Niedersachsen plant ein Verbot religiöser Symbole an der Kleidung von Richtern und Staatsanwälten. Vorreiter ist das Land damit nicht: In vier Ländern gibt es bereits solche Verbote, in zwei weiteren sind ähnliche Regelungen in Vorbereitung.
Nach dem Willen der SPD/CDU-Landesregierung in Niedersachsen sollen Richter und Staatsanwälte künftig in Verhandlungen auf Kopftuch, Kreuz oder Kippa verzichten. Ein Gesetzentwurf soll Mitte September in den Landtag eingebracht werden. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erläutert im Gespräch die Hintergründe. Von Michael Grau
Die Schlachtung von Tieren nach islamischen oder jüdischem Ritus sind in Niedersachsen auch in Zukunft möglich. Das stellte das Landwirtschaftsministerium klar. In sozialen Medien wird der Politik Islamfeindlichkeit und Heuchelei verworfen.
Auch Angehörige der Religionsgemeinschaft der Sikh müssen beim Motorradfahren einen Helm tragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines Turban-Trägers entschieden.
Das Koblenzer Burkini-Verbot verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein Burkini verboten sei, ein Neoprenanzug jedoch nicht.
Grundschulkinder, die Kopftuch tragen – in Österreich ist das inzwischen verboten. Nun will die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung ein ähnliches Verbot für Deutschland prüfen lassen. Das könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.
Seelsorger und Flüchtlingshelfer kritisieren Missstände in der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim. Dort seien die Bedingunen härter als in der Strafhaft. Dabei seien die Inhaftierten keine Straftäter.
Eine höchstrichterliche Beurteilung des sogenannten Neutralitätsgesetzes hat das Land Berlin bisher immer vermieden. Jetzt geht das faktische Kopftuchverbot doch zum Bundesarbeitsgericht.
Dass Muslime in Deutschland ihre Religion - wenn auch eingeschränkt - ausüben dürfen, haben sie in erster Linie nicht der Religionsfreiheit zu verdanken, sondern dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Von Ekrem Şenol
Die Uni Kiel hat ein Schleier-Verbot erlassen. Begründung: Zur Kommunikation in Forschung und Lehre gehörten auch Mimik und Gestik. Ist das wirklich so? Oder geht es hier doch nur um reine Rationalisierung eines Unbehagens über die ungewohnte Verschleierung? Von Jens T. Theilen