein Ermessen der Behörde?

Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz steht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken im Ermessen der Behörde. Demgegenüber sieht die EU-Richtlinie vor, dass die Einreise und der Aufenthalt eines von einer Hochschule akzeptierten Studienbewerbers aus einem Nicht-EU-Land dann zugelassen werden, wenn dieser die Bedingungen erfüllt. Daraus könnte man ableiten, so das VG Berlin, dass den Studenten ein Visum zu Studienzwecken erteilt werden muss und der Behörde kein Ermessen zusteht. Das sollen nun der EuGH klären.

Geklagt hatte ein tunesischer Student. Er bewarb sich mehrfach erfolgreich an der Technischen Universität Dortmund um einen Studienplatz im Studiengang Mathematik. Seine wiederholten Anträge auf Erteilung eines Visums für Sprachkurs und Studium lehnte das Auswärtige Amt mit der Begründung ab, die Studienmotivation erscheine zweifelhaft. Der Studienbewerber habe bei seiner Abiturprüfung in für seinen Studienwunsch wichtigen Fächern schlechte Noten erzielt. Es sei fraglich, ob er in der Lage sein werde, in einer ihm fremden Sprache ein Studium aufzunehmen bzw. die deutsche Sprache in angemessener Zeit vor Studienbeginn zu erlernen.

Kleinkarierte Entscheidungen

Der migrationspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Memet Kılıç, begrüßt die Entscheidung des VG Berlin. „In der Praxis entscheiden die Ausländerbehörden und die deutschen Konsulate, ob jemand in Deutschland studieren darf oder nicht. Die Entscheidungen der Universitäten und Hochschulen wurden dabei zuvor mehrfach ignoriert“, so der Grünen-Politiker. Es stünde nicht die wissenschaftliche Erwägung im Vordergrund. Stattdessen würden oft immigrationspolitische, klein karierte Entscheidungen getroffen.

Kılıç fordert, dass über die Erteilung von Studienvisa grundsätzlich die Wissenschaftseinrichtungen entscheiden sollten. Die Ausländerbehörden und das Auswärtige Amt sollten lediglich ein Vetorecht besitzen, wenn belegbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. (etb) Aktuell Recht

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  1. Roland sagt:

    Die Außenpolitik sollte in der Hinsicht wirklich etwas menschenfreundlicher werden. Es kann nicht sein, dass Konsulate nach Lust und Laune andere Faktoren herbeiziehen können um dann nach Sympathiegefühl zu entscheiden, ob jemand einreisen darf oder nicht. Ganz so arg ist es natürlich nicht, aber es muss sich auf ein klares Set an Bedingungen geeinigt werden, bei deren Erfüllung der Antrag nicht, bzw. schwer, abgelehnt werden kann. Und das vielleicht noch zu Lebzeiten des Antragstellers. Nur so kann man dieses Verfahren ansatzweise fair nennen.