Dagdelen weiter: „Die Bundesregierung behauptet, die Zahl der erteilten Visa habe sich ‚nach einer Übergangsphase infolge der gesetzlichen Änderungen, wieder auf dem gleichen Niveau eingependelt. Das ist unwahr! Die Bundesregierung vergleicht die Visazahlen der dritten Quartale bzw. der Gesamtjahre 2007 und 2008. Das ist nicht aussagekräftig, da die gesetzliche Neuregelung mitten im 3. Quartal 2007, nämlich am 28. August 2007, in Kraft trat.
Vergleiche man hingegen das Jahr 2006, als die Neuregelung des Ehegattennachzugs durchgehend noch nicht galt, mit dem Jahr 2008, in dem sie erstmals ganzjährig in Kraft war, ergebe sich ein Rückgang um 22 Prozent weltweit und um 33 Prozent bezogen auf die Türkei. Der andauernde Rückgang des Ehegattennachzugs nach Einführung der Sprachanforderungen sei damit statistisch erwiesen.
Ein Blick in die Antwort der Bundesregierung offenbart in der Tat Argumentationsschwächen, was zunehmend zum Verlust der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung führt. Die Bundesregierung vermag weder zu konkretisieren, welche Trennungszeit von Eheleuten sie für Zumutbar hält, um die notwendigen Deutschkenntnisse zu erlangen noch kann sie verschiedentliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern belegen.
So hatte beispielsweise Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 14. Juni 2007 (Plenarprotokoll 16/16103, S. 10598) gesagt, dass „bis zu 50 Prozent der dritten Generation bestimmter Zugewanderter Ehegatten haben, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind.“ In Ihrer Antwort die Bundesregierung nun einräumen, dass die Quelle für die Äußerungen nicht mehr feststellbar sei.
Ein anderes Argument für Deutscherfordernisse vor der Einreise stellt sich sogar als unwahr heraus. Reinhard Grindel (CDU) hatte am 6. März im Bundestag (Plenarprotokoll 16/209, S. 22607) gaesagt, dass das Aufenthaltsrecht nicht hergebe, jemanden abzuschieben, nur weil er die Integrationskurse nicht besuche. In der vorliegenden Antwort der Bundesregierung wird aber eingeräumt (Antwort zur Frage 11), dass die Verlängerung des Aufenthaltstitels wegen Nichtteilnahme an einem Integrationskurs versagt werden kann (§ 8 Abs. 3 AufenthG). Außerdem, so die Bundesregierung, werde auch keine Statistik darüber geführt, wie viele Personen bisher die Teilnahme am Integrationskurs verweigert hätten.
„Die neuen Sprachanforderungen stellen eine diskriminierende Schikane von Menschen dar, die nichts anderes wollen, als nach ihrer Eheschließung zusammenzuleben. Das ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf besonderen Schutz von Ehe und Familie. Die Bundesregierung versucht bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage mit Falschdarstellungen, Auslassungen und tendenziösen Behauptungen ihre Verantwortung zu vernebeln. Parlament und Öffentlichkeit sollen offensichtlich über die reale Entwicklung getäuscht werden.“, erklärte Dagdelen anlässlich dieser Antworten der Bundesregierung.