Rechtsmodellierung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes erweitert Internetangebot
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat drei Jahre nach seiner Gründung sein Internetangebot um die wichtigsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Antidiskriminierungsrecht erweitert. Die Übersicht enthält einige der seit dem Jahr 2000 ergangenen Urteile des EuGH.
Freitag, 28.08.2009, 7:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:16 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ebenfalls neu auf der Webseite ist eine grafisch-logische Darstellung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die vom Institut für Rechtsmodellierung – IfRM – GbR erstellt wurde. Sie ermöglicht allen Betroffenen ein besseres Verständnis der rechtlichen Grundlagen des AGG und damit eine bessere Umsetzung der jeweiligen Rechtspositionen.
Die Leiterin der ADS, Martina Köppen, sagte: „Die neuen Angebote im Internet werden zu einem noch besseren Verständnis für Inhalte und Anliegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes führen. Das Interesse ist ungebrochen groß, wie die Zahl von mehr als 7.400 Beratungskontakten bis zum heutigen Tag eindrucksvoll unterstreicht. Die Anfragen zeigen aber auch, dass beim Thema Antidiskriminierung noch viel Unsicherheit besteht. Daher werden wir mit Nachdruck auch in Zukunft die Aufklärung über das Gesetz, dessen Anliegen und Inhalte, weiter vorantreiben. Die neuen Internetangebote der ADS können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.“
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurde mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet und ist seit dem Zielscheibe heftiger Kritik (wir berichteten hier, hier , hier und hier). Insbesondere die einseitige Schwerpunktsetzung – Pakt mit der Wirtschaft – sowie zweifelhafte Ausgabenposten führten in jüngster Vergangenheit dazu, dass die Leiterin der ADS, Martina Köppen, zum Rücktritt aufgefordert wurde.
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