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Waffe am Rücken (Symbolfoto) © un-perfekt @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Waffenbehörden prüfen AfD-Mitglieder

Gericht: Mutmaßlicher Rechtsextremist darf Waffen haben

Ein mutmaßlicher Rechtsextremist, der NPD-Veranstaltungen besucht, darf seinen Waffenschein behalten. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen entscheiden. In Sachsen-Anhalt prüft die Waffenbehörde AfD-Mitglieder.

Donnerstag, 04.04.2024, 10:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.04.2024, 7:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Einem vom hessischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Mann darf nicht automatisch die Waffenerlaubnis entzogen werden. Alleine durch diese Einstufung ergebe sich keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit, begründete das Verwaltungsgericht in Gießen seinen am Mittwoch mitgeteilten Beschluss vom 21. März (Az. 9 L 280/24.GI).

Erforderlich sei vielmehr eine „aktiv-kämpferischer Betätigung“ gegen elementare Verfassungsgrundsätze. Die Aktivitäten des Mannes wie die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD ließen sich nicht als Unterstützung von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen.

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Der Wetteraukreis hatte Anfang des Jahres nach einer entsprechenden Mitteilung des Verfassungsschutzes die Waffenerlaubnis des Mannes widerrufen. Als Begründung gab die Behörde an, der Mann sei waffenrechtlich unzuverlässig, da er Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung unterstütze. Der Mann wehrte sich erfolgreich mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Waffenbehörden prüfen AfD-Mitglieder

Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen derweil die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüfen, die gleichzeitig AfD-Mitglieder sind. Es gebe eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes, teilte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes mit. Jene Verfügung solle die Waffenbehörden über die Verfassungsschutz-Einstufung des AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ informieren.

Außerdem solle sie die Waffenbehörden darüber in Kenntnis setzen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit deshalb zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu veranlassen seien, so die Sprecherin. Die „erforderliche Zuverlässigkeit“ ist laut Waffengesetz eine der Voraussetzungen, die Menschen erfüllen müssen, damit sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommen können.

AfD will sich politisch und juristisch wehren

Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt nannte das Vorgehen eine „politisch motivierte Maßnahme“, die nicht hinnehmbar sei. Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein. „Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen.“

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. (dpa/mig) Aktuell Recht

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