Von Hamburg bis München demonstrierten Zehntausende gegen Rechtsextremismus und die AfD. Damit rückt auch ein mögliches Verbotsverfahren wieder in den Mittelpunkt – unterstützt unter anderem vom Institut für Menschenrechte.
Die AfD zieht mit 39 Abgeordneten in den Landtag ein. Bei mehreren von ihnen werfen frühere Vorgänge erhebliche Fragen auf – von Verfassungsschutz-Nennungen, rechtsextremer Zusammenhänge und einer Stasi-Tätigkeit bis zu Russlandreisen und aktuellen Ermittlungen.
Eine mögliche AfD-Regierung alarmiert bundesweit mehr als jeden Zweiten. In Sachsen-Anhalt selbst liegt die Partei dennoch vorn. Marianne Birthler hält wenig von einfachen Erklärungen und warnt vor Pauschalurteilen über den Osten. Von Karsten Frerichs
Die Brandmauer steht offiziell noch, praktisch werden dahinter längst Türen geöffnet. Während die AfD bekämpft werden soll, übernehmen etablierte Parteien Teile ihrer Rhetorik und Politik – besonders bei Migration und Asyl. Von Kiflemariam Gebre Wold
Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen sind an Brandenburgs Schulen verboten, politische Werbung ohnehin. Seit die Regel auch den als erwiesen rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband trifft, sieht die Partei darin einen „Kampf gegen Andersdenkende“ und beklagt Druck auf Jugendliche.
Die Mode erinnert an die Skinheads vergangener Jahrzehnte – und bei den Erklärungen für persönliche Probleme sieht es kaum moderner aus. Schuld sind wieder Minderheiten. Nur die Kontaktaufnahme funktioniert inzwischen zeitgemäß über soziale Medien. Verfassungsschutzchef Torsten Voß über das Comeback der Bomberjacke und Springerstiefel.
Der NSU-Ausschuss in Mecklenburg-Vorpommern zieht nach 123 Sitzungen Bilanz. Im Zentrum stehen massive Versäumnisse von Sicherheitsbehörden – von Ermittlungen gegen Angehörige bis zu nicht ausgeschöpften Möglichkeiten im Komplex „Nordkreuz“. AfD relativiert.
Das rechtsextreme Personenpotenzial ist laut Verfassungsschutz um 17 Prozent gestiegen. Einen wesentlichen Anteil daran sieht die Behörde in der gewachsenen Anhängerschaft der AfD. Von Lukas Philippi und Corinna Buschow
Die AfD Niedersachsen darf vorerst schärfer vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gericht verweist auf rassistische Begriffe wie „Umvolkung“ und „Bevölkerungