Ein Jahr nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes ist die Sicherheitslage in Syrien weiter instabil. Damit fehlen nach Auffassung von Hilfsorganisationen wichtige Grundvoraussetzungen für eine Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Von Jürgen Prause
Immer mehr Menschen aus den berüchtigten IS-Lagern im Nordosten Syriens kehren zurück an ihre Heimatorte. Doch das Misstrauen ist groß. Wie gelingt die Reintegration nach Jahren der Isolation? Von Amira Rajab und Weedah Hamzah
Mit seinen Äußerungen über Syrien brachte Außenminister Wadephul Teile seine Fraktion gegen sich auf. Nun verteidigt er seine Aussagen. In Damaskus gebe es keine Elektrizität, kein Wasser, kein Abwasser. Eine Rückkehr syrischer Geflüchteter sei kaum möglich.
Ein ehemaliger syrischer Staatsbürger soll nach seiner Einbürgerung die Hamas auf Instagram gefeiert haben. Das soll nicht nur Folgen für seine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Innenminister Dobrindt findet das richtig.
Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien wird in Deutschland über die Rückkehr syrischer Staatsbürger debattiert – einseitig, ohne die Betroffenen. Rund eine Million Syrerinnen und Syrer leben aktuell hier. Die deutsch-syrische Gesellschaft fordert mehr Mitsprache. Von Lukas Philippi
Bundesinnenminister Dobrindt ist weiter gegen Erkundungsreisen von Syrern in ihre Heimat. Sie könnten sich per Handy ein Bild von der Lage verschaffen. Bundeskanzler Merz konkretisiert, wer bleiben soll - und wer zurück in die Heimat. Die Ärztekammer hat eine klare Meinung dazu.
Außenminister Wadephul glaubt an keine Rückkehr von Syrern. Seine Parteikollegen bleiben dabei, dass Syrer in ihr Land zurückgehen sollen. Doch wer kann oder muss überhaupt gehen? Und wer würde in Deutschland fehlen? Von Corinna Buschow
Der Machtwechsel in Syrien hat dazu geführt, dass weniger Menschen aus dem Land nach Deutschland ziehen. Aber in den ersten neuen Monaten des Jahres kamen weiterhin mehr syrische Staatsangehörige, als Deutschland verlassen haben. Die politische Debatte suggeriert das Gegenteil. Experten mahnen: keine vollmundigen Ankündigungen.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung von zwei Syrern in ihre Heimat. Rückkehrern drohten keine relevanten Gefahren mehr. Das dürfte ins Konzept der Bundesregierung passen.
Viele Syrer haben ihr altes Heimatland schon vor Jahren verlassen. Viele arbeiten, oft in Berufen, wo es an Personal fehlt. Nun ist eine Debatte entbrannt: Wer darf bleiben – und wer muss gehen? In der Politik gibt es unterschiedliche Meinungen. Von Martina Herzog, Basil Wegener und Amira Rajab