Ehegattennachzug

Bundesregierung täuscht Parlament und Öffentlichkeit

Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung, die versuche, die Realität hinzubiegen, wie sie will: „Der dauerhafte Rückgang beim Ehegattennachzug infolge der Einführung von Sprachanforderungen ist statistisch nachgewiesen. Er beträgt zwischen 22 und 25 Prozent weltweit", so Dagdelen zur Antwort der Bundesregierung, die der MiGAZIN-Redaktion vorliegt.

Mittwoch, 13.05.2009, 17:04 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 17.09.2010, 0:41 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Dagdelen weiter: „Die Bundesregierung behauptet, die Zahl der erteilten Visa habe sich ‚nach einer Übergangsphase infolge der gesetzlichen Änderungen, wieder auf dem gleichen Niveau eingependelt. Das ist unwahr! Die Bundesregierung vergleicht die Visazahlen der dritten Quartale bzw. der Gesamtjahre 2007 und 2008. Das ist nicht aussagekräftig, da die gesetzliche Neuregelung mitten im 3. Quartal 2007, nämlich am 28. August 2007, in Kraft trat.

Vergleiche man hingegen das Jahr 2006, als die Neuregelung des Ehegattennachzugs durchgehend noch nicht galt, mit dem Jahr 2008, in dem sie erstmals ganzjährig in Kraft war, ergebe sich ein Rückgang um 22 Prozent weltweit und um 33 Prozent bezogen auf die Türkei. Der andauernde Rückgang des Ehegattennachzugs nach Einführung der Sprachanforderungen sei damit statistisch erwiesen.

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Ein Blick in die Antwort der Bundesregierung offenbart in der Tat Argumentationsschwächen, was zunehmend zum Verlust der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung führt. Die Bundesregierung vermag weder zu konkretisieren, welche Trennungszeit von Eheleuten sie für Zumutbar hält, um die notwendigen Deutschkenntnisse zu erlangen noch kann sie verschiedentliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern belegen.

So hatte beispielsweise Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 14. Juni 2007 (Plenarprotokoll 16/16103, S. 10598) gesagt, dass „bis zu 50 Prozent der dritten Generation bestimmter Zugewanderter Ehegatten haben, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind.“ In Ihrer Antwort die Bundesregierung nun einräumen, dass die Quelle für die Äußerungen nicht mehr feststellbar sei.

Ein anderes Argument für Deutscherfordernisse vor der Einreise stellt sich sogar als unwahr heraus. Reinhard Grindel (CDU) hatte am 6. März im Bundestag (Plenarprotokoll 16/209, S. 22607) gaesagt, dass das Aufenthaltsrecht nicht hergebe, jemanden abzuschieben, nur weil er die Integrationskurse nicht besuche. In der vorliegenden Antwort der Bundesregierung wird aber eingeräumt (Antwort zur Frage 11), dass die Verlängerung des Aufenthaltstitels wegen Nichtteilnahme an einem Integrationskurs versagt werden kann (§ 8 Abs. 3 AufenthG). Außerdem, so die Bundesregierung, werde auch keine Statistik darüber geführt, wie viele Personen bisher die Teilnahme am Integrationskurs verweigert hätten.

„Die neuen Sprachanforderungen stellen eine diskriminierende Schikane von Menschen dar, die nichts anderes wollen, als nach ihrer Eheschließung zusammenzuleben. Das ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf besonderen Schutz von Ehe und Familie. Die Bundesregierung versucht bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage mit Falschdarstellungen, Auslassungen und tendenziösen Behauptungen ihre Verantwortung zu vernebeln. Parlament und Öffentlichkeit sollen offensichtlich über die reale Entwicklung getäuscht werden.“, erklärte Dagdelen anlässlich dieser Antworten der Bundesregierung. Politik

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  1. municipal sagt:

    Sehen Sie sich aktuell den Film DIE FREMDE an, und Sie werden einsehen, das die von Ihnen beschriebenen „Hintergründe“ nur Ihrem Wunschdenken entsprechen, und dem Mangel der türkischen Gesellschaft, Selbstkritik zu üben.

  2. Boli sagt:

    @elimu
    Sie müssen dann aber auch zwischen Zwangsehen und arrangierten Ehen unterscheiden…
    Für Sie ist natürlich beides gleich.. kann ich verstehen. Aber eine Frau hat immer eine Entscheidung. Diesem ”Zwang” will und werde ich kein Glauben schenken. Man hat immer eine Wahl.

    Ich kann sehr wohl einen Unterschied machen zwischen einer Zwangsehe und einer arrangierten Ehe. Eine Zwangsehe ist gleichzeitig arangiert und die Frau und sogar manchmal der Mann haben KEINE Wahl. Bei einer arrangierten Ehe, wobei ich sagen muss Ehe wäre wohl etwas übertrieben wenn man sich noch gar nicht kennt, wohl eher arrangiertes Kennenlernen sollten die Teilnehmenden wohl ein Recht haben darüber zu entscheiden ob sie sich weiter treffen wollen und natürlich überhaupt heiraten wollen. Wer allerdings keine Wahl hat steht folglich automatisch unter Zwang.

    Das dabei vielleicht die Familienmitglieder nicht einverstanden sind und deshalb Terror veranstalten, kenne ich des öfteren, ja.

    Was diesen Satz allerdings angeht da frage ich mich schon, wenn das ganze Getue eh nix ändert anS der Entscheidung der möglichen Eheleute, wieso wird dann so oft ein Theater veranstaltet?? Absolut sinnlos. Entweder man liebt sich oder nicht und die Familie im weiteren Umfeld sollte sich hier nicht einmischen.

    @Renkens

    Tja in den Medien wird meißt immer nur das Negative gezeigt warum wohl?

    Sagen Sie mir die Antwort, ich weiß es nicht.

    Um Ihnen gleich mal etwas zum Nachdenken zu geben, wer hat denn an den Schulen den Amoklauf gemacht? Welche Nationalität hatten diese Personen? Man kann nicht einfach alles verallgemeinern nur weil es einfacher ist.

    Die Amokläufe sind im Gegensatz zu den täglich stattfindenden Schlägereien und Pöbeleien in deutschen Städten mit hohem islamischem Migrantenanteil kaum der Rede wert.

    Man sollte erstmal die Kultur und das Leben anderer kennenlernen, man sollte keine ganze Nation beurteilen und über einen Kamm scherren, denn es gibt in jeden Land schwarze Schafe.

    Wie soll man sie kennenlernen wenn dies so oft kaum möglich ist?
    http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/muenster/Muenster-Muensteranerin-in-Todesangst-Sie-fuerchtet-die-eigene-Familie;art993,843970

    Wie würde es Ihnen denn gefallen wenn man sich in Ihren Leben und Ihrer Kultur einmischen würde? Ich verweise da mal auf die Grundrechte welche jeden Bürger hier in Deutschland, ob nun Deutscher oder Ausländer, zustehen:

    Artikel 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Richtig! Es gefällt mir schon lange nicht mehr wie hier die heimische Kultur attackiert und schlechtgemacht wird.
    Und Artikel 2, ja SOWEIT er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Um eine Fremde Kultur kennen zu lernen muß man mit Ihr leben, kann man das nicht sollte man auch keine anderen Lebensweise verurteilen, ob sie nun richtig oder falsch ist.
    Die Leute müssen schon auf einander zugehen, solange aber keiner den ersten Schritt macht solange wird auch keiner den anderen verstehen.

    Eine Kultur die ich für falsch halte muss ich normal schon zwangsweise untersuchen um sie überhaupt zu verstehen. Wenn ich sie letztlich aber für falsch halte, sehe ich jedoch kaum noch eine Grund aufeinander zu zu gehen.

    • Renkens sagt:

      @ Boli!
      Zitat: Eine Kultur die ich für falsch halte muss ich normal schon zwangsweise untersuchen um sie überhaupt zu verstehen.
      Untersuchen? Nein wenn dann müssen Sie schon mit und unter ihnen Leben um etwas zu verstehen. Bücher, Zeitschriften oder andere Informationen sind immer aus der Sichtweise des Schreibers und nicht Ihre eigenen.
      Wenn Sie das nicht tun sind Sie nur einer der sich einer anderen Meinung anschließt und nichts weiter als ein Mitläufer.
      Was sehen Sie eigentlich als Heimische Kultur an?
      Was die Medien angeht denke ich das Sie das selber rausfinden sollten.

  3. marki sagt:

    an Boli

    „Die Amokläufe sind im Gegensatz zu den täglich stattfindenden Schlägereien und Pöbeleien in deutschen Städten mit hohem islamischem Migrantenanteil kaum der Rede wert.“

    so so sie Heissen also das Töten gut, den es ist ja nicht der Rede werd wenn ein Schüler durchtreht und schnell mal 10 oder 15 Unschuldige menschen Tötet.

    Sie müßten sich mal genau überlegen was Sie Schreiben, denn das Grenzt schon fast zum Aufruf dazu.
    Ich kann über solche äußerungen nur noch den Kopfschütteln.

  4. Luca Martin sagt:

    hier wird doch ganz bewusst die Politik über geltendes Recht (EU, EGMR) gestellt. Das entnehme ich aus den Kommentaren. So lange es keinen persönlich betrifft und die Betroffenen nicht vor das EGMR treten, ist die Politik gut. Wie würden sich diese Verhalten, wenn es dem nicht so wäre?

    • Renkens sagt:

      Ja das Trifft leider zu, erst wenn man mit dem Problemen persönlich Konfrontiert wird und man davon selber betroffen ist weiß man welche Auswikung der Sprachnachweis hat. Mir kommt es vor als ob die Leute vergessen das es hier um Menschen geht die genauso zusammen Leben wollen wie jeder andere auch. Alleine das Petitionen welche gegen das Aufenthaltsgesetz §30 Satz1 Nr.2 vor knapp zwei Jahren eingebracht worden sind immer noch in der Parlamentarischen Prüfung stehen, sind jüngere Petitionen schon längst abgeschlossen. Das wirft für mich ein Fragwürdiges Licht auf das Petitionsrecht.
      Die Regierung hat ja eingestehen müssen das der Sprachtest mit 300 Wörtern nicht zu schaffen ist wie Sie immer behauptet hat. Es sind mehr als 600 Wörter die man brauch um den Test zu bestehen und jeder sollte sich mal daran erinnern ob er in 6 Monaten soviel Wörter damals im Englischuntericht konnte, als er noch zur Schule gegangen war und das erste mal eine Fremdsprache lernte.
      Wir reden hier nicht nur von jungen Leuten sondern auch von Menschen die älter als 30 Jahre sind.
      Ich sehe das auf jeden Fall als einen tiefen Einschnitt in die Grundrechte der Betroffenen Personen die hier in Deutschland leben, arbeiten und Ihre Steuern zahlen.

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