Der Bund erschwert Asylsuchenden und Geduldeten den Zugang zu Integrationskursen. NRW zeigt nun einen bemerkenswerten Ausweg: Wer freiwillig Deutsch lernen möchte, soll sich behördlich dazu verpflichten lassen. Möglich macht das ein alter Paragraf, der ursprünglich einen ganz anderen Zweck hatte.
Menschen ohne Aufenthaltstitel haben in Deutschland Anspruch auf ärztliche Behandlung. Doch wer Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt, kann an die Ausländerbehörde gemeldet werden – mögliche Folge: Abschiebung. Die Bundestags-Grünen fordern Abschaffung dieser widersprüchlichen Konstruktion.
Bürgen für Flüchtlinge aus Syrien können aufatmen. Auch die kommunalen Sozialämter sollen auf ihre Forderungen verzichten. Das hat das Bundessozialministerium nun klargestellt.