Hessen

CDU lehnt kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ab

Entgegen den Forderungen der SPD, der Grünen und der Linken lehnt die hessische CDU kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ab. Unser Kommunalwahlrecht darf nicht zum Spielball auf dem Weg zu einer erfolgreichen Integration verkommen", erklärte der hessische CDU-Innenpolitiker, Rafael Reißer, in der Plenardebatte zu einem Antrag der Linkspartei betreffend kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige.

Sonntag, 05.04.2009, 15:57 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 20.08.2010, 23:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

„Die für eine Änderung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatenangehörige erforderliche Verfassungsänderung des Artikel 79 Abs. 2 Grundgesetz (GG) kann nur im parteiübergreifenden Konsens geschehen. Jedoch ist das Kommunalwahlrecht nicht Voraussetzung, sondern Folge eines erfolgreichen Integrationsprozesses, an dessen Ende idealerweise die Einbürgerung steht.

Dazu muss aber auch sichergestellt werden, dass neben dem Beherrschen der deutschen Sprache als Grundvoraussetzung Wissen und Werte unserer Gesellschaft verstanden werden“, sagte Reißer. Erst auf dieser Grundlage könnten staatsbürgerliche Rechte wie das Wahlrecht sinnvoll ausgeübt werden, so der Innenpolitiker.

___STEADY_PAYWALL___

CDU und FDP hätten die Bedeutung der Integrationspolitik in einem eigenen Kapitel des Koalitionsvertrages zum Ausdruck gebracht, in dem zahlreiche Projekte aufgeführt seien, so Reißer abschließend.

Für Innenminister Volker Bouffier (CDU) ist das kommunale Wahlrecht „ein Irrweg“. Er fügte hinzu: „Alle diejenigen, von denen wir reden, können deutsche Staatsbürger werden.“ Dann besäßen sie auch das Wahlrecht. Dagegen gebe ein reines kommunales Wahlrecht den Betroffenen „Steine statt Brot“, weil die meisten maßgeblichen Entscheidungen auf Landes- oder Bundesebene entschieden würden.

Kritik und Unverständnis
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser wies darauf hin, dass das kommunale Wahlrecht bislang immer von der Hessischen Landesregierung abgelehnt worden sei. Sie forderte deshalb die CDU-Landtagsfraktion auf, sich der CDU-Oberbürgermeisterin Roth aus Frankfurt anzuschließen, die ein solches Wahlrecht aus kommunaler Sicht schon länger fordere.

Auch die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Mürvet Öztürk, hatte die Landesregierung kritisiert: „bisher fehlte jegliche Einsicht bei den vergangenen und anscheinend auch bei der jetzigen Landesregierung.” Es sei „doch mittlerweile peinlich, dass über diese Forderungen, die in 10 anderen europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist, in Deutschland, einem Gründungsland Europas, immer noch gestritten wird.“

Schließlich wies auch Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion auf die Bedeutung des kommunalen Wahlrechts hin: „Kommunales Wahlrecht für Drittstaater ist richtig und wichtig, weil Millionen von Zuwanderer bereits seit Jahrzehnten mit uns leben, arbeiteten und Steuern zahlen, aber im Gegensatz zu Zuwanderern aus EU-Staaten, keinen Einfluss auf politische Entscheidungen ihres Lebensumfeldes haben.“

Mit völligem Unverständnis habe er aller leider zur Kenntnis genommen, dass die Fraktion der Christlichen Union diese Initiative ablehne, während inzwischen auch die christlichen Wohlfahrtsverbände in einem breiten Bündnis aus Migrantenverbänden, Gewerkschaften und Jugendorganisationen in Hessen und Rheinland-Pfalz das kommunale Wahlrecht für Drittstaater forderten. Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. umut sagt:

    Die CDU hat große Angst,dass dann die anderen Parteien mehr Stimmen bekommen würden !!

  2. Klaus-Dieter Boden sagt:

    Es ist mir seit längerer Zeit schon eines der größten Rätsel dieses Universums, daß sich die Mitglieder und Mitgliederinnen der cDU nicht endlich mal die Zeit nehmen, sich für das (groß geschriebene) C im Namen ihrer Partei zu schämen ! Wenn Jesus Christus in der heutigen (Schäuble-) Zeit lebte, schrieben sich die Evangelien mit Sicherheit völlig anders ! Mitlerweile bin ich nicht mehr stolz darauf, ein Deutscher zu sein ! Im Gegenteil !

  3. Jasmin sagt:

    Es ist doch auch ein Widerspruch in sich: Jemand, der kein deutscher Staatsbürger werden wikll, möchte gerne Bürgerrechte haben, Deutschenrechte und mit Wählen. Warum? Entweder, er möchte sich integrieren, und Deutscher werden, dann ist es auch vollkommen gerechtfertigt, dass er Wählen darf und politisch mitbestimmt, oder er möchte es nicht- warum sollte er dann politisch mitbestimmen dürfen? Nach dem Motto: Ich will zwar kein Deutscher sein, aber bitte Rechte der Deutschen innehaben. Das ist widersprüchlich.

    • Hallo Jasmin,

      das muss nicht wiedersprüchlich sein. Zum einen geht es hier lediglich um das Kommunalwahlrecht, den EU-Ausländer sowieso haben. Hier stellt sich zunächst die Frage, weshalb eine Ungleichbehandlung stattfindet. Während der Bulgare wählen darf, soll es der Türke nicht tun dürfen. Es geht also nicht um ein Recht, dass zwangsläufig an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft ist.

      Zum anderen werden vielen – unter anderem türkischen – Staatsbürgern die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt. Ein Austritt aus der bisherigen – türkischen – bedeutet für viele aber auch, dass Sie möglicherweise vermögensrechtliche Nachteile erleiden oder anderweitige Nachteile hinnehmen müssen. Diese Menschen leben aber seit vielen Jahren in Deutschland und würde sehr gerne – zumindest lokal – mitbestimmen wollen über beispielsweise über Bildungspolitik, über den Spielplatzbau, über Kindergartenplätze etc. und viele weitere Themen, die sie mitbetreffen.

      Sie haben Recht, dass man als Außenstehender nicht gleich nachvollziehen kann, was das alles soll. Betrachtet man aber die Hintergründe kann man über Ungleichbehandlungen (bsp. Bulgare/Türke) ebenso den Kopf schütteln oder die Motivation der Menschen nachvollziehen, wenn Sie – häufig trotz der Entscheidung für die bisherige, nicht gegen die Deutsche! – mitwirken/teilhaben wollen.

      Schließlich noch eine Randbemerkung: Insbesonder die Parteien, die sich von den Ausländern keine Stimmen erhoffen, sind gegen das kommunale Wahlrecht. Es wäre ein Zufall, wenn gerade diese Parteien, Argumente gegen das kommunale Wahlrecht bringen, während die Parteien, die auf Ausländer zählen, dafür argumentieren. Ich meine nur, dass das alles nicht unbedingt auch mit Argumenten pro oder contra zu tun hat, sondern ein politische Spiel um Macht und Machterhalt ist.

    • Battal Gazi sagt:

      Was daran soll ein Widerspruch sein? Ein Ausländer hat ja auch die selben Pflichten wie jemand mit einem deutschen Pass. Genau so wie es selbstverständlich ist die selben Pflichten zu haben, so muss es selbstverständlich sein die selben Rechte zu haben.

  4. Boli sagt:

    Hier mal eine Zwischenfrage. Jemand der wählen darf, kann dieser jemand dann auch eine eigene Partei gründen? Hier natürlich nur Kommunalpolitisch bezogen.

    • umut sagt:

      Das glaube ich nicht, dass nicht EU- Ausländer eine eigene Partei gründen können, die bei den Wahlen teilnimmt.
      Es geht nur um das Wahlrecht der nicht EU- Ausländer, die viel länger in Deutschland leben als die EU Ausländer selber, die aber wählen können.

  5. Krause sagt:

    @ Ekrem Senol
    „Zum einen geht es hier lediglich um das Kommunalwahlrecht, den EU-Ausländer sowieso haben. Hier stellt sich zunächst die Frage, weshalb eine Ungleichbehandlung stattfindet. Während der Bulgare wählen darf, soll es der Türke nicht tun dürfen. Es geht also nicht um ein Recht, dass zwangsläufig an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft ist. “

    Es ist Ziel der EU einen mehr oder weniger staatsähnlichen Verbund zu schaffen. Entsprechend werden EU-Ausländer gegenüber Nich-EU-Ausländern bevorzugt. Dahinter steht derselbe Gedanke warum ein deutscher Staatsangehöriger gegenüber einem Ausländer bevorzugt wird: er gehört nun einmal zum Staatsvolk, das dem Staat gegenüber durch besondere Rechte und Pflichten verbunden ist. Dies ist in der Türkei auch nicht anders.

    „Zum anderen werden vielen – unter anderem türkischen – Staatsbürgern die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt. Ein Austritt aus der bisherigen – türkischen – bedeutet für viele aber auch, dass Sie möglicherweise vermögensrechtliche Nachteile erleiden oder anderweitige Nachteile hinnehmen müssen“

    Na, dann soll die Türkei mal ihre Gesetze ändern. Diese Regeln scheinen mir im Hinblick auf die EMRK ohnehin kritisch. Nicht einzusehen ist jedenfalls, dass Deutschland seine Gesetze ändert um eine Rechtsfolge im türkische Recht abzumilden. Herr Kolat sollte mal lieber in Ankara jammern statt in Berlin

    • Es ist Ziel der EU einen mehr oder weniger staatsähnlichen Verbund zu schaffen. Entsprechend werden EU-Ausländer gegenüber Nich-EU-Ausländern bevorzugt.

      Das sehe ich ein und bin auch der Meinung, dass EU-Bürger – wie auch immer – privilegiert sein müssen im Vergleich zu Menschen aus Drittstaaten. Diese haben neben dem Kommunalwahlreicht eine Reihe weiterer Vorzüge. Da Fallen mir Anhieb die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ein – die niemand auch für Drittstaatler fordert – oder aber Privilegierungen im Rahmen des Familiennachzugs. Da sind EU-Bürger in Deutschland sogar den Deutschen besser gestellt – was für eine Logik auch immer dahinter stecken mag.

      Was ich sagen will: Es gibt Privilegierungen, die sind nachvollziehbar und begründbar. Es ist aber nicht begründbar, dass der – um beim Beispiel zu bleiben – Bulgare, der vor kurzem eingereist ist vor Ort wählen darf und der seit 50 Jahren in Deutschland arbeitende Türke nicht. Ihr Argument ließt sich, wenn man mal die Taschenlampe drauf hält – so an: Wir müssen den Türken benachteiligen, weil wir den Bulgaren privilegieren wollen. Das ist nicht nachvollziehbar und überzeugt nicht, weswegen man an dieser Angelegenheit weiter nagen wird.

      Zur doppelten Staatsbürgerschaft:

      Na, dann soll die Türkei mal ihre Gesetze ändern.

      Bin ich auch dafür. Türkei sollte es wie Irak oder Iran machen. Einfach die Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft ausschließen! Dann könnten auch Türken von der Ausnahmevorschrift im Staatsangehörigkeitsrecht profitieren und doppelte Staatsbürger werden. Spaß beiseite :)

      Nicht einzusehen ist jedenfalls, dass Deutschland seine Gesetze ändert um eine Rechtsfolge im türkische Recht abzumilden.

      Das verlangt doch niemand. Deutschland soll nicht ihre Gesetze ändern, um das türkische Recht zu justieren. In Absprache mit Deutschland hat die Türkei bereits viele Gesetze erlassen (sog. Rosa- bzw. Blaue-Karten), um den Austritt aus der türk. Staatsbürgerschaft abzumildern (Ex-Premier Yilmaz in Kooperation mit Kohl).

      Deutschland soll die doppelte Staatsbürgerschaft konsequent umsetzen weil auch hier eine Ungleichbehandlung – mehr noch als beim kommunalen Wahlrecht – mittlerweile gegen den gesunden Menschenverstand verstößt. Wie können Sie sich die Einbürgerungen unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft sonst erklären am Beispiel Berlin? Hier ein Auszug aus einer MiG-Meldung aus Anfang April:

      Von allen eingebürgerten Personen im Jahre 2008 konnten 41,5 % ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Im Jahr 2007 lag die Quote für doppelte Staatsbürgerschaften bei 38,5 %. 340 von 2.080 türkischstämmigen wurden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert (doppelte Staatsbürgerschaft), was einer Quote von 16,3 % entspricht.

      Die Einbürgerungsquote unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit lag bei Libanesen, Irakern, Polen und bei Iranern bei nahezu 100 %. 72,7 % der Serben und 43,3 % der Menschen aus der russischen Föderation erhielten ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft.

      Bitte! Können Sie mir diese Zahlen begründen? Hier zieht auch die EU-Privilegierung nicht.

  6. Boli sagt:

    Na ja, dann ist doch alles klar. Dann will die CDU eine Wahlschlappe bei den Kommunalwahlen verhindern, da ich nicht glaube, das viele Migranten und vor allem Türken die CDU wählen würden. Und was den Unterschied zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger angeht, das liegt doch auf der Hand. Der EU-Bürger hat aufgrund der allgemeinen Freizügigkeit innerhalb der EU-Zone eben diese Rechte. Ansonsten wäre es auch sinnlos überhaupt zu unterscheiden, bzw. überhaupt eine EU-Gemeinschaft zu haben wenn alle die gleichen Rechte hätten. Es ist eine Gemeinschaft die sich gegenseitig in manchen Dingen verpflichtet, schützt und eben auch gegenseitig bestimmte Rechte einräumt. Das sich also die EU-Nationen gegenseitig auch so etwas wie das Kommunalwahlrecht einräumen hat auch damit zu tun sich in Zukunft etwas mehr über Europa zu definieren und weniger als rein nationalbezogener Bürger. Umut, Du sagst das das es Ausländer gibt, die länger als EU-Büger in Deutschland leben. Das mag schon sein. Aber die Dauer des Aufenthaltes sollte nicht zwangsläufig bestimmen wie es läuft. Ich hole mal etwas weiter aus. In den 60ern kamen Türken, Italiener, Spanier, Portugiesen, Griechen als Gastarbeiter nach Deutschland. Interessanterweise kamen ALLE (bis auf die Portugiesen) aus noch bestehenden oder gerade vergangenen, bzw. erst entstandenen faschistoiden Militärgeführten Regimes. Ich sage nur Duce (italien), Franco (Spanien), Atatürk (Türkei), Militärjunta (Griechenland). Wenn man einmal diesen Hintergrund betrachtet hatten also so ziemlich alle Ankömmlinge den relativ gleichen Bildungsstandard (meist arme Landbevölkerung) und das gleiche politische System „genossen“. Sie sind zwar nicht alle gleichzeitig gekommen aber im Großen und Ganzen kann man schon sagen auf gleicher Ebene und Ausgangsposition losgelaufen. Am Ziel angekommen sind aber bis heute mit Abstand die jetzt zur EU gehörenden Nationalitäten angekommen bezogen auf kulturelle, geschichtliche Verbundenheit, die Verwandtschaft der Königshäuser untereinander. Die Königshäuser hatten sich in der Vergangenheit auch mörderisch bekämpft, so wie das eben auch manchmal selbst unter Verwandten in Machtpositionen sein kann. Nachdem diese aber nur noch Staffage in bestehenden Demokratien wurden stehen diese nur noch als positives Symbol für die europäische Verwandtschaft. Dieses gemeinschaftliche geschichtliche Erbe können sich quasi alle Länder von Portugal bis Rußland bieten (und daher ist es eben nicht verwunderlich das auch noch nordöstlich der Türkei Länder zu Europa gehören), auch wenn diese Geschichte teilweise mörderisch war. Das positive Resultat dieses destruktiven Verhaltens ist die EU letztendlich, das mit einer Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland begonnen hat. Wie ich in einem anderen Beitrag schon sagte. Wäre der Nachfolgestaat Türkei auf dem Gebiet Kleinasiens so multikulturell und multireligiös geblieben wie es das Osmanische Reich war, wäre die Türkei mit absoluter Sicherheit schon längst in der EU. Es wär an der Zeit das die türkische Nation von ihrem Führer Atatürk zumindest insoweit los lässt, das dieser nicht ständig in der Gegenwart umhergeistert und die Tagespolitik behindert. Alle vorher genannten Nationen haben ihre Regimes überwunden. Die Türkei kann das auch, da dessen Bürger auch nicht dümmer sind als andere Nationen. Nur der Wille und die Einsicht ist entscheidend!! . Und um den Bogen jetzt zurück zu spannen. Alte Probleme schlußfolgern sich genau dahingehend, das es türkische Migranten in Deutschland gibt die schon wesentlich länger in Deutschland sind als andere aber aufgrund genannter Altlasten und Nicht-EU-Bürgerschaft die Vorzüge dergleichen nicht geniessen und somit nicht wählen können bei Kommunalwahlen.

  7. Taner sagt:

    Ich denke, dass das mit dem kommunalem Wahlrecht sehr gut für die Integration der Migranten in Deutschland ist.
    Denn wir sind hier geboren und hier aufgewachsen und leben unter dem deutschen Volk. Ich denke wenn man als Ausländer in Deutschland wählen darf, fühlt man sich auch automatisch an das Land gebunden. Man sieht sich als Teil der Nation. Wenn man aber nicht wählen darf, fühlt man sich irgendwie ausgegrenzt und das erschwert die Integration der Ausländer in Deutschland.

    • Johanna sagt:

      Mein Mann hat eine ausländische Staatsangehörigkeit.

      Bei der Wahl begleitet er mich immer gern zum Wahllokal und sitzt geduldig draußen, während ich wähle.

      Er bildet sich nicht ein, Sonderrechte seien „sein Recht“.

      Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, darf eben nicht wählen, auch nicht bei Kommunalwahlen. Dadurch hätten ausländische Politiker das Sagen in Deutschland. So nicht!

    • Markus Hill sagt:

      Korrigieren Sie mich, wenn ich da falsch lege. So wie ich dass verstanden habe, sagt ein Herr Kolat Deutschen mit türkischem Migrationshintergrund, dass sie Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund wählen sollen. Solange man noch soche „ethnische“ Denke betreibt, weiss ich nicht, ob die Gedanken zur Loyalität nicht etwas zu „blauäugig“ sind. Das ist einfach nur Lobby-Denke, hat wenig mit staatsbürgerlichem Verantwortungsgefühl zu tun. Sollte man dann auch so benennen. Spaltet einfach die Gesellschaft. Nicht verboten, aber wenig förderlich.:-)

  8. D. E. sagt:

    normal bei der cdu. seltsam nur das die fdp dazu sich nicht äußern.