Im Streit über Sozialleistungen für EU-Bürger in Deutschland hat Arbeitsministerin Nahles ihren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Sie will Migranten frühestens nach fünf Jahren einen Anspruch auf Hartz IV zugestehen.
Auch Menschen ohne legale Aufenthaltspapiere können Anspruch auf Sozialleistungen haben. Das entschied das Sozialgericht Mainz. Das Asylbewerberleistungsgesetz gelte auch für ausreisepflichtige Ausländer, entschieden die Richter im Fall einer serbischen Familie.
Sozialleistungen für EU-Bürger sollen an strengere Kriterien geknüpft werden. Das fordert die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände in einem Positionspapier. Minijobbern und Selbstständigen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
Haben Flüchtlinge es geschafft, nach Bezahlung von Schleusern und trotz vielerlei Abzocke auf dem Weg nach Europa, etwas Hab und Gut für sich zu behalten, ist spätestens an der deutschen Grenze Schluss mit Eigentum. Alles über 200 Euro wird ihnen abgenommen.
Deutschland kann arbeitssuchende EU-Bürger von Sozialleistungen ausschließen, sie aber nicht ausweisen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine individuelle Prüfung sei in solchen Fällen nicht erforderlich.
Bayerns Innenminister Herrmann möchte das Taschengeld für Flüchtlinge drastisch kürzen. Die Opposition wirft ihm Rechtspopulismus vor. Pro Asyl wirft Herrmann Stimmungsmache gegen Flüchtlinge vor.
Bundesinnenminister de Maizière eine Kürzung von Sozialleistungen für Flüchtlinge. Flüchtlingen müsse der Anreiz für eine Flucht nach Deutschland gesenkt werden. Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände reagierten empört auf den Vorstoß.
Kurzzeitig in Deutschalnd jobbende EU-Bürger dürfen einem EU-Gutachten zufolge nicht automatisch von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Generalanwalt Wathelet fordert eine individuelle Prüfung.
Können Privatinitiativen das Problem der Flüchtlingsunterbringung lösen oder sollte man Neuankömmlinge in die Obhut des Staates geben? Und wie könnte man die Mehrheitsgesellschaft dafür gewinnen? Von Sabine Beppler-Spahl Von Sabine Beppler-Spahl
In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof unterstreicht die Bundesregierung, dass arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Ländern von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen sind. Die Diakonie ist anderer Meinung.