Eine türkisch-bulgarische Familie ist vor einem Jahr durch Brandstiftung in Solingen gestorben. Bei den Ermittlungen stießen die Beamten auf Bücher von Adolf Hitler. Doch erwähnt wurden sie in den Akten nicht. Dafür wurde mitgeteilt, es gebe keine Anhaltspunkte für eine rechtsradikale Tat.
Im Prozess um den Vierfachmord von Solingen ist noch mehr Material mit NS-Bezug aufgetaucht. Eine Anwältin erstattete Strafanzeige gegen Polizisten. Wurden Beweise mit Nazi-Bezug zurückgehalten? Auch der Richter zeigte sich erstaunt.
Im August 2018 ging bei einer Frankfurter Rechtsanwältin ein erstes Drohschreiben ein, das mit „NSU 2.0“ unterzeichnet war. Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte in dem Fall wurden nun eingestellt. Dabei sind die Vorwürfe erdrückend.
Seit fünf Jahren ermitteln Sicherheitsbehörden zu den „NSU 2.0“-Drohschreiben. Eine erste Verurteilung gab es auch schon. Die Polizei, habe damit nichts zu tun, hieß es im Anschluss. Doch die Ermittlungen gehen offenbar weiter, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt – im Verdacht: zwei Polizisten?
Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage gegen Polizisten wegen rechtsextremen Chats abgelehnt. Die Beamten waren im Zuge der Ermittlungen zu den „NSU 2.0“-Drohschreiben aufgedeckt worden. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde beim OLG erhoben.
Der Angeklagte im Fall der rechtsextremen Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dennoch hat das Gericht eingeräumt, dass nicht alle Fragen aufgeklärt sind. Die Polizei steht weiter im Verdacht.
Am Donnerstag wird das Urteil im NSU-2.0-Prozess erwartet. Die Empfängerinnen der Drohschreiben machen in einer gemeinsamen Erklärung deutlich, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt ist. Sie kritisieren die Einzeltäter-Theorie und haben einen „plausiblen“ Alternativtäter: ein Polizeibeamter. MiGAZIN veröffentlicht die Erklärung im Wortlaut:
Nach Bekanntwerden rechtsextremer Umtriebe innerhalb der hessischen Polizei, ist Innenminister Beuth um Schadensbegrenzung bemüht. Derzeit werde an einer Organisations- und Ausbildungsreform gearbeitet. Derweil erntet eine Personalentscheidung von ihm Kritik.
Die Serie von „NSU 2.0“-Drohschreiben hat die Empfängerinnen und Empfänger schwer belastet. Im Prozess vor dem Frankfurter Landgericht warfen zwei Zeugen die Frage auf, welche Rolle die Polizei bei der Weitergabe von persönlichen Daten spielte.
Prozessauftakt im „NSU 2.0“-Komplex: Die Angeschriebenen wurden wüst beschimpft und bedroht. Die Unterschrift „NSU 2.0“ unter den Briefen soll ein Einzeltäter gesetzt haben. Opfer und Anwaltsverbände trauen den Ermittlungen nicht.