Nach CERD-Rüge
Bundesregierung fordert neue Ermittlungen gegen Sarrazin
Die Bundesregierung stellt in seiner Stellungnahme an den UN-Antirassismus-Ausschuss schärfere Gesetze gegen Rassismus in Aussicht. Außerdem soll erneut geprüft werden, ob Thilo Sarrazins Äußerungen strafrechtlich geahndet werden können.
Montag, 15.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.07.2013, 1:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) stellt die Bundesregierung Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es darin nach Informationen des Tagesspiegels. Zudem sei die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten worden, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“.
Die Erklärung der Bundesregierung ist eine Reaktion auf eine CERD-Rüge vom April dieses Jahres. Der UN-Ausschuss hatte Deutschland vorgeworfen, die Äußerungen Thilo Sarrazin zu Türken und Arabern nicht geahndet zu haben. Innerhalb von 90 Tagen sollte sich Deutschland erklären, mit welchen Maßnahmen sie reagiert wolle.
CERD-Rüge Auslöser
Auslöser der CERD-Rüge war ein Strafantrag der Türkischen Gemeinde Berlin-Brandenburg (TBB) wegen Beleidigung und Volksverhetzung, der 2009 von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Sarrazins Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, lautete die Begründung. Der TBB gab nicht nach und wandte sich an den Antirassismus-Ausschuss.
Die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung nahm der TBB „zu Kenntnis“. Sie fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen gegen Rassismus einzuleiten. TBB-Sprecherin Ayşe Demir appellierte an die Berliner Justiz, zu prüfen, ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin.
Unabhängige Beobachtungsstelle gefordert
Die Strafparagrafen Volksverhetzung und Beleidigung müssten deutlich konkretisiert und verschärft werden. Außerdem müsse – wie von CERD gefordert – das Thema Rassismus, in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten verstärkt zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle von der Zivilgesellschaft wie in Großbritannien sei ebenfalls notwendig. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat wandte sich ebenfalls an die Bundesregierung, zügig einen Ausschuss einzurichten, der die bestehenden Gesetze auf die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen überprüft und Vorschläge hierzu gibt.
Der CERD-Rüge war ein Interview Thilo Sarrazins in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 vorausgegangen. Darin sagte er über die türkischen und arabischen Migranten wörtlich: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“ Später gestand Sarrazin, dass diese Zahlen nicht belegt sind.
Medien uninteressiert
Dem Interview folgte Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“. Es wurde durch Vorabveröffentlichungen in der Bild und Der Spiegel zum meistverkauften Sachbuch seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Über Wochen und Monate hielt sich Sarrazin in den Schlagzeilen. Die CERD-Rüge und auch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung hingegen wurden von den Medien nur vereinzelt aufgegriffen. Kolat und Demir: „Der gesellschaftliche Diskurs über Rassismus muss in der Gesellschaft breiter debattiert werden.“ (bk) Leitartikel Politik
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Sarrazin hat mit seinen Darstellungen in Schrift und Rede eindeutig gegen die Deutsche Verfassung und gegen die allgemeinen Menschenrechte verstoßen.
Dass er noch nicht angemessen zur Rechenschaft gezogen wurde liegt an der implizit faschistisch strukturierten Wesensart nicht weniger Bundesbürger (in hohen und in niedrigen Positionen), wobei sich dieses deutsche Unwesen vor allem auch gegen bestimmte Gruppen richtet.
Josef Özcan (Diplom Psychologe / Amnesty International)
@ Lionel
Ihre Argumentation ist keine und ich hoffe, Ihnen ist das klar. Denn mit dieser Strategie kann man nur Unsinn behaupten und weder Realitäten noch Wahrheiten schaffen.
Ich setze Ihrer nämlich eine ebenfalls objektiv nachprüfbare entgegen: der Zuwachs an akademischer Kompetenz ist in Deutschland bei migrantenstämmigen Studenten weitaus größer als bei deutschstämmigen.
