Drei Jahre AGG

Grüne und Antidiskriminierungsverbände fordern Neuanfang

Zum 3. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fordert Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin der Grünen einen Neuanfang bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).

Dienstag, 18.08.2009, 13:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:04 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes braucht einen politischen und personellen Neuanfang. Nach der Bundestagswahl müssen hier die Weichen neu gestellt werden“, sagte Schewe-Gerigk und stellte der Antidiskriminierungsstelle ein schlechtes Zeugnis aus

In der Öffentlichkeit sei die ADS kaum bekannt. Auch habe die Politik der ADS zu einer tiefen Entfremdung mit den Verbänden und Institutionen geführt. Selbst die Wirtschaft zeige ihr trotz intensiver Liebedienerei die kalte Schulter.

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Schewe-Gerigk weiter: „Öffentlich aufgefallen ist die Leiterin der ADS, Dr. Martina Köppen, mit Polemik gegen den Ausbau des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes, aber nicht mit engagiertem Einsatz gegen Benachteiligungen. Zudem hat die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der grünen Bundestagsfraktion merkwürdige Finanzpraktiken zu Tage gefördert.“ (wir berichteten).

In der Verantwortung sehen die Grünen Familienministerin Ursula von der Leyen. Die Ministerin habe mit Dr. Köppen eine Leiterin der Antidiskriminierungsstelle berufen, die in der Sache merkwürdig unengagiert sei, keine ausreichend fachliche Kompetenz für die Aufgabenstellung mitgebracht und mit einer einseitigen Wirtschaftsorientierung die Stelle auf ein politisches Abstellgleis geführt habe.

„Die CDU/CSU hat lange verbissen gegen ein Antidiskriminierungsgesetz gekämpft und den Kampf letztlich verloren. Offenbar sah man in der Union im Zugriff auf die Antidiskriminierungsstelle eine Möglichkeit, etwas Sand ins Getriebe zu streuen.“, so Schewe-Gerick abschließend.

Bessere Beratungsinfrastruktur gefordert
Auch der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) und der Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB) zogen eine ernüchternde Zwischenbilanz: Von einem praktisch anwendbaren Diskriminierungsschutz könne noch nicht die Rede sein. Es bedürfe Nachbesserungen an dem Gesetz, damit Betroffene sich auch tatsächlich auf ihr Recht auf Gleichbehandlung erfolgreich berufen könnten.

Immer wieder würde die Beratungsstelle des ADNB Meldungen von Betroffenen aus anderen Bundesländern erreichen, in denen keine Antidiskriminierungseinrichtungen vorhanden sind. „Betroffene werden durch die fehlenden Unterstützungssysteme sich selbst überlassen.“, resümierte Nuran Yiğit, Projektleiterin des ADNB.

„Neben der Einführung eines Verbandsklagerechtes für Antidiskriminierungsverbände und die Verlängerung der Frist von 2 auf mindestens 6 Monate, müssen bundesweit Strukturen geschaffen werden, die den Betroffenen Zugang zu Beratung anbieten.“ appelierte auch Anne Kobes, Vorständin im advd. In diesem Zusammenhang sei die Auflegung eines Bund-Länder-Programms, der den Auf- und Ausbau einer Beratungsinfrastruktur fördert, erforderlich. Die nächste Bundesregierung müsse die Situation der Betroffenen in den Mittelpunkt einer verbesserten Gesetzgebung rücken und zügig das AGG nachbessern.

Neben inhaltlichen Lücken liege ein Hauptproblem des Gesetzes im geringen Bekanntheitsgrad. Eine Umfrage des ADNB aus dem Jahre 2008 habe dies bestätigt. Demnach kenne knapp über die Hälfte der Befragten das rechtliche Instrumentarium nicht, um sich im Falle einer Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Die deutschlandweite Bilanz sehe noch alarmierender aus: „In dem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene sozialwissenschaftliche Untersuchung von Sinus Sociovision im Juli 2008 geben lediglich 34 Prozent der Befragten an, vom AGG und 23 Prozent von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes schon einmal gehört zu haben“, so Nuran Yigit.

Kritik ist nicht neu
Bereits Mitte Juli 2009 hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen inhaltlichen und strukturellen Neuanfang gefordert (wir berichteten). Anlass war der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vorbereitete Bericht an den Deutschen Bundestag. Kritisiert wurde vor allem die einseitige Schwerpunktsetzung der ADS auf einen „Pakt mit der Wirtschaft“. Politik

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  1. Pingback: Erneut scharfe Kritik an Antidiskriminierungsstelle

  2. Klaus-Dieter Boden sagt:

    Das ist richtig geil ! ! ! Die Grünen fordern einen Neuanfang, haben aber den letzten Neuanfang noch nicht mal angefangen. Ich als Deutscher und meine nigerianische Ehefrau werden gegenüber ALLEN EU-MITBÜRGERN auf Grund des seit 28.8.2007 geltenden rassistischen nationalen „Ausländergesetzes“ aller unserer nationalen und europäischen Rechte beraubt, und diese grünen Theoretiker parlieren etwas Von NEUANFANG !? Hut ab !
    Liebe […] von Herrn Dr. […], wenn Ihr was ändern wollt, tretet das Bundesverfassungsgericht in den […] ! Denen ist die laufende Diskriminierung längstens bekannt, nur sind diese Typen nicht in der Lage und auch nicht Willens, etwas zu ändern (Weil Dr […] ja die Vorgaben macht !) Wenn Ihr Ihr etwas ändern wollt, legt Verfassungsklagen ein oder ruft den EugH an ! Die Möglichkeiten habt Ihr allemal ! Oder wollt Ihr gar nicht. . . . ?
    Viele Grüße,
    Klaus-Dieter

  3. Pingback: Antidiskriminierungsstelle des Bundes erweitert Internetangebot | MiGAZIN