Belgien darf Juden und Muslimen die religiöse Schächtung von Tieren verbieten. Das hat der EU-Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Tierschutz und die öffentliche Moral rechtfertigten den Eingriff in die Religionsfreiheit. Muslime kritisieren: EU-Gerichte hätten dem Tierschutz bei Klagen gegen die Fleischindustrie weniger Gewicht beigemessen.
Markus Grüber ist Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit. Er warnt vor Einschränkungen jüdischer und muslimischer Rituale in Deutschland: Beschneidung von Jungen oder das Schächten von Tieren - beides habe für Juden und Muslime zentrale Bedeutung.
Das Verbot des rituellen Schlachtens oder das Beschneidungsverbot - der Vorsitzende der Europäischen Rabbinerkonferenz beklagt eine zunehmende Einschränkung jüdischen Lebens. Politiker beteuerten immer nur Respekt, Maßnahmen gebe es keine.
Die CDU-Fraktion in Niedersachsen will das betäubungslose Schlachten von Tieren ausnahmslos verbieten. Das stößt bei Muslimen und Juden auf Empörung. Die CDU kopiere AfD-Positionen und katapultiere sich weiter nach rechts.
Es geht ums Tierwohl, die korrekte Information der Verbraucher beim Einkaufen von Fleisch und die Religionsfreiheit: Der Europäische Gerichtshof hat ein europaweit gültiges Urteil zum Schlachten ohne Betäubung gesprochen. Zentralrat der Juden kritisiert das Urteil.
Das Schächten von Tiere ohne Betäubung ist nur in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt. Die Religionsfreiheit wird mit dieser Auflage nicht beschränkt. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Geklagt hatten islamische Verbände in Belgien.
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2010 einen von der Hessischen Landesregierung initiierten Gesetzentwurf (Drucks. 901/09 und 418/05) beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Schächten, verschärft.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde eines türkischen Metzgers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung von Erlaubniss zum Schächten für das Opferfest (Kurban Bayrami) im Wege einstweiliger Anordnungen abgelehnt.
Ein muslimischer Metzger, der seit dem Jahr 1994 mit dem zuständigen Landkreis über Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen streitet, war vor dem Verfassungsgericht erneut erfolgreich (1 BvR 1702/09).
Der Hessische VGH hat vergangene Woche entschieden, dass der Lahn-Dill-Kreis Schächten während eines laufenden Genehmigungsverfahrens nicht mehr dulden muss. Nun muss der muslimische Metzger Altinküpe warten, bis über seinen Antrag auf Erteilung einer Schächtgenehmigung abschließend entschieden ist.