Thüringer Untersuchungsausschuss

„Ein Aussageverweigerungsrecht hat Frau Zschäpe bei uns nicht“

Der thüringer Untersuchungsausschuss hat die Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, den Neonazi-Terror mit zehn Mordopfern lückenlos aufzuklären. Die Ausschussvorsitzende Dorothea Marx zeigt sich kämpferisch. Sie will Zschäpe verhören.

Freitag, 17.02.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.02.2012, 7:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

„Ein Untersuchungsausschuss hat andere Aufgaben als ein gewöhnlicher Ausschuss. Er kann aus eigener Kraft Akten anfordern, Zeugen vernehmen und Beweise bewerten und hat deswegen sehr viel mehr Möglichkeiten.“ Und das wolle Dorothea Marx (SPD) ausschöpfen. Sie leitet den Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages zur Zwickauer Terrorzelle.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk macht sie deutlich, welche zentrale Frage der Untersuchungsausschuss zu klären hat. „Ob unter staatlicher Aufsicht … zehn Morde begangen worden sind oder nicht.“ Und wenn nicht alle Möglichkeiten der Aufklärung genutzt würden, werde „immer eine Legendenbildung bleiben“.

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Kein Aussageverweigerungsrecht
Und das darf nicht sein. Die bezahlten V-Leute des Thüringer Verfassungsschutzes, deren NPD-Verstrickungen und viele weitere brisante Punkte müssten jetzt geklärt werden. Und wer könnte besser Licht in Dunkel bringen als Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Zwickauer Trios.

Die Zeugenvernehmung hat der Untersuchungsausschuss in ihrer ersten Sitzung am Donnerstag (16.02.2012) einstimmig beschlossen. Marx erklärt, dass das Aussageverweigerungsrecht, das Zschäpe gegenüber der Bundesanwaltschaft derzeit in Anspruch nehme, sich nur darauf beschränke, dass sie keine Angaben zu den ihr vorgeworfenen Straftaten machen müsse. Kontakte zu Behörden seien aber nicht strafbar. „Frau Zschäpe ist daher verpflichtet, alle auf unser Beweisthema bezogenen Fragen zu beantworten. Ein Aussageverweigerungsrecht hat Frau Zschäpe bei uns nicht“, so die Ausschussvorsitzende.

Mindestens Fahrlässigkeit
Mit der Entscheidung, Zschäpe als Zeugin vorzuladen, solle Zschäpe kein Forum für eine Verteidigung gegen die ihr vorgeworfenen Straftaten oder gar die Verbreitung rechtsradikaler Ideologien geboten werden. „Wir wissen nicht, ob sie hier Angaben machen wird und wir wissen nicht, ob sie, wenn sie Angaben macht, uns die Wahrheit sagen wird. Verpflichtet dazu ist sie aber. Deshalb akzeptieren wir kein auf unseren Untersuchungsauftrag bezogenes Schweigen“, so Marx.

Und wenn Aussagen oder Dokumente verweigert werden sollten, so wäre der Gang vor das Thüringer Verfassungsgericht ihre Lösung. Es gelte, diejenigen zu finden, die Fehler gemacht haben. Marx weiter: „Nach dem derzeitigen Stand gehe ich nicht davon aus, dass jemand willentlich dem Unrecht Vorschub geleistet hat. Aber Fahrlässigkeit mindestens hat es offenkundig gegeben und da müssen eventuelle Schuldige auch dafür einstehen.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. Benno sagt:

    So ein Quatsch, was die Frau da sagt. Jeder Verdächtige hat das Recht, die Aussage zu verweigern und muss sich nicht selbst belasten. Das gilt auch für Zschäpe, noch leben wir in einem Rechtsstaat, „liebe Linke“.

  2. Achherje sagt:

    Liebe Frau Politikerin Marx,

    ich glaube, Sie dürften da doch einem kleinen Trugschluss unterliegen? Zeuge hin, Zeuge her … diese Frau ist auch gleichfalls Beschuldigte/Angeklagte? Somit gelten da etwas andere Regeln? Alles was im Zusammenhang mit den ihr vorgeworfenen Taten steht – und zwar dort, wo sie sie sich selbst belasten könnte, wird von diesem Aussageverweigerungsrecht gedeckt? Und nun erklären Sie mir bitte, wie Sie das hinsichtlich den Kontakten zu Behörden ausschließen wollen? Ich meine, dass Sie da einem kleinen Trugschluss unterliegen – und hier eher auf Stimmenfang gehen wollen? Aber, Sie haben ja Ihre Experten und Berater … . Geht das Wulffen schon wieder los?

  3. Achherje sagt:

    Das gilt auch dahigehend: Wo sie sich weiteren Straftaten verdächtig machen könnte ;-)