Baden-Württemberg
Muslimische Religionsgemeinschaften fordern Abschaffung des Kopftuchverbots
Das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an Baden-Württembergs Schulen ist wieder an der Tagesordnung. Fünf Jahre nach seiner Einführung haben muslimische Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg nun eine Aufhebung des Gesetzes gefordert. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig, so die Gemeinschaften.
Donnerstag, 09.04.2009, 11:47 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 12:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
„Dieses Gesetz diskriminiert muslimische Frauen aufgrund ihres Glaubens, da es zwar religiöse Kleidung an Schulen verbietet, jedoch für christlich-abendländische Traditionen eine Ausnahmeregelung vorsieht“, kritisierte die Rechtsanwältin Ayse Akpinar. Das Kopftuchverbot sei verfassungswidrig.
Dieses Verbot zwinge die muslimischen Frauen sich entweder für den Beruf oder den Ausdruck ihres Glaubens zu entscheiden. Daher fordern die muslimischen Religionsgemeinschaften statt eines grundsätzlichen Verbots einer Einzelfallentscheidung.
Akpinar sagte „viele meiner Kollegen würden keine Frau mit Kopftuch einstellen“. Das Verbot wirke sich auch auf andere Arbeitsbereiche aus. Es seien Fälle bekannt, dass junge Frauen, die ein Kopftuch tragen, keine Ausbildungsstelle erhielten, sagte auch Rechtsanwältin Akpinar.
Laut Akpinar müssen Frauen frei entscheiden können, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. Sie sprach sich gegen einen „Kopftuchzwang“ wie im Iran und einen „Entblößungszwang“ wie in der Türkei aus. Akpinar betonte, das Kopftuchverbot im Land verstoße gegen das grundgesetzlich verankerte Recht der freien Berufsausübung.
Auch der Landesvorsitzende des Zentralrats der Muslime, Riad Ghalaini sagte, dass das Verbot die muslimischen Frauen diskriminiere und sie bei der Integration behindere. Er forderte, dass die Bestimmungen im Schulgesetz aufgehoben werden müssen. Gegen das Verbot sammelt die Gemeinschaft jetzt Unterschriften. Außerdem werde man alle Landtagfraktionen zu Gesprächen einladen.
Im 2004 hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte beschlossen. Damit wurde muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs in der Schule verboten.
Nach fünf Jahren sei es einem traurigen Jubiläum gleich, diese politische Diskussion wieder aufleben zu lassen. Die muslimischen Gemeinschaften haben zu diesem Zweck alle Landtagsfraktionen zu einer Podiumsdiskussion am 13. Mai eingeladen. „Wir hoffen, dass die fünf Jahre die Abgeordneten zum Nachdenken ermuntert haben“, sagte Ghalaini. (MiGAZIN) Gesellschaft
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Stimmt, man sollte auch endlich alle Kirchen und christlichen Symbole verbannen damit wir endlich die richtige Trennung haben.
Sobald jemand eine Schule betritt hat er in allen Belangen „Neutral“ zu sein. Sowohl was die Religion (Islam, Jude,Katholik etc.) als auch die politische Gesinnung (links, rechts, mitte) betrifft.
Ein Lehrer soll NEUTRAL Wissen vermitteln, mehr nicht. Die -wie auch immer geartete- Zurschaustellung einer „Meinung“ oder eines „Lebensstiles“ gehört nicht zum Beruf des Lehrers. Die Religionswahl ist seine eigene Entscheidung, bitte darf er treffen. Aber nicht in der Schule.
Was die Frauen in ihrer FREIZEIT machen – das ist ihr Ding – aber nicht in der Schule.
Ich sehe die Akademikerinnen mit Kopftuch weitaus kritischer, als die Frauen, die als „Familienfrauen“ ihr Kopftuch traditionsbedingt tragen, und
ihre Motive dafür nicht weiter hinterfragen.
In dem Maße, wie Frauen eine fundierte Auseinandersetzung mit ihrer Rolle in Familie, Gesellschaft und Beruf unterstellt werden kann, steigen auch meine Erwartungen an deren Fähigkeiten, Unterschiede hinsichtlich multipler Identitäten auch zum Ausdruck zu bringen.
Das bedeutet: im Beruf hat die professionelle Identität Vorrang vor der religiösen Identität.Das hat zur Voraussetzung, sich des kulturellen Umfeldes bewusst zu sein und angemessen darauf zu reagieren.
Wie ich das Kopftuch auf den Häuptern der Frauen bewerte, hängt also immer von der Frau ab, die es trägt.Forderungen nach Aufhebung des „Kopftuchverbots“, das durchgängig so gar nicht existiert, sollten ersetzt werden durch eine Aufhebung des „Kopftuchgebots“ für muslimische Frauen, damit sie flexible, zu unterschiedlichen Lebenskontexten passende Entscheidungen treffen können.Das ist im übrigen nicht nur meine Definition für Integration, sondern auch für Bildung, die diesen Namen verdient.