Replik auf Serap Güler

Migranten nicht für dumm verkaufen? – Ja, bitte!

Serap Güler (CDU), Landtagsabgeordnete in NRW, schrieb im MiGAZIN, die CDU hätte die Grünen bei integrationspolitischen Fragen überholt. Belit Onay (Die Grünen), Landtagsabgeordneter in Niedersachsen, sieht das anders und hält dagegen:

Von Belit Onay Mittwoch, 14.08.2013, 8:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.08.2013, 23:05 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

In einem Beitrag vom 02. August 2013 verkündet die Landtagsabgeordnete Serap Güler (CDU) auf dieser Seite, dass die CDU die Grünen bei integrationspolitischen Fragen überholt hätte, weshalb nun in den Reihen der Grünen die Angst um sich greife. Tatsächlich läuft es einem als türkischer Migrant in Deutschland eiskalt den Rücken runter, wenn man sich die Spiegel Online-Meldung vom 01. August 2013 auf der Zunge zergehen lässt: Demnach habe 1982 der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) mit einem radikalen Plan die Hälfte aller Türkinnen und Türken loswerden wollen. Wenn man sich überlegt, dass es bei erfolgreicher Realisierung des Plans statistisch Frau Güler oder mich getroffen hätte, kann einem ob solcher CDU-Politik wirklich angst und bange werden.

Symbolpolitik in Niedersachsen
Doch neben dieser historischen Infragestellung der Daseinsberechtigung für TürkInnen in Deutschland findet die NRW-Landtagsabgeordnete lobende Worte für die bundesweite CDU-Migrationspolitik der vergangenen Jahre.

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So würdigt sie den ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff für dessen Schritt, mit Aygül Özkan eine türkischstämmige und muslimische Landesministerin ernannt zu haben. Später erklärte dieser dann noch den Islam zu einem Teil Deutschlands.

Die Symbolik dieser beiden Schritte haben nachhaltig einen positiven Eindruck bei MigrantInnen und Muslimen in Deutschland hinterlassen. Doch schnell wurde klar, dass sie es über besagte Symbolik nicht hinaus schaffen. Ganz im Gegenteil lässt sich ein angespanntes Verhältnis zu Muslimen und zum Islam dokumentieren.

Unter den Augen und der Verantwortung des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff und der Landesministerin Aygül Özkan wurden bundesweit einzigartige migrationspolitische Schandtaten in Niedersachsen vollbracht.

Bei verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen im ganzen Land wurden 4.000 Muslime bei Gottesdienstbesuchen verfassungswidrig kontrolliert und eine ganze Glaubensgemeinschaft unter Generalverdacht gestellt. Bei manchen Kontrollen wurden kontrollierte Personen sogar auf ihre Haut gestempelt.

Des Weiteren wurde mit einer sog. „Islamisten-Checkliste“ Muslimen pauschal Terrorpotential unterstellt. Dabei wurde eine Broschüre erstellt, wonach z.B. Gewichtsverlust und Geldsegen als Indizien für Extremismus aufgelistet wurden. Diese Broschüre wurde dann an LehrerInnen, ErzieherInnen und weitere Multiplikatoren verteilt.

Weder für die verfassungswidrigen Moscheekontrollen, noch für die sog. “Islamisten-Checkliste“ gab es von Wulff oder Özkan jemals ein Zeichen der Reue oder eine Entschuldigung.

