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Sahar „zu westlich“ – Keine Abschiebung nach Afghanistan

Da Gerd Leers (CDA), Minister für Immigration und Asyl, befürchtet, dass im Falle einer Abschiebung ein „unmenschlicher psychosozialer Druck“ auf die „verwestlichte“ Sahar Hbrahimgel (14) entstünde, erhalten sie und ihre Familie eine Aufenthaltserlaubnis. Eine kluge Entscheidung?

Von Donnerstag, 21.04.2011, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 27.04.2011, 1:44 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Sahar lebt seit 10 Jahren legal in den Niederlanden. Sie ist eine gute Schülerin und spricht ausgezeichnet Niederländisch. Trotzdem hätte sie das Land verlassen müssen. Die Familie Hbrahimgel war „ausprozessiert“. Aufenthaltserlaubnis definitiv verweigert.

Doch Minister Leers lenkt – vor allem aufgrund eines Gutachtens über die Situation von Mädchen, die in Afghanistan zur Schule gehen – ein und lockert die Asylpolitik des „rechten“ Kabinetts Rutte/Verhagen. Mädchen, die in den Niederlanden so „westlich“ geworden sind, dass sie in Afghanistan um Leib und Leben bangen müssen (Stichwort: Säureanschläge), können fortan eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

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Aus christlicher Sicht ist die Entscheidung des Christdemokraten Leers nur zu begrüßen. Das Gebot der Nächstenliebe und des Schutzes der Schwachen und Hilfsbedürftigen lässt es aus ethisch-moralischen Gründen nicht zu, ein Mädchen (und ihre Familie) zurück an den bis dato nicht befriedeten (und wohl auch nicht zu befriedenden) Hindukusch zu schicken. Spätestens nach dem Abzug der internationalen Truppenmacht droht ein Rückfall in die Taliban-Steinzeit.

Aus politischer Sicht ist die Entscheidung allerdings mit einem dicken Fragezeichen zu versehen. Es steht außer Frage, dass die dicht bevölkerten Niederlande in der Zukunft eine viel restriktivere Asylpolitik führen müssen. Die Aufmerksamkeit muss vor allem bei den bereits dort lebenden Allochthonen liegen, die zum Teil nur unzureichend integriert sind und in Kriminalitätsstatistiken leider einen prominenten Platz einnehmen.

Kurzum: Es gibt einen gewaltigen Nachholbedarf. Deshalb ist es prinzipiell geboten, dafür zu sorgen, dass „ausprozessierte“ Asylsuchende das Land verlassen. Dieses prinzipielle Gebot sollte (möglichst) nicht unterminiert werden – auch wenn es aus christlicher Sicht schwerfällt, Asylsuchende abzuweisen.

Der Fall Sahar unterminiert aber sehr wohl dieses prinzipielle Gebot. Das ist vor allem mittel- bis langfristig unklug und nicht im Sinne der bereits in den Niederlanden wohnhaften Bevölkerung (damit sind Autochthone und Allochthone gemeint!).

Aber wie fatal wäre es aus gesellschaftspolitischer Sicht, im Fall Sahar auf einer Abschiebung zu beharren! „Wir brauchen weniger schwierige Allochthone und mehr Sahars in den Niederlanden“, schreibt Afshin Ellian in seiner Elsevier-Kolumne (17.12.2010). Damit trifft einer der prominentesten Islam-Kritiker in unserem Nachbarland den Nagel auf den Kopf. Sahar ist ein Musterbeispiel an gelungener Integration. Das Mädchen beweist, dass es trotz miserabler Startchancen möglich ist, sich in der Mehrheitsgesellschaft zu behaupten und „mitzumischen“.

Keine Frage: Sahar ist „westlicher“ als viele Allochthone, die bereits seit Jahrzehnten in den Niederlanden leben oder sogar dort geboren sind. Welche Voraussetzungen sollen denn noch erfüllt werden, um sich das „Anrecht“ auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu verdienen? Die nachholende Integrationspolitik des Staates muss sich nicht um Sahar Hbrahimgel kümmern. Sie ist bereits ein vollwertiges Mitglied der niederländischen Gesellschaft. Sie wird keine Steuergelder kosten, sondern – wenn alles normal läuft – Steuern zahlen und mit dafür sorgen, den gegenwärtigen Wohlstand im Polderland auch in der Zukunft zu bewahren. Am Hindukusch hat Sahar demnach nichts verloren!

Ein Gedankenspiel: Man stelle sich mal vor, Sahar würde in einigen Monaten um 20 Uhr im NOS Journaal mit einem säureverätzten Gesicht auf dem Bildschirm erscheinen. Wer möchte die (moralische) Verantwortung für solch ein nicht unrealistisches Szenario auf sich laden? Gerd Leers könnte auf jeden Fall sofort seinen Ministerstuhl räumen.

Deshalb bleibt festzuhalten: Minister Leers hat eine kluge Entscheidung getroffen. Die Verteidigung prinzipieller Gebote darf aus ethisch-moralischen, aber auch rational-sachlichen Gründen nie dazu führen, dass Politik „blind“ für den Einzelfall wird. Es zählt immer das Individuum. Das zeichnet unser Normen- und Wertesystem aus. Und das unterscheidet uns von Fundamentalisten wie den Steinzeit-Taliban, die nicht zögern werden, Sahars individuelle Freiheit den wirren Maßgaben ihrer totalitären, hasserfüllten Ideologie zu opfern.

