Strukturelle Diskriminierung

Kein Schulplatz für ausländische Kinder

Kinder von neu eingewanderten Ausländern warten nicht selten mehrere Monate auf einen Schulplatz. Notfalls werden sie in die Sonderschule abgeschoben. Eine bildungspolitische Bankrotterklärung im selbsternannten Integrationsland Deutschland.

Montag, 01.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 14.08.2020, 9:50 Uhr Lesedauer: 9 Minuten  |  

Nora spricht zwei Sprachen: Bulgarisch und Türkisch. In der Schule lernte sie in kyrillischer Schrift Lesen und Schreiben. Sie war in der dritten Klasse, als ihre Mutter Ceylan Rahimova im November letzten Jahres beschloss, von Bulgarien nach Köln zu ziehen.

Der Vater lebt schon einige Zeit in Deutschland und hat bei einer Kölner Baufirma eine Anstellung gefunden. Anfang Dezember meldet sich die Mutter mit ihren beiden Kindern Nora und der fünfjährigen Neriman offiziell in Köln-Poll an. Als EU-Bürgerin kein Problem. Wenige Tage später gehen Vater und Mutter mit Nora zur nächstgelegenen Grundschule im Stadtteil, um sie anzumelden. Fehlanzeige. Nora wird weggeschickt, weil sie kein Deutsch spricht.

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„Am Anfang hat das Schulamt richtig Druck gemacht. Wir sollten ganz schnell zum Gesundheitsamt gehen, um die Schuluntersuchung machen zu lassen, aber dann haben wir nichts mehr gehört“, berichtet die Mutter von ihren ersten Erlebnissen mit dem deutschen Schulsystem. „Wir haben nicht locker gelassen. Wir waren in allen Grundschulen im Stadtteil. Alle haben uns weggeschickt.“ Nora bekommt die Ablehnungen hautnah mit und sie macht sich ihren Reim darauf. „Mein Mädchen war sehr enttäuscht, sie hat viel geheult und gesagt, die wollen mich hier nicht haben, ich will zurück nach Bulgarien zu meinen Freundinnen.“

Strukturelle Diskriminierung – Kein Einzelfall
Nora sei kein trauriger Einzelfall, berichtet Eliza Aleksandrova von der Integrationsagentur des Kölner Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. „Viele bulgarische Kinder warten bis zu fünf Monaten auf einen Schulplatz“. Was die Mutter von Nora als Absicht der Stadt bezeichnet, sie damit aus Köln loszuwerden, ist für die Psychologin Aleksandrova ein Hinweis für strukturelle Diskriminierung: „Davon sind besonders Kinder aus Romafamilien betroffen. Mit dem Erlangen eines Schulplatzes sei die Diskriminierung jedoch nicht gebannt. Eine andere Familie habe letztes Jahr von Februar bis Oktober auf einen Schulplatz für ihr zehnjähriges Grundschulkind gewartet. „Nach nur einem Monat leitete die Schule das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Eltern sind hinters Licht geführt worden. Sie haben dem Verfahren zugestimmt, ohne zu wissen, was es bedeutet, wenn ihr Kind in eine Sonderschule abgeschoben wird.“

Weder die Bemühungen um einen Schulplatz für Nora noch um einen Kindergartenplatz für die fünfjährige Nerima fruchten. Beide Kinder bleiben ohne die Möglichkeit, andere Kinder kennenzulernen und Deutsch zu lernen, bei der Mutter. Deren Jobsuche wiederum und damit verbunden auch die Wohnungssuche stagnieren. Die Familie lebt beim Arbeitgeber des Mannes in zwei Büroräumen. Das Provisorium, geplant für die ersten Wochen, zieht sich in die Länge. Was die Kinder brauchen, beschreibt Karl-August Schwarthans von der AWO Integrationsstelle in Duisburg bei der Experten-Anhörung im NRW-Integrationsministerium am 19. März: „Insbesondere die Kinder und Jugendlichen, die sich auf der Warteliste für den Schulbesuch befinden, benötigen ein Angebot zur Vorbereitung auf die Schule, ebenso wie die Kinder im Vorschul- und Kindergartenalter. Der rechtliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz muss durchgesetzt werden.“

„Internationale“ Klassen sollen vorbereiten
Für die Stadt bedeutet das eine Herausforderung. „Köln ist eine junge, wachsende Stadt. Das ist schön, führt aber in manchen Stadtteilen zu voll ausgelasteten Schulen“, beschreibt Beate Blüggel, Leiterin der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen (RAA) die Situation. „Außerdem hat es in den letzten Jahren eine Veränderung der Schullandschaft gegeben, weil ja viele Hauptschulen geschlossen worden sind. Das war die Schulform, die sich bisher hauptsächlich mit der Beschulung von Seiteneinsteigern beschäftigt hat.“

