Bundespolizei

Erste Opfer im Streit über die visafreie Einreise türkischer Staatsangehöriger

Durch die Kontrolle eines PKW VW Golf konnten Bundespolizisten den unerlaubten Aufenthalt von zwei Türken beenden... Die Bundespolizei hat auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld ein türkisches Studentenpaar nach Italien zurückgeschoben...

Von Mittwoch, 25.03.2009, 7:36 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.08.2010, 18:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundespolizei berichtete in einer Presseerklärung von folgendem Fall: Durch die Kontrolle eines PKW VW Golf konnten Bundespolizisten am gestrigen Montagmorgen den unerlaubten Aufenthalt von zwei Türken beenden. Die Überprüfung des in Richtung Berlin fahrenden Golfs fand gegen 9.20 Uhr auf der Bundesautobahn 11 statt. Bei den vier Insassen handelte es sich um zwei 24- und 34-jährige Polen und zwei 35-jährige Türken.

Die beiden Türken wiesen sich mit ihren türkischen Reisepässen aus, in denen sich lediglich nationale polnische Visa befanden. Einen für das Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel besaßen sie nicht. Die beiden 35-Jährigen wurden durch die Bundespolizei wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts in Gewahrsam genommen. Nach Abschluss der strafprozessualen Bearbeitung wurden sie am späten Nachmittag nach Polen zurückgeschoben. Gegen die beiden Polen leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise und Aufenthalt ein.

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Da der beabsichtigte Aufenthaltszweck nicht ermittelt wurde, ist nicht erkennbar, ob die beiden türkischen Staatsangehörigen nicht von ihrer Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen wollten: War es nur ein Abstecher zum gemeinsamen Mittagessen? Wollte man zusammen Freizeitaktivitäten unternehmen?

Stand die Dienstleistungsfreiheit im Mittelpunkt der Einreise, so haben sich weder die beiden türkischen Staatsangehörigen noch die beiden Polen bei der Einreise strafbar gemacht.

Kein Einzelfall
Das dies kein Einzelfall ist, zeigt ein Fall vom 23.3.2009: Die Bundespolizei hat auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld ein türkisches Studentenpaar nach Italien zurückgeschoben.

Eine Streife der Bundespolizei hatte die 21-jährige Türkin und ihren 21-jähriger türkische Begleiter zuvor nach der Ankunft aus Paris kontrolliert. Beide waren im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels für Italien. Einen gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland konnten sie nicht vorweisen.

Da die Türkei nicht der EU angehört, benötigen Staatsangehörige aus der Türkei ein entsprechendes Visum, um in alle Schengenstaaten einzureisen zu können. Beide Personen studieren in Italien, sind aber schon unerlaubt nach Frankreich eingereist. Nach Aussage des Pärchens, hatten sie sich Paris angesehen. Hier in Deutschland wollten sie sich zwei Tage aufhalten, um Berlin zu besichtigen.

Die Bundespolizei musste eine Strafanzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise anfertigen. Danach erfolgte die Zurückschiebung nach Italien.

Gerade Fälle wie der vorstehende, lassen die Strafanzeige von Rolf Gutmann in einem anderen Bild erscheinen.

Ein Gastbeitrag von Dr. Dienelt, Migrationsrecht.net Recht

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  1. Aksoy sagt:

    Wo sind die Menschenrechte hier in Europa ?
    Wenn aus anderen Länder Studenten von Paris nach Mailand und danach nach Berlin reisen können, warum dann nicht für die türkischen Studenten. Die Gesetze müssten überarbeitet werden, wenn es wirklich um die Rechte aller Menschen gehen soll. Europa ist noch weit entfernt von Menschenrechte. Wie oft hab ich Leute kennengelernt, die hier oder in einem anderen EU-Staat studieren. Wenn es aber um einen Türken geht, dann sieht die Sache anders aus. Es müsste wirklich was passieren, damit hier die Ausländer keinen Hass zu EU bekommen. Wollen die EU-Ländern nicht nach Frieden streben ?

  2. Serdar sagt:

    Schluss mit der Diskriminierung von türkischen Staatsbürgern !! Der Eugh hat sntschieden,dass die Visum Bestimmungen von 1973 gelten sollen, dort brauchten türkische Staatsangehörige kein Visum für Deutschland.Also hört bitte auf,die türkischen Staatsbürger zu diskriminieren und achtet mehr auf die Menschenrechte !!

  3. Hülya sagt:

    Es ist vorerst wichtig zu wissen, dass in Deutschland keine Türken verfolgt werden. Auch mit bestimmten Meldungen sollte nicht in diese Richtung eine Hysterie verbreitet werden.
    Es ist nun mal Fakt, dass die Türkei kein EU-Vollmitglied ist. Sie hat zwar bestimmte Rechte und Vorzüge aber sie ist nicht Mitglied.
    Wenn es heißt, die Dienstleistungsfreiheit sollte nachgewiesen werden, so haben es betroffene Personen es auch zu tun. Wie z.B. die 35 Jährigen, die über Polen nach Deutschland kamen.
    Für die Studenten ist es natürlich schade, dass sie ihre Spontaneität in Sachen Reisen nicht ausleben können. Wer kennt es nicht, als junger Mensch mal eben zum Flughafen zu gehen und mit der nächsten Maschine irgendwo hinzufliegen, die Welt erkunden, die Metropolen besuchen auf den Spuren der großen Künstler, Wissenschaftler etc. nur für ein oder zwei Tage.
    Leider sind hier die türkischen Studenten stark benachteiligt, nicht nur wegen der Absicherung der Europäischen Union, sondern auch besonders wegen der Unfähigkeit der türkischen Regierung, sich stärker für die Rechte seiner Bürger einzusetzen.

    • Serdar sagt:

      @Hülya:

      Der Eugh hat entschieden,dass für die türkischen Staatsbürger die Bestimmungen von 1973 gelten sollen ,und dort wurde von türkischen Staatsbürgern kein Visum gefordert. Da Deutschland jetzt auch gegen die Gesetze des Eugh verstößt kann man zum Teil schon sagen,dass die Türken verfolgt werden in Sachen Reisen !!

      • Hülya sagt:

        @ Serdar

        Im Urteil wird doch mitgeteilt, dass es lediglich für Personen Gültigkeit hat, die einen Dienstleistungsnachweis haben. Und nicht für jeden X-Beliebigen türkischen Bürger. Hier nochmal ein Auszug aus dem Urteil 228/06:

        „…ist dahin auszulegen, dass er es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls verbietet, ein Visum für die Einreise türkischer Staatsangehöriger wie der Kläger des Ausgangsverfahrens in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verlangen, die dort Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, wenn ein solches Visum zu jenem Zeitpunkt nicht verlangt wurde“.

  4. Ahmet sagt:

    Ich hatte mal vor einigen Jahren mir irgendwo aufgeschnappt das türkische Staatsbürger mit einer nationalen Aufenthaltserlaubnis aus einem EU Mitgliedsland sich innerhalb der EU frei bewegen können.

    Ich selbst bin unter diesem Gedanken mal nach Spanien geflogen. Wurde zwar nicht kontrolliert, aber wenn, hätte ich vielleicht den Flug umsonst bezahlt.

    Unverständnis gleich x 2.

    • Hülya sagt:

      Natürlich können türkische Staatsbürger, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. Berechtigung in Deutchland besitzen innerhalb der EU frei reisen.

      Die Diskussion betrifft jedoch türkische Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Türkei haben und für touristische oder auch geschäftliche Belange für eine begrenzte Zeit ( z.B. bis zu 3 Monaten) kurzfristig nach Deutschland einreisen möchten.

      Stellen Sie sich vor, Ihr Bruder studiert in London und ist nicht im Besitz eines Schengervisums. Sie sind in Deutschland und wollen ihren Bruder zu Ihrer Hochzeit nach Deutschland einladen. Kurzfristig werden sie unter den aktuellen Einreisebestimmungen kein Erfolg haben.

      Oder Sie haben sich in Malaysia in ein Mädchen verliebt und es kommt zu einer Ehe. Sie werden irgendwann sich selbst fragen, ob Sie nicht besser nach Malaysia auswandern; da auch hier die Einreisebestimmungen für Ihre Ehefrau nervenzerrend sind.

      • Markus Hill sagt:

        Danke für Ihre neutralen, sachlichen Ausführungen. Diese ständigen Empörungsartikel ohne sachlichen Hintergrund führen meiner Ansicht nach nicht weit. Wenn die BRD gegen Gesetze auf EU-Ebene verstösst, so wird dass ganz normal seinen Verfahrensweg nehmen. Mein Verdacht ist, dass Vieles von der künstlichen Empörung in Leserbriefen und Artikeln oft aus sachfremden Erwägungen erfolgt, Die oft angeführte Empörung, ein Sich-verfolgt-fühlen oder diese ständige, wehleidig zur Schau gestellte „Wir-Türken-werden-ja-so-diskriminiert-Haltung“ deckt sich in keiner Weise mit dem oben angeführten SACHverhalt. Sie haben diesen gut herausgearbeitet. Auch durch Ihre England- bzw. Studentenbeispiele oder der Bezug zum Aufenthalt in BRD und deren Folgen für den EU-Raum.
        Sollte es in Richtung „Dienstleistungsfreiheit“ gehen (Ist das rechtlich seitens des deutschen Gesetzgebers überhaupt so eindeutig beurteilt in Sachen Dienstleistung?), werden die oben angeführten Türken und Polen dagegen vorgehen. Sollten sie im Recht sein, werden sie auf dem Rechtsweg auch zu Recht Erfolg haben. Wen nicht, dann war da wahrscheinlich ohnehin etwas nicht so ganz „astrein“. Das wird dann rechtlich geprüft und nimmt seinen Weg.
        Es ist doch keineswegs so, dass hier irgendwelche Polizisten Münzen in die Luft werfen und sich dann einfach ohne Rechtsgrundlage irgendwelche Leute schnappen, die man aus bösem Willen einfach einmal ärgern will. Wenn jemand so etwas ernstlich unterstellt, dann sollte man es auch sachlich begründen können. Persönliche Betroffenheit und Meinungen ersetzen da keine Fakten.:-)

  5. Pingback: Presseschau - Türkische Presse vom 29. und 30.03.2009 - Aufenthaltserlaubnis, Weimarer Republik, Europaparlament, Dagdelen, Özdemir | MiGAZIN

  6. dnz sagt:

    Ich habe einen Studiumbegingstes Aufenthaltstitel in DEU und bin mehrere Male in der EU gereist. Wieso wurden die Studenten denn bestraft wenn sie genauso einen Aufenthaltstitel in Italien haben?