Wichtig ist nicht auf, sondern im Kopf
Im Widerspruch zum Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts glänzte die Ministerin Özkan in einer Antwort auf eine große Anfrage der grünen Landtagsfraktion außerdem noch mit einer eigenwilligen Interpretation des muslimischen Kopftuches. So schrieb sie hierzu wörtlich: “Es demonstriert symbolisch eine Wertevorstellung, die eine niedrigere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie verlangt und außerdem ein Eintreten für einen islamischen Gottesstaat fordert.” 1

Aber auch bei den Dauerbrennern der Migrationspolitik, wie dem kommunalen Wahlrecht für nicht EU-BürgerInnen und der doppelten Staatsbürgerschaft, äußerte sich die Minsiterin Özkan ablehnend und unterstellte bei der doppelten Staatsbürgerschaft sogar ein fehlendes Bekenntnis zum deutschen Staat. Wenn man allerdings bedenkt, dass an der Spitze ihres Kabinetts mit David McAllister (CDU) ein Mensch mit deutscher und britischer Staatsbürgerschaft stand, dann gewinnt diese Unterstellung Özkans eine ganz eigene Brisanz.

Staatsbürgerschaft auf Zeit
Dass die Landtagsabgeordnete Serap Güler das Thema der doppelten Staatsbürgerschaft lieber aus dem Wahlkampf raushalten möchte, wird nachvollziehbar, wenn man sich einmal ihre Positionierung dazu anschaut. In der Sitzung des nordrheinwestfälischen Landtags vom 25.04.2013 stimmte die CDU-Fraktion mehrheitlich gegen den Antrag „Staatsangehörigkeitsgesetz modernisieren: Einbürgerungen erleichtern, mehrfache Staatsbürgerschaft ermöglichen“.

Frau Güler enthielt sich dabei der Stimme und stellte in einer persönlichen Erklärung klar, dass sie die doppelte Staatbürgerschaft nach „zwei bis drei Generationen“ auslaufen lassen will. Der Optionszwang à la ‚Staatsbürgerschaft mit Verfallsdatum‘ lässt grüßen.

Im Bund nix Neues
Leider zieht sich diese Migrations- und Minderheitenpolitik der Union wie ein roter Faden auch durch die Bundesebene. Innenminister Friedrich glänzte bspw. bei der deutschen Islamkonferenz eher damit, dass er die wichtigen Verbände mit seinen populistischen und stigmatisierenden sicherheitspolitischen Ansätzen völlig verprellte.

Insofern gebe ich Frau Güler ausdrücklich Recht, wenn sie fordert, MigrantInnen nicht für dumm zu verkaufen. Im Sinne der Teilhabe ist es richtig und schön Menschen mit Migrationshintergrund in der Politik zu fördern und zu positionieren. Doch es verkommt zum reinen Etikettenschwindel, wenn man damit seine ausgrenzende, stigmatisierende Politik kaschieren möchte.

Die grüne Mitmachpartei
Für die Politik der Union wird man allerdings Frau Güler nur bedingt verantwortlich machen können, denn bei CDU/CSU wird das Wahlprogramm im Kern einfach beschlossen und verkündet. Das Grüne Wahlprogramm hingegen wird nicht von Vorständen im kleinen Kreis zusammengeschustert, sondern entspringt dem Zusammenprall der verschiedenen Ideen und Vorstellungen innerhalb der Partei. Allein 2600 Änderungsanträge wurden für das jetzige Bundestagswahlprogramm von grünen Parteimitgliedern eingebracht und auf der entsprechenden Bundesdelegiertenkonferenz, dem grünen Parteitag, inhaltlich diskutiert. Das Wahlprogramm ist somit ein Gesamtwerk der grünen Partei und ihrer Mitglieder. Die hier gebotene Einflussmöglichkeit im Rahmen der parteiinternen Demokratie ist auch für MigrantInnen besonders interessant und bietet umfassende Teilhabemöglichkeiten.

„Ich hab ja nix gegen euch, aber…“
Des Weiteren schneidet Frau Güler stichwortartig das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare an und schreibt: „Lasst uns auch über das Adoptionsrecht für Homosexuelle reden, für das sich alle Parteien außer der CDU einsetzen. Nicht, weil wir homophob sind, sondern weil wir das Kindesrecht, Recht auf Mutter und Vater, vor das Elternrecht stellen.“ Stilistisch erinnert das irgendwie an „Ich hab ja nichts gegen Ausländer, aber…“

Und wenn man dann noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sog. Sukzessivadoption mit dem richtigen Hinweis des Gerichts auf den Gleichheitssatz nach Art. 3 I GG richtig liest, ist die Aberkennung des Adoptionsrechts ganz klar verfassungswidrig. Auch auf Frau Gülers Unterstellung, das Kindesrecht werde hier angegriffen, sei hier vor allem ein Satz aus dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitiert: “Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe.”

