Oury Jalloh, Demo, Rassismus, Polizei, Mord, Gewahrsam
Während einer Kundgebung zum Tod von Oury Jalloh © Uwe Hiksch @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Sachsen-Anhalt

CDU, SPD und Grüne verhindern Untersuchungsausschuss zum Fall Oury Jalloh

Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist auch nach 14 Jahren nicht aufgeklärt. Die Linke in Sachsen-Anhalt forderte erfolglos einen Untersuchungsausschuss. Ihr Antrag wurde mit den Stimmen der AfD abgelehnt, weil CDU, SPD und Grüne sich enthielten.

Freitag, 01.03.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.03.2019, 17:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Mit ihrem neuen Vorstoß für einen Untersuchungsausschuss zum Fall Oury Jalloh ist die Linke-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert. Der Antrag zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die Todesumstände des Asylbewerbers vor mehr als 14 Jahren und folgende Ermittlungen aufarbeiten sollte, erreichte am Donnerstag im Magdeburger Landtag nicht die erforderliche Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen hatten sich auf eine Enthaltung zum Antrag verständigt. Die AfD lehnte den Antrag ab.

Auf Frage des MiGAZIN begründete die SPD-Landtagsfraktion ihre Enthaltung damit, dass „es keine gemeinsame Position der Koalitionsfraktionen zu einem Untersuchungsausschuss gibt“.

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Die innenpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Henriette Quade, sagte, zentrale Fragen in dem Fall seien noch immer nicht beantwortet worden, auch nicht in den zwei vorangegangenen Prozessen. Den Beschluss der Regierungskoalition zur Einsetzung zweier Sonderermittler bezeichnete Quade als Makulatur. Damit habe man die Diskussion um einen Untersuchungsausschuss ersticken wollen.

Koalition nicht einig

Die Koalition hatte vor acht Monaten den Rechtsanwalt Jerzy Montag (Grüne) und den früheren Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel als Sonderberater vorgestellt, die die Akten zum ungeklärten Tod des Asylbewerbers untersuchen und bewerten sollten. Diese sollen ihre Arbeit allerdings erst nach Abschluss aller gerichtlichen Verfahren aufnehmen. Nun soll erst das noch laufende Klageerzwingungsverfahren abgewartet werden.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle erklärte: „Dass die beiden Berater ihren Auftrag umgehend erledigen können, ist deshalb das vordringliche Interesse meiner Fraktion. Ich persönlich teile die Einschätzung, dass dafür der Ausgang des Klageerzwingungsverfahrens abgewartet werden muss, ausdrücklich nicht.“

Initiative wirft Polizei Mord vor

Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Oury Jalloh starb am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle gefesselt an einer Matratze. Der Fall konnte bislang nicht aufgeklärt werden. Aktivisten werfen der Polizei Mord und Vertuschung vor.

Anfang Januar hatte eine Anwältin der Familie von Jalloh einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht Naumburg gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft gestellt. Diese hatte im November erklärt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt bleibt. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Vertuschung werfen wir nicht nur der Polizei vor!
    Staatsraison ist ohne eine politisch motivierte, beauftragte und abgesicherte Justiz schlicht nicht plausibel!
    Unsere Strafanzeigen im Fall haben wir schließlich auch nicht bei der Polizei gestellt, sondern bei der höchsten (politischen) Anklagebehörde der BRD – der Generalbundesanwaltschaft!
    Und die „Urteile“ haben auch keine Polizisten gesprochen!

    In diesem Fall haben sich nicht nur Polizisten strafbar gemacht – aber nur der vertuschte Mord verjährt nicht…