NPD-Verbotsverfahren
SPD und Grüne werfen Herrmann Populismus vor
Das von der bayerischen Staatsregierung geplante neuerliche NPD-Verbotsverfahren ist bei der Opposition im Landtag auf heftige Kritik gestoßen. SPD und Grüne halten die Forderung von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einem neuen NPD- Verbotsverfahren für populistisch.
Dienstag, 18.08.2009, 7:14 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der SPD-Rechtsexperte, Horst Arnold, wirft Innenminister Herrmann eine populistische Erwartungshaltung vor, wenn er jetzt ankündigt, im kommenden Jahr ein NPD-Verbotsverfahren anzustreben. „Es zeugt zudem von Schizophrenie der Staatsregierung, passt doch die Forderung nach V-Leuten und neuem NPD-Verbotsverfahren nicht zusammen,“ so der SPD-Landtagsabgeordnete.
Er fordert die Staatsregierung auf, sich entweder für die Beibehaltung der Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in der NPD zu entscheiden oder für eine Neuauflage eines NPD-Verbotsverfahrens. „Was nicht zusammenpasst, ist, dass Innenminister Herrmann an den V-Leuten für Bayern festhält und Ministerpräsident Seehofer ein Verbot der NPD fordert“, erklärt Arnold. „Hält man an den V-Leuten fest, dann ist ein Verbotsverfahren von Anfang an schwierig bis aussichtslos. Hier muss die Staatsregierung für Klarheit sorgen und dem Landtag deutlich machen, welchen Kurs sie fährt,“ so der SPD-Abgeordnete.
Mangelnde Seriosität im Umgang mit NPD-Verbotsverfahren
Ähnlich wie Arnold werfen auch Die Grünen im Bayerischen Landtag der Staatsregierung mangelnde Seriosität im Umgang mit einem möglichen NPD-Verbotsverfahren vor. „Einerseits kündigt Innenminister Herrmann im Wahlkampf populistisch einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren an, andererseits will er die weitere Beobachtung durch V-Leute. Dies ist exakt das Vorgehen, das zum Scheitern des letzten NPD-Verbotsverfahrens geführt hat“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Margarete Bause.
„Wenn ein Verbotsverfahren ein zweites Mal scheitern würde, wäre das eine Katastrophe für die Demokratie.“ Die Staatsregierung müsse endlich ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorlegen, keine juristisch unhaltbaren Schnellschüsse. Nur durch eine lebendige demokratische Kultur und die Unterstützung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Neonazis, könne der Rechtsextremismus wirksam bekämpft werden.
Im Jahr 2003 war ein erstes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert, nachdem klar wurde, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in der Parteispitze der NPD tätig waren. Für ein erneutes Verfahren hatten die Richter den Abzug der V-Leute gefordert. Politik
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