Dass die Union diese offensichtlich verfassungswidrige Haltung so vehement verteidigt, ist insofern erstaunlich, da man von MigrantInnen und ihren Verbänden ständig das klare Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz fordert. Dazu möchte man die Union an dieser Stelle auch nachdrücklich ermutigen. Denn ob gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Bundeswahlrecht, Ehegattensplitting oder EFSF, viel zu oft schon musste das Bundesverfassungsgericht die Merkel-Regierung in die Schranken des Grundgesetzes weisen.

  1. Muslimisches Leben in Niedersachsen, Antwort auf Große Anfrage, S. 29
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  1. Gast sagt:

    Herrlich!!! : „(…) Dass die Union diese offensichtlich verfassungswidrige Haltung so vehement verteidigt, ist insofern erstaunlich, da man von MigrantInnen und ihren Verbänden ständig das klare Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz fordert.“ Wie wunderbar einfach, der Artikel das seltsame Grundgesetz-Verständnis der CDU entlarvt… Danke für diesen Kommentar!

  2. Dank an beide, Frau Güler und Herrn Onay, für den Argumentationsstil. Während der Beitrag von Serap Güler zunächst ausschließlich polemische, allein wahlkampfmotivierte Repliken erbrachte, wird hier zumindest argumentativ erörtert. Auffällig allerdings, dass der Kritik an der folgenlosen Gefälligkeitspolitik der GRÜNEN nichts Überzeugendes entgegnet wird. Das Problem aller Parteien scheint der sehr bedingte Mut zu sein, als richtig Erkanntes gegen den putativen Mehrheitswillen der Bevölkerung verbal klar und konsequent handelnd zu vertreten. Immerhin: Integrationspolitik gehört nicht mehr zu den vorrangigen Wahlkampfthemen. Der Konsens wird größer. Gut wäre eine neue Integrationsoffensive (wie 2001 in NRW), diesmal auf Ebene der Bundestags-Fraktionen. Vielleicht können die CDU-Vorstaendler Laschet und Güler die Kanzlerin für eine solche Initiative erwärmen, wenn der Wahlkampf vorbei und noch klarer ist, dass der demografische Wandel noch mehr Mut zur Gestaltung der deutschen Vielfaltgesellschaft erfordert.

  3. Stefan sagt:

    Betreffend gemeinsame Adoptionen:
    Leider wird sogar erfolgreich Richtern Sand in die Augen gestreut. Mit oberflächlicher aber leider wirkungsvoller Argumentation wird konsequent die rechtliche Bedeutsamkeit des Kindeswunsches erwachsener Menschen in den Mittelpunkt gestellt, dafür aber die Kinderperspektive, die Rechte der Kinder und ihre Interessen im Hinblick auf ihr zukünftiges Familienleben konsequent verdrängt. Anfangs wurde mit Schlagworten wie ‚Diskriminierung‘ und ‚Ungleichbehandlung‘ von der Kinderperspektive abgelenkt.

    Beispiel einer weiteren wirkungsvollen aber absurden Argumentation:
    Von der Leyen: „Ich kenne keine Studie, die sagt, dass es Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, anders geht als Kindern, die in gemischt geschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften auch aufwachsen“. Daher sollen gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam leibesfremde Kinder adoptieren dürfen. Aus der Kinderperspektive betrachtet, müssten davon betroffene Kinder als Folge eines Aktes der Staatsgewalt entweder auf die Mutterbezieuhung oder auf die Vaterbeziehung unwiderruflich verzichten. Obwohl jedes Kind das Potential hat sowohl die Mutter- als auch die Vaterbeziehung zu erleben, und generell ausreichend geeignete verschiedengeschlechtliche Paare verfügbar sind.
    Man stelle sich eine erwachsene Person vor, die noch keine Nichte hat. Wegen des aktuellen Lebenssachverhaltes besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass diese Person in der Zukunft die Beziehung zu einer Nichte erleben wird. Letztlich steht es in den Sternen; man wird sehen. Psychologen und Soziologen gelangen aber anhand vieler Studien zur Erkenntnis, dass man – mit ähnlicher psychologischen Methodik wie bei den von Von der Leyen angesprochenen Studien – zwischen Personen die keine Nichte haben und Personen die eine Nichte haben nicht unterscheiden könne. Bei den Personen beider Gruppen lägen keinerlei psychische Auffälligkeiten vor, und alle würden sich normal entwickeln.
    Dann kommt Von der Leyen und sagt: Aha! Da die Psychologen uns sagen, dass es Personen, die keine Nichte haben, sehr gut geht, dürfen wir dem Staat sofort die Befugnis erteilen, allen Personen die noch keine Nichte haben das Erleben der Beziehung zu einer Nichte für immer und unwidreruflich zu verwehren, wenn Dritte dies wünschen! Dies wäre natürlich absurd, da es dem Staat eben niemals zustehen darf die Verwirklichung des familiären Erlebnispotentials eines Menschen ohne gewichtigen Grund zu verhindern. Dies ergibt sich zwingend aus Artikel 8 EMRK (Achtung des Familienlebens). Aus diesem Grund wäre in Ländern, die Mitglied der EMRK sind, die Durchsetzung einer Ein-Kind-Politik rechtlich unmöglich (in China dagegen möglich). In beiden Fällen (Nichte-Beispiel oder Ein-Kind-Politik) könnten betroffene erwachsene Personen erfolgreich dagegen klagen.

    Zur gemeinschaftlichen Adoption freistehende Säuglinge und Kleinkinder können aber nicht dagegen klagen, wenn ihnen mit voller Absicht die Vater- oder Mutterbeziehung vorenthalten wird. Und, wenn Anliegen von Erwachsenen zu Kinderinteressen in Konkurenz stehen, geht die Berücksichtigung der Kinderinteressen vor. Kinderinteressen haben grundsätzlich grundrechtlichen Status.

    Es widerspricht guten erzieherischen Prinzipien das Erlebnispotential eines Kindes von vornherein zu limitieren.
    Erlebnisvielfalt ist lebensbereichernd. Die Welt hat eine große Vielfalt von schönen und einmaligen Erlebnismöglichkeiten zu bieten. Wir lieben beispielsweise die Vielfalt die uns die Natur bietet. Aber von primärer Bedeutung für uns Menschen ist, dass wir die Möglichkeit haben vielfältige positive Beziehungen und Beziehungsformen mit anderen Menschen erleben zu dürfen. Besonders wichtig sind die familiäre Beziehungsformen. Und ein zweifellos sehr positiver Aspekt des Familienlebens ist eben die lebensbereichernde Vielfalt der familären Beziehungsformen ( Vater, Schwester, Bruder, Oma, Opa, Mutter, Cousin, Onkel, Tante, usw, usw). Bei Kindesadoptionen hat Staat hat die Kinderinteressen zu vertreten (siehe unter anderem der unmißverständliche Art. 21 Kinderrechtskonvention). Er hat den grundrechtlichen Schutz des Art 8 EMRK hinsichtlich des zukünftigen Familienlebens dieser Kinder so gut als möglich zu berücksichtigen. Dazu gehört, dass die Kinder möglichst in den Genuss aller Vorteile des Familienlebens kommen. Dazu gehört auch die lebensbereichernde Vielfalt die ein Kind erleben kann, wenn es sowohl die Mutter- als auch die Vaterbeziehung erleben darf. Es liegt daher nicht im Interesse von Kindern die zur gemeinschaftlichen Adoption freistehen, dass ihnen unötigerweise mit Absicht entweder die Mutter- oder die Vaterbeziehung vorenthalten wird.