Die restriktivere Asylpolitik des Kabinetts Rutte/Verhagen sollte sich in erster Linie auf die Abwehr wirtschaftlicher Flüchtlinge konzentrieren. Dafür hat sie eine (knappe) Mehrheit in der Bevölkerung.

Für eine Abschiebung Sahars indes nicht: 85 Prozent der Niederländer sind der Meinung, dass es politischen Flüchtlingen (weiterhin) ermöglicht werden muss, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (SCP: De sociale staat van Nederland 2009, Seite 78). Und bei Sahar und ihrer Familie handelt es sich zweifellos um politische Flüchtlinge. Hartelijk welkom in Nederland! Aktuell Meinung

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  1. Max sagt:

    Man müsste halt Kriterien festlegen, anhand derer man auswählt, welche Einwanderer gewünscht sind. Dabei sollte m.E. durchaus Kultur/Religion/Integriertheit eine Rolle spielen, weil ja genau daraus oft Reibepunkte mit den Einheimischen entstehen.

  2. Sonata sagt:

    Wow, Säureanschläge aus islamistischen Gründen sollen bei uns eine moralische Verantwortung erzeugen? Wie wäre es denn man mit der moralischen Verantwortung von Muslimen gegenüber Islamisten?

    Warum vermisse ich nur solche Forderungen immer wieder auf dem Migazin?

  3. MoBo sagt:

    @ Sonata: Haben Christen auch eine moralische Verantwortung gegenüber extremistischen Christen, zB damals in Ruanda oder die klerikalfaschistischen Söldner aus Kroatien damals in den 90ern? Als Katholiken hätte ja ein deutscher Bischoff sich mal distanzieren können.

    Wenn Sie Atheist sind – werden Sie auch jede Woche gefragt, wie Sie zu Stalin und Pol Pot stehen?

    Ach ne, Verantwortung hat ja nur die muslimische Minderheit…

  4. keton sagt:

    Wie kommt dieser Artikel denn ins Migazin? Bei Migazin wird doch die Meinung vertreten, daß alle Muslime ohne Unterschied ganz prima hierher passen und der Versuch Unterscheidungen entlang der Kompatibilität mit westlichen Werten zu machen wird hier gemeinhin als Rassismus gewertet.

  5. Sinan A. sagt:

    Was André Krause hier vorträgt, ist eine interne Strategiebesprechung zwischen Konservativen und PI-Leuten. Was verkauft sich besser? Wie erreichen wir Mehrheiten? Alle Unnützen raus oder nur gemäßt raus und die „Musterbeispiele gelungener Integration“ (im Klartext: junge Mädels) aussortieren.

    Thematik und Sprache sind durchsetzt von dem Milieu, … Solche Texte haben im Migazin keinen Raum verdient. Krause, nee bedankt!

  6. NDM sagt:

    Ein ungewöhnlicher Artikel für das Migazin, in sofern stimme ich Sinan zu. Aber nicht, dass er nicht hierher gehört. Ich halte es für ein Zeichen von Qualität, wenn entlang der Kernlinie(hier: Migration) unterschiedlichen Meinungen Raum gelassen wird. Von Vertretern der weltweiten bedingungslosen Freizügigkeit bis hin zu Vertretern interessensgesteuerter Migration.

    Allerdings halte ich einige Äußerungen für erklärungsbedürftig. z.B.:

    „Es steht außer Frage, dass die dicht bevölkerten Niederlande in der Zukunft eine viel restriktivere Asylpolitik führen müssen.“

    Für mich steht das überhaupt nicht außer Frage, denn dem könnte ein entsprechender Überbietungswettbewerb der EU-Länder folgen, dem auch die Menschenrechtsorientierung des Asylrechts anheimfallen dürfte. Außer Frage steht für mich, dass Asyl- und Flüchtlingspolitik generell auf EU-Ebene, (in ferner Zukunft besser noch: Transatlantisch) koordiniert werden muss, etwa nach dem Königsteiner Schlüssel, und sich klar an den Menschenrechten zu orientieren hat, wie auch dem Fall, der im Artikel beschrieben wurde.

    Zwar ist soziales Verhalten, das manche als „westlich“ beschreiben, nach hiesigen Maßstäben keine politische Tat, an z.B. afghanischen oder iranischen Maßstäben gemessen steht dies jedoch aus politischen Gründen unter Sanktionsandrohung bis hin zum Tod, und daher sollte dies als tatsächlicher Asylgrund betrachtet werden. Allerdings ist dies mit dem Begriff „Verwestlichung“ schwierig, da er subjektiv und alles andere als eindeutig, und somit als juristischer Begriff unbrauchbar ist.

  7. HamburgerX sagt:

    Guter Artikel. Wer die Zeit im einem Land nutzt, sich hervorragend zu integrieren, sollte nicht „einfach so“ herausgeschmissen werden.