Petra Fervers ist bei der RAA zuständig für die Beratung der neu zugewanderten Kinder und ihrer Eltern. Auf ihre Empfehlung hin weist das Schulamt die „Neu-KölnerInnen“ so weit wie möglich Schulen mit besonderen Klassen zu, in denen die Kinder intensiv sprachlich gefördert werden, bevor sie in eine Regelschulklasse wechseln. Mittlerweile beteiligten sich neben Haupt- und Realschulen auch Gymnasien und Gesamtschulen an der Beschulung neu eingewanderter Kinder, führt sie aus: „Wir haben 21 Grundschulen mit 24 internationalen Klassen. Die Grundschüler gehen aber auch in die zuständigen Grundschulen vor Ort. Es gibt 13 Hauptschulen mit 20 Klassen, sieben Realschulen mit 13 Klassen sowie vier Gesamtschulen und sechs Gymnasien, die in internationalen Klassen die Schüler auf die Regelschule vorbereiten.“

Schulpflicht gilt für alle
Am 8. März dieses Jahres erhalten die Eltern von Nora einen Brief vom Schulamt der Stadt mit folgendem Inhalt: „Ihr obengenanntes schulpflichtiges Kind ist hier seit dem 10.01.2013 erfasst. Auf Grund der hohen Anzahl von eingereisten schulpflichtigen oder schulberechtigten Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in diesem Schuljahr kann sich die im Falle Ihres Kindes erforderliche Zuweisung in eine Vorbereitungsklasse verzögern. Bitte warten Sie einen weiteren Bescheid ab.“ Und die Schulpflicht? „Eine Befreiung von der Schulpflicht gibt es prinzipiell nicht,“ sagt Beate Blüggel. Die Schulpflicht gilt für alle, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Nicht einmal der aufenthaltsrechtliche Status spiele eine Rolle, erklärt sie. „Es gibt ein Menschenrecht auf Bildung. Die Kinder haben ein Recht, und unsere Pflicht ist es dafür zu sorgen, dass sie das bekommen“. Auf die Frage, ob es in Köln eine Frist gebe, bis wann neu Zugewanderte einen Schulplatz erhalten müssen, antwortet sie: „Sofort!

Am 10. April erhalten die Eltern von Nora den nächsten Brief des Schulamtes, nicht aber mit der Zusage für den lang ersehnten Schulplatz, sondern mit einer Ordnungsverfügung wegen der „versäumten Anmeldung Ihres Kindes zum Schulbesuch.“ Erst als sich eine Beratungsstelle einschaltet, gewinnt die Beschulung des Kindes etwas an Fahrt, und die „Zwangsmittelandrohung“ wird eingestellt. In der letzten Maiwoche kann Nora nach einem halben Jahr Warten zur Schule. Sie hat „probeweise im Rahmen einer pädagogischen Einzelfallentscheidung mangels freier Kapazitäten in Auffang-/Vorbereitungsklassen“ einen Schulplatz in einer allgemeinen Grundschule ohne Vorbereitungsklasse erhalten. Ob sie hier oder in den Vorbereitungsklassen besser Deutsch lernt, ist eine andere Diskussion, die noch zu führen ist. Den ersten Schritt ins deutsche Bildungssystem hat die Neunjährige jedenfalls geschafft – anders, als die im Juni 2013 beim Kölner Schulamt registrierten 40 Kinder von Neuzuwanderern, die keinen Schulplatz erhalten haben. Dazu kommen noch jene Kinder, die nicht von ihren Eltern gemeldet worden sind, und eine beträchtliche Anzahl von Kindern aus Flüchtlingsfamilien, die in sogenannten Transitunterkünften leben und von denen das Schulamt offiziell keine Kenntnis hat.

Nichtbeschulung – kein lokales Problem
Ein lokales Kölner Problem ist die Nichtbeschulung schulpflichtiger Kinder indes nicht. In Duisburg setzt sich der Arbeitskreis Neu-EU-Bürger dafür ein, dass jedes Kind einen Schulplatz erhält. 210 Kinder und Jugendliche stehen hier auf der Warteliste. Barbara Wohlgemuth von der RAA Duisburg engagiert sich im Arbeitskreis. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet die Lehrerin internationale Klassen für neueingewanderte Kinder und Jugendliche. „Der ganze Vorgang dauert im günstigsten Fall vier Wochen. Der ungünstige Fall ist dann, wenn zu wenige Schulplätze da sind, wie jetzt im Moment wieder. Das heißt, es ist kein wohnortnaher Schulplatz zu finden.“