    Das Verbot der gemeinsamen Adoption (leibesfremder Kinder) durch gleichgeschlechtliche Paare gewährleistet auch, dass diese Kinder, vom Gesetzt nicht ungleichbehandelt und nicht diskriminiert werden.

    Letzlich, eine Hilfestellung für das Verständnis der Frau Von der Leyen hinsichtlich der vielen Studien, die (angeblich) bislang keine bedenkliche Auswirkungen der Entbehrung der Mutter- oder der Vaterbeziehung aufzeigen konnten.

    1. Alle diese Studien leiden unter dem schwerwiegenden Mangel, dass bei weitem nicht auf die Bandbreite dessen was die moderne Psychologie an Methodik zu bieten hat zurückgegriffen wurde. Die angewandte Methodik beschränkt sich fast ausnahmslos auf die Erebung von Werten die auf Selbsteinschätzung beruhen. In vielen Studien durften Eltern ihre Erziehungsqualitäten ohne jegliche Gegenkontrolle selbst einschätzen. Alle Studien verzichten bewußt (möglicherweise z.T aus Kostengründen) auf tiefenpsychologische Testmethodik (z.B. projektive Deutungstests), obwohl, nach heutigem Stand der psychologischen Testmethodik, die Entbehrung der Mutter- oder die Vaterbeziehung möglicherweise nur mit gründluche tiefenpsychologische Tests aufgezeigt werden kann.

    2. Für die Teilnahme an diesen Studien melden sich kaum Eltern aus tieferen Bildungsschichten, was die gültigkeit der Vergleichsgruppen in Frage stellt. Die Eltern die sich melden, die übrigens bei den meisten dieser Studien über Zeitungsannoncen angesprochen werden, können sich entscheiden nach einer Vorabinformation oder auch später jederzeit von der Teilnahme Abstand zu nehmen. Daher ist es wahrscheinlich, dass Familien in denen „Problemkinder“ leben an diese Studien erst gar nicht teilnehmen. Es ist davon auszugehen, dass gleichgeschlechtliche Eltern wissen, dass das Ergebnis solcher Studien auf rechtliche Entwicklungen ihren Familien betreffend Einfluß haben können, und man darf annehmen, dass sie nur an Studien teilnehmen die von Instituten durchgeführt werden, die für die völlige Gleichstellung im Adoptionsrecht eintreten.

    3. Es wurde bisher nicht ausreichend untersucht ob Ideologie in Design, Durchführung und Interpretation dieser Studien einfließt.

  4. Songül sagt:

    Super Beitrag! Erst sauber gecontert, um dann auf positive Aspekte der eigenen Partei hinzuweisen. Gefällt mir sehr. Wobei Frau Gülers Beitrag auch nicht zu verachten ist. Die beste Stelle hat Gast schon herausgearbeitet. Kai Diekelmann hat für mich das Kernproblem auf den Punkt gebracht: „Das Problem aller Parteien scheint der sehr bedingte Mut zu sein, als richtig Erkanntes gegen den putativen Mehrheitswillen der Bevölkerung verbal klar und konsequent handelnd zu vertreten.“

  5. Songül sagt:

    P.S.: Wo bleibt die FDP?

  6. Kigili sagt:

    Die Grünen, die Koalitionen mit der CDU eingehen, zur Verlustminimierung von Banken, Versicherungen und Hedgefonds die Verschwendung von hart erarbeiteten Steuergeldern bejahen, sind genauso verlogen wie die SPD auch und damit auch für Angehörige von Minderheiten in Deutschland nicht wählbar.

  7. aloo masala sagt:

    @Diekelmann


    Das Problem aller Parteien scheint der sehr bedingte Mut zu sein, als richtig Erkanntes gegen den putativen Mehrheitswillen der Bevölkerung verbal klar und konsequent handelnd zu vertreten.

    Das ist falsch. Seit Jahrzehnten setzen die CDU oder SPD geführten Regierungen ihre politisch wichtigsten Beschlüsse oftmals gegen den Willen der Mehrheitsbevölkerung durch. Dafür gibt es haufenweise Beispiele.

    Ähnliches gilt auch für die Integrationspolitik. Die rot-grüne Regierung hatte versucht, trotz der ihr bekannten Widerstände in der Gesellschaft den Türken ein Zugeständnis zu machen und den Doppelpass einzuführen. Die CDU/CSU nutzte die ausländerfeindliche Stimmung in Teilen der Gesellschaft aus und führte unter Regie von Roland Koch einen der schäbigsten Landeswahlkämpfe in der Geschichte der Bundesrepublik. Die „mutige“ rot-grüne Regierung wurde wegen ihres Doppelpass-Vorhabens von der Wählern brutal abgestraft.Die CDU von Koch in Hessen machte dagegen in den Jahren danach im Ländervergleich (also relativ gesehen) eine sehr gute Integrationspolitik.

    Die Lehren für die Politik sind, dass sie in der Öffentlichkeit etwas völlig anderes kommunizieren, als das was sie hinter verschlossenen Türen in Ausschüssen diskutieren und letztlich dann umsetzen.

    Das entscheidende Problem bei öffentlichen Debatten über Ausländerthemen ist nicht der fehlende Mut der Parteien als richtig Erkanntes gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung verbal klar und konsequent zu vertreten. In regelmäßigen Abständen brüskieren ranghohe Vertreter der CDU/CSU und auch von der SPD mit ihren absonderlichen Verlautbarungen Muslime, Türken, Araber und Sinti & Roma. Ebenso regelmäßig sind dann auch Stimmen von Vertretern der Grünen, Linken und auch der SPD zu vernehmen, die in aller Schärfe die Verfehlungen der Unionsparteien (und auch der SPD Vertreter) anprangern.

    Das entscheidende Problem bei öffentlichen Debatten über Ausländerthemen sind vielmehr die in den Parteien organisierten Migranten wie Serap Güler, die sich zwar für die Belange der Migranten einsetzen aber denen das Rückgrat fehlt, als richtig Erkanntes gegen die EIGENE Partei verbal klar und konsequent zu vertreten. Es fehlt unter den politische aktiven Migranten ein scharfer Geist wie Michel Friedmann (CDU), der stets den Mut hatte, die eigene Partei wegen ihrer fremdenfeindlichen und antisemitischen Entgleisungen scharf zu kritisieren. Während beispielsweise Serap Güler den damaligen Wahlkampf von Roland Koch als Kommunikationsfehler bagatellisierte, zog der in Frankfurt am Main ansässige Michel Friedmann wegen des „rassistischen Wahlkampfs“ (O-Ton Friedmann) in Hessen nach scharfer Kritik seine Konsequenzen und wechselte den CDU-Landesverband (von Hessen nach Saarland).

  8. Ochljuff sagt:

    „Das Wahlprogramm ist somit ein Gesamtwerk der grünen Partei und ihrer Mitglieder. Die hier gebotene Einflussmöglichkeit im Rahmen der parteiinternen Demokratie ist auch für MigrantInnen besonders interessant und bietet umfassende Teilhabemöglichkeiten.“
    Schade nur, dass die grüne Partei sich dann nicht an das Wahlprogramm hält, wenn es darauf ankommt, und z.B. diskriminierende Studiengebühren für ausländische Mitbürger*innen einführen möchte (in Baden-Württemberg). Im Wahlkampf wurde mit der allgemeinen Abschaffung der Gebühren geworben, dies sollte dann doch auch mindestens eine Legeislaturperiode lang halten? Wieviel ist Mitsprache wert, wenn die Verantwortlichen sich nachher nicht darum scheren?