Das Land Berlin darf muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz pauschal ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Revisionsklage ab. Das Gesetz muss verfassungskonform ausgelegt werden, so das Gericht.
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Kopftuchverbot in Berlins Neutralitätsgesetz eine Abfuhr erteilt. Gut so. Denn hinter „Neutralität“ verbergen sich nur die Privilegien der Mehrheitskultur. Von Fabian Goldmann
Verwaltungsgerichte dürfen Asylbewerber keiner "Glaubensprüfung" unterziehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Iraners entschieden und damit der weitläufigen Verhandlungspraxis eine Absage erteilt.
Einem in Russland inhaftierten Muslim wurde das Beten in den Nachttsunden untersagt. Dagegen wehrte sich der Häftling jetzt erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Bundesländer nehmen auch bei Gottesdiensten in der Corona-Zeit eigene Wege. Sechs Länder erlauben sie schon oder bald, während mit der Bundesregierung noch über Konzepte geredet wird. Einen Flickenteppich gibt es auch beim muslimischen Muezzinruf.
Eine muslimische Rechtsreferendarin aus Hessen unterlag mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht: Das Kopftuchverbot im Gerichtssaal ist verfassungsgemäß. Hessische Justizministerin begrüßt den Beschluss, Muslime kritisieren ihn als falsches Signal.
Nach Bombendrohungen und Haftbefehlen gegen Mitglieder einer rechten Terrorzelle fordern Muslime ein Sicherheitskonzept für Moscheen. Regierungssprecher Seibert betont die Verantwortung des Staates für die freie Religionsausübung.
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg planen ein Verbot von Gesichtsschleiern für Schülerinnen. In Bayern und Niedersachsen existiert ein solches Gesetz bereits. Kritiker sehen eine drohende Ausgrenzung von Nikab-Trägerinnen.
Hamburg darf eine Vollverschleierung an Schulen nach dem geltenden Schulgesetz nicht verbieten. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt. Der Schulsenator will deshalb nun das Gesetz ändern.
Der Staat darf aufgrund des Neutralitätsgebotes religiöse Arbeit in Moscheegemeinden nicht finanzieren. Über ein Integrationsprogramm soll jetzt dennoch Geld fließen. Lob kommt sogar von der Opposition. Unkritisch ist das Projekt aber nicht.