Ein Nadelöhr war lange das personell unterbesetzte Gesundheitsamt, denn die Kinder müssen vor Eintritt in die Schule untersucht werden. Der Gesundheitszustand vieler Kinder aus Rumänien und Bulgarien sei schlecht, erklärt die Sozialarbeiterin Uli Kloeters von der Internationalen Initiative Hochfeld e.V. Die EU-Versicherungskarte decke nur die akute medizinische Versorgung. „Diese EU-Karte erlischt außerdem nach 12 Monaten, und wer nicht dauerhaft in Bulgarien oder Rumänien lebt hat auch keinen Anspruch auf eine Versicherung dort. Wir haben extrem viele Kinder und Jugendliche, die keinerlei Krankenversicherung haben. Wir hatten einen Schüler, der hatte einen Schulplatz, alles war in Ordnung, aber der brauchte einen Rollstuhl. Der hat keinen bekommen. Wir haben teilweise Jugendliche und auch Kinder, die Brillengläser brauchen, die bekommen keine Brille. Es gibt Kinder, die von den Schulen abgelehnt werden, weil ihr Gesundheitszustand schlecht ist.“ Erschwerend komme noch hinzu, so Wohlgemuth, dass die Gruppe der Analphabeten und der zum Beispiel auf Kyrillisch oder in einer anderen Schrift Alphabetisierten unter den Kindern und Jugendlichen wachse. Viele Schulen würden diese Kinder aus Scheu vor Mehrarbeit und einem schlechten Ruf nicht aufnehmen wollen. „Das ganz große Problem sind die 16-, 17-Jährigen, deren Schulpflicht bald abläuft und die nicht alphabetisiert sind. Die also kaum eine Schule besucht haben. Bei den bulgarischen Jugendlichen haben wir viele, die sind alphabetisiert, aber auf Kyrillisch, und das ist nun mal ein riesiger Unterschied.“

Institutionalisierte Schulabstinenz
Das Forschungskolleg Siegen weist in seinem Abschlussbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa“ darauf hin, dass viele Kinder und Jugendliche von massiver Armut betroffen sind, die selbst den Kauf eines Pausenbrötchens, von Schulmaterialien oder gar einer Fahrtkarte für den Schulweg erschwert. Die WissenschaftlerInnen Buko, Jonuz, Cudak und Güler Saied erkennen zudem eine „beträchtliche Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Kindern und Jugendlichen“ durch die Beschulung in Auffangklassen oder die „Nicht-Bereitstellung von ausreichenden Schulplätzen, eine quasi institutionalisierte Schulabstinenz. Sie bedeutet für die SchülerInnen eine Lerneinbuße, die strukturell verursacht ist und individualisiert – hier auf den Rücken der neu ankommenden SchülerInnen – ausgetragen wird.“

Eine verlorengegangene Generation
Schlechte Perspektiven durch Ausgrenzung sieht auch Uli Kloeters, denn es fehle in Duisburg an der Logistik, um die Schüler sofort beschulen oder wenigstens für die ersten Wochen flexible Lerngruppen einrichten zu können. „Wir haben viele Jugendliche, die vor fünf Jahren gekommen sind, und für die keinerlei Angebot gemacht werden konnte, weil es nicht finanziert wurde. Die sind mittlerweile natürlich längst aus der Schulpflicht raus, haben keinen Schulabschluss und kommen jetzt vielleicht langsam in neu entwickelten Maßnahmen an. Das ist echt eine verlorene Generation. Abgesehen von RAA und Jugendamt, die sich seit Beginn der neuen Zuwanderung in Duisburg sehr bemüht haben, haben wir oft genug mit den Kindern vor verschlossener Tür gestanden.“ Im letzten Jahr hätten Eltern gegen die Einrichtung einer Vorbereitungsklasse in „ihrem“ Gymnasium protestiert. Langsam aber werde die Lobby in Duisburg für neu eingewanderte Kinder und Jugendliche größer.

In Köln geht Nora jetzt wieder gerne in die Schule. Sie kann sich schnell die neuen deutschen Wörter merken. Bald wird sie neben Bulgarisch und Türkisch eine dritte Sprache können: Deutsch, wenn ihr keine weiteren Hindernisse in den Weg gelegt werden und sie die Förderung erhält, die sie braucht. Neriman, ihre fünfjährige Schwester, wird keinen Kitaplatz mehr vor der Einschulung bekommen. Eine Grundschule hat sie bereits wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse abgelehnt. Gesellschaft Leitartikel

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  1. Hans Gothe sagt:

    Das ist kein neues Problem – schon in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde mit „Gastarbeiterkindern“ genauso verfahren – weil die ja wieder zurückgehen würden! „Man“, d.h. die Politik und die Wirtschaft hätte daraus lernen können – nur will sie das eben nicht. Sie will Arbeitskräfte, aber eben nicht die Menschen. Das betrifft ebenso die Bildung(z.B. Deutsch) der Erwachsenen – die Integrationskurse sind da nicht unbedingt die Lösung und nach rund 40 Jahren nur entstanden, weil zuviel Druck da war – nicht aus Erkenntnis oder Lernen – schon gar nicht, weil das wirklich gewollt war. Das trifft für ALLE Parteien zu.

  2. Derrichter sagt:

    Dieses vorgehn hat system , man will gar nicht das eine durchlässige leistungsbezogene gesellschaft sich entwickelt . Unterschicht ja , sich hocharbeiten nein . Und wenn das nicht schlimm genug wäre macht man den menschen noch vorwürfe .

    Es geht nicht um sonderbehandlungen ( ein vorwurf mit dem diskriminierung gerechtfertigt wird ) sonder gleichbehandlung .