Was folgert denn nun daraus? Etwa:
„Migranten sind DIE BESSEREN Menschen!“ oder gar
„Deutsche sind von Geburt an dümmer!“
Ihrer eigenen Argumentationsstrategie zurfolge, […]
@ Lionel
Nur weil Sie mal im Bereich Asyl zu tun hatten, heißt das noch lange nicht, daß Sie in der Lage sind, sich in die Betroffenen hinein zu versetzen. Ich finde Ihren ständigen Hinweis in diese Richtung für vollkommen unangebracht. […]
@ Lionel
Sie schrieben: “ Das Arbeitsverbot, von dem nach Art. 16a GG oder der GFK Anerkannte nicht mehr betroffen sind, ist auf ein Jahr begrenzt (nach einer EU-Vereinbarung, die mittlerweile gelten dürfte, nunmehr 9 Monate).“
Das ist falsch. Faktisch entscheidet jede Ausländerbehörde nach ihren eigenen Maßstäben, ob ein Asylbewerber arbeiten darf oder nicht. Viele Asylbewerber dürfen sich keine eigene Wohnung nehmen, sie dürfen in vielen Fällen noch nicht einmal den Ort verlassen, indem sie sich aufzuhalten haben (Residenzpflicht). Wenn Sie beruflich viel mit Asylbewerbern zu tun hatten, dann erschreckt mich Ihre einseitige Sichtweise umso mehr, vielleicht erklärt es sie aber auch…….
Weiter schreiben Sie: “ Gründe für die geringe Partizipation am Arbeitsmarkt sind u. a. mangelnde Sprachkenntnisse und fehlende Qualifikationen.“
Auch das ist falsch. Asylberweber haben keinerlei Anspruch auf die Teilnahme an einem Sprachkurs zu Erwerb von Deutschkenntnissen. Woher sollen also ausreichende Deutschkenntnisse kommen? Asylbewerber haben häufig in den Heimatländern berufliche Qualifikationen erworben. Diese können Sie manchmal nachweisen, erhalten sie nur selten anerkannt oder haben eine Möglichkeit auf Anerkennung (hohe Kosten der Übersetzung von Dokumenten, Überlegalisierungen von deutschen Botschaften im Ausland fehlen meist etc.). Viel häufiger jedoch können sie diese Kenntnisse nicht nachweisen, da sie entweder keine Unterlagen darüber haben, auf Ihrer Flucht eventuell vorhandene Unterlagen vergessen oder verloren haben. Nicht jeder Asylbewerber oder Einwanderer ist automatisch bildungsfern, nur weil er aus dem ausland kommt.
Und dann dieser Satz von Ihnen: “ Zwar sind die Ursachen für hohe Transferleistungsquoten erklärbar, es ändert aber nichts an der Tatsache als solcher.“
Noch falscher…..Natürlich ändern erklärbare Ursachen etwas an den Tatsachen. Es macht schon einen Unterschied aus, ob 62% keiner Arbeit nachgehen können, weil sie nicht arbeiten dürfen und aus Gründen der Diskriminierung nicht am Arbeitsmarkt partizipieren können ODER ob diese Personen sich der Arbeit bewußt verweigern. Wenn die Tatsache nicht von den Betroffenen selbst willentlich installiert wurde, dann kann man diese auch nicht des „Ausnutzens von Sozialleistungen“ bezichtigen. Außerdem stellen Sozialleistungen eine Lebensgrundlage dar, die der Staat jenen gewährt, die Unterstützung brauchen, weil sie ihren Lebensunterhalt vorübergehend (Alleinerziehende mit Kleinkindern etc.) oder dauerhaft (Rentner, Menschen mit Behinderung etc.) nicht allein sicherstellen können. Sowohl die Antragstellung als auch das Beziehung dieser Leistungen sind keine kriminellen Delikte. Vielmehr ist es Aufgabe von Politik und Gesellschaft, etwaige Missstände zu beseitigen, die zu Langzeitarbeitslosigkeit führen (können).
@Josef Özcan
Einmal im Vertrauen, von Kommilitone zu Kommilitone, fast jeder Einwohner verstößt jeden Tag mehrmals gegen das GG oder die Allgemeinen Menschrechte: Als Teilnehmer im Straßenverkehr, wenn andere gefährdet werden, als Vermieter, der seinen Mieter grundlos verklagt, als Lehrer, der einem Schüler nicht genügend Aufmerksamkeit schenkt, als überforderte Mutter, die ihrem Kind einen Klaps gibt, usw., usw.
Das alles kann als Verstoß gegen das GG oder die Menschenrechtscharta gewertet werden.
Nur: Daraus ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen, Sanktionen etwa.
Dafür sind Gesetze da, z.Bsp. das StVG, das BGB oder das StGB.
In Sarrazins Fall wird es, falls es zu einer Anklageerhebung kommt ,sehr schwer sein, ihm nachzuweisen, dass er den Tatbestand des § 130 StGB erfüllt hat.
Ein Verstoß gegen die unversalen Prinzipien der Humanität, die Allgemeinen Menschenrechte oder die Lehren Zarathustras ist aber erst einmal völlig irrelevant – ich kann nur empfehlen, solche Deklarationen im Sinne der Ernsthaftigkeit zu meiden.
