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Niedersachsen

Schächten mit Ausnahmegenehmigung weiter möglich

Die Schlachtung von Tieren nach islamischen oder jüdischem Ritus sind in Niedersachsen auch in Zukunft möglich. Das stellte das Landwirtschaftsministerium klar. In sozialen Medien wird der Politik Islamfeindlichkeit und Heuchelei verworfen.

Freitag, 23.08.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.08.2019, 11:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen zieht Konsequenzen aus der erneuten Diskussion über das Schächten von Tieren. Das Ministerium will auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen für das von Muslimen und Juden aus religiösen Gründen praktizierte betäubungslose Schlachten durch den Halsschnitt ermöglichen.

Doch soll in dem Erlass für die kommunalen Behörden deutlicher als bisher auf mögliche Betäubungsmethoden, wie die elektrische Kurzzeitbetäubung, hingewiesen werden, wie eine Sprecherin des CDU-geführten Ministeriums am Donnerstag dem „Evangelischen Pressedienst“ mitteilte.

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Schächten, das heißt Schlachtung nach traditionellem islamischen oder jüdischem Ritus ohne vorherige Betäubung der Tiere, ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Rituelle Schlachtungen von Tieren ohne Betäubung sind nach europäischem Recht nur in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt; das hat der Europäische Gerichtshof 2018 bestätigt.

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Schuster: CDU in AfD-Nähe

Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hatte in der vergangenen Woche eine Debatte über das Schächten entfacht. Sie hatte gefordert, Schächten generell zu verbieten und auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr zuzulassen. Daraufhin hatten Vertreter der Muslime in Niedersachsen wie auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, mit Empörung reagiert.

Die CDU rücke sich damit in die Nähe der AfD, kritisierten die Religionsvertreter. Schuster betonte zudem, das Schächten sei die schonendste Art des Schlachtens, und die Tiere litten keinen Schmerz. Der Zentralratspräsident hatte die Fraktion aufgefordert, den Beschluss zurückzunehmen.

Muslime beziehen Fleisch aus dem Ausland

Die Geschäftsführerin von Ditib Niedersachsen-Bremen, Emine Oguz, hatte darauf verwiesen, dass für Muslime in Niedersachsen in der Regel bereits mit Betäubung geschächtet werde. Muslime, die eine Betäubung aus religiösen Gründen ablehnten, erhielten ihr Fleisch aus dem Ausland.

In diesem Jahr wie auch in den Jahren zuvor sei in Niedersachsen einem einzigen Betrieb anlässlich des islamischen Opferfestes eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten von bis zu 200 Tieren erteilt worden, teilte das Ministerium mit. Dort seien Anfang August 113 Tiere geschlachtet worden. Informationen über das jüdische Schächten oder die Zahl von erteilten Ausnahmegenehmigungen enthalten die Seiten des Ministeriums nicht.

Diskussion in sozialen Netzwerken

In den sozialen Netzwerken wurden die Pläne der CDU-Fraktion kontrovers diskutiert. Viele Nutzer sehen darin eine islamfeindliche Haltung. Würden von einem Verbot nicht auch Juden betroffen sein, wäre das betäubungslose Schächten längst verboten worden, heißt es mehrfach in den sozialen Medien.

Andere werfen der Politik Heuchelei vor im Hinblick auf die jüngsten Diskussionen um das Schreddern von Küken und auf die industrielle Massentierhaltung. Wenn es darum gehe, das Leid von Tieren zu lindern durch strengere Vorschriften und ethische Tierhaltung, hätten wirtschaftliche Interessen stets den Vorzug. Gehe es aber um die Religionsausübung von Muslimen, werde der Tierschutz überraschend hochgehalten. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. P-W Bürkle sagt:

    Wenn jeder mal verstanden hat, dass der Fleischverzehr auch für den Menschen, der keinesfalls Fleisch zum Existieren braucht nicht notwendig ist, dann hat sich diese Diskussion erledigt!