Oury Jalloh

Gerichtliche Verfahren in Sachsen-Anhalt abgeschlossen

Das gerichtliche Verfahren über den dubiosen Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der vor 14 Jahren in einer Polizeizelle verbrannte, ist abgeschlossen. Jetzt können Sonderermittler den Fall aufnehmen. Aufklärt ist er nämlich bis heute nicht.

Donnerstag, 24.10.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 29.10.2019, 17:50 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Fall des vor 14 Jahren in einer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh hat das Oberlandesgericht Naumburg eine sogenannte Klageerzwingung abgelehnt. Der Antrag eines Verwandten von Jalloh auf eine öffentliche Klage wurde am Dienstag als unzulässig verworfen, wie das Gericht am Mittwoch in Naumburg mitteilte. Der Antrag, den die Anwältin der Familie im Januar 2019 gestellt hatte, richtete sich gegen die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes in Naumburg. Dieser hatte Ende November 2018 die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen, die sich gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft in Halle im Oktober 2017 gerichtet hatte.

Der Generalstaatsanwalt hatte sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen, dass ein auf Tatsachen beruhender Beweis für ein aktives Handeln Dritter, welches zum Tod von Jalloh führte, mit strafprozessual zulässigen Mitteln nicht erbracht werden könne.

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Das Oberlandesgericht begründete nun, dass der Antrag auf Klageerzwingung unzulässig sei, weil er nicht den in der Strafprozessordnung formulierten Anforderungen entspreche. Unter anderem habe der Antragsteller die Beweismittel nicht vollständig mitgeteilt, aus denen sich der von ihm formulierte Tatverdacht seiner Auffassung nach ergebe.

Tod in der Polizeizelle

Zudem sei der Antrag unbegründet, weil „die Generalstaatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht zu Recht verneint“ habe. Unabhängig davon, dass nach wie vor vieles für eine Selbstentzündung von Jalloh spreche, fehle es für eine Brandlegung von anderer Seite jedenfalls an einem hinreichenden Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten, erklärte das Gericht.

Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Jalloh war am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle gefesselt an einer Matratze ums Leben gekommen. Der Fall konnte bislang nicht restlos aufgeklärt werden. Es liegen zahlreiche Indizien vor, die gegen eine Selbstentzündung sprechen.

Selbstentzündung oder Mord

Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ wirft den Sicherheits- und Justizbehörden Mord und Vertuschung vor. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Selbstentzündung nicht in Betracht kommt. Mehrere weitere Gutachten nährten den Verdacht, dass Jalloh Opfer eines Mordes geworden sein könnte. Zudem gab es zwei Prozesse am Landgericht Dessau-Rosslau und am Landgericht Magdeburg zum Fall.

Die Koalition von CDU, SPD und Grünen in Sachsen-Anhalt hatte im Juni 2018 den Rechtsanwalt Jerzy Montag (Grüne) und den früheren Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel als Sonderberater vorgestellt, die die Akten zum ungeklärten Tod des Asylbewerbers untersuchen und bewerten sollten. Zuvor hatten sie einen Untersuchungsausschuss verhindert. Diese sollten ihre Arbeit allerdings erst nach Abschluss aller gerichtlichen Verfahren aufnehmen. Das wäre nun der Fall. (epd/mig) Leitartikel Recht

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