Die Meldung ist mittlerweile überholt, die Staatsanwaltschaft Berlin hat es erneut abgelehnt ein Verfahren gegen Herrn Sarrazin einzuleiten.
Und womit? Mit vollem Recht!!!
Ich zahle jedem 1.000 Euro der Fakten (die sich mit der Arbeits- und Integrationsverweigerung der Türken/Araber befasst) aus dem Buch „Deutschland schafft sich ab“ nachweisbar widerlegen kann,.
@Lionel: Ihre Ausführungen werden immer abstruser – jemand, der als Privatperson im Straßenverkehr andere gefährdet, verstößt nicht gegen das GG, das ist völlig hanebüchen. das GG beinhaltet Rechtsgrundlagen, die ein Staat einzuhalten hat und nicht eine Privatperson und deshalb werden Klagen wegen der Verletzung von Grundrechten auch nicht gegen eine Privatperson, sondern gegen den Staat und seine Repräsentanten und Behörden geführt. Sie können ganz sicher nicht gegen ihren Nachbarn wegen eines Verstoßes gegen das GG klagen und auch nicht gegen Verkehrsteilnehmer. Ihre Argumentation ist demzufolge mehr als lächerlich.
Es wird auch nicht sehr, sehr schwer sein, Sarrazin Volksverhetzung nachzuweisen, sehr, sehr schwer wird das allein deshalb, weil die deutschen Strafverfolgungsbehörden Null Interesse daran haben, dem Herrn Volksverhetzung nachweisen zu wollen und deshalb erst gar keine Anklage erhoben haben, obwohl die volksverhetzende Sachlage völlig eindeutig ist. Ihre Äußerungen belegen m.E,., dass sie die volksverhetzenden Aussagen des Herrn S. völlig in Ordnung finden und aus diesem Grunde allein sehen sie auch Nachweisprobleme. Wer rassistische und volksverhetzende Aussagen in der Lage ist, zu erkennen, weil er kein Rassist ist, sieht da keinerlei Probleme bezüglich des Nachweises, der sieht die Probleme da, wo sie sind: Bei der auf dem rechten Auge in Deutschland traditionell blinden Justiz und nirgendwo anders. Ihre Ausführungen bezüglich Ihrer angeblichen Tätigkeit im Asylbewerberbereich lassen mich zutiefst erschauern – wenn dieses Land Leute wie sie tatsächlich in solchen Bereichen einsetzt, wundert mich gar nichts mehr.
@ Saadiya: Wunderbarer Beitrag, ganz hervorragend.
„Ein Verstoß gegen die unversalen Prinzipien der Humanität, die Allgemeinen Menschenrechte oder die Lehren Zarathustras ist aber erst einmal völlig irrelevant – ich kann nur empfehlen, solche Deklarationen im Sinne der Ernsthaftigkeit zu meiden.“
Dass Sie einen Verstoß gegen die Menschenrechte, die über allen anderen Gesetzen stehen und nach denen sich alle anderen Gesetze auszurichten haben, als völlig irrelevant betrachten, hätten Sie nicht explizit erwähnen müssen, es wird aus jeden einzelnen ihrer Beiträge deutlich ersichtlich. Eines erstaunt mich aber doch – die meisten Rassisten geben das nicht so unverblümt und offen zu, dass sie sich einen Dreck um die Menschenrechte scheren. Als Nicht-Rassistin und Verfechterin der Menschenrechte kann ich im Gegensatz zu Ihnen nur empfehlen, im Sinne der Menschenrechte, die als universelles Recht über allem anderen stehen, diese Thematik im Sinne der Ernsthaftigkeit in den Mittelpunkt aller Betrachtungen zu stellen.
Und womit? Mit vollem Recht!!!
Ich zahle jedem 1.000 Euro der Fakten (die sich mit der Arbeits- und Integrationsverweigerung der Türken/Araber befasst) aus dem Buch “Deutschland schafft sich ab” nachweisbar widerlegen kann,.“
Normalerweise ist es ja üblich, Behauptungen nachweisbar belegen zu können und nicht umgekehrt. Aber wenn Sie darauf bestehen, fangen wir mal mit dieser Behauptung an: /0 % (Türken) bis 90 % (Araber) leben vom Staat – das ist nachweisbar falsch. Die Überweisung der 1000 Euro erwarte ich mit Freude auf mein Konto bei der Spardabank. Kontodaten über Migazin und bitte nicht kneifen.