Diskriminierung
08.04.2009
Das Europäische Parlament beschließt die neue Antidiskriminierungsrichtlinie, die auf die Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb des Arbeitsmarktes zielt, also etwa in den Bereichen Sozialschutz, Bildung, Transport oder Zugang zu Dienstsleistungen.