Ein Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Falle eines türkischen Staatsbürgers entschieden, der vergeblich ein Visum zur längerfristigen Einreise nach Deutschland beantragt hatte.
Mitglieder des Vereins „Aufbruch Leverkusen“ haben keinen Anspruch auf einen Waffenschein. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeordnet. Das reiche aus für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit.
Ein Polizeianwärter, der rechtsextreme Tattoos trägt, hat keinen Anspruch auf Einstellung in den Polizeidienst. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Falle eines Mannes entschieden, der in Nazi-Schrift die Worte „Loyalty“, „Honor“ und „Respect“ auf dem Rücken trug.
Ein 56-Jähriger verschickte mehrere antiziganistische Hassmails an den Zentralrat der Sinti und Roma. Jetzt wurde er vom Amtsgericht zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt. Er soll 4.000 Euro an „HateAid“ zahlen.
Ein Mann war acht Jahre zahlendes Mitglied der rechtsextremen Partei „Der Dritte Weg“. Trotzdem war er fünf Jahre lang Bundeswehrsoldat und zuletzt Polizist. Jetzt wurde er vom Dienst entfernt. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Wie es zur Verbeamtung kam, ist unklar.
Die Auslieferung eines EU-Bürgers an einen Drittstaat zum Strafvollzug kann gerechtfertigt sein, wenn andernfalls Straflosigkeit droht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Bosnien und Herzegowina hatte Deutschland um Auslieferung eines Bosniers ersucht, der auch kroatischer Staatsbürger ist.
Ein Mann und seine zwei Kinder, die auf 240 Quadratmetern Wohnfläche leben, nahmen eine 74-jährige Ukrainerin und ihre Enkelin bei sich auf. Der Vermieter stellte sich quer und gewann in erster Instanz. Der Mieterverein geht jetzt in Berufung, um den Fall höchstrichterlich zu klären.
Wie Deutschland verlangt auch Dänemark eine Sprachprüfung bei Familienzusammenführungen. Damit ist jetzt Schluss, entschied der Europäische Gerichtshof im Falle eines türkischen Staatsbürgers, der seit 1979 in Dänemark lebt. Ob Deutschland seine Rechtspraxis anpasst, darf aber bezweifelt werden.
Eine ehemalige Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Internationale Auschwitz-Komitee fordert, dass sie die Jahre sinnvoll nutzt.
Im Streit um die Rückkehr eines ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten ins Richteramt ist jetzt ein Urteil gefallen: Er darf nicht zurück auf die Richterbank. Er sei „nicht mehr tragbar“. Noch ist aber unklar, ob damit das letzte Wort gesprochen ist. Von Sven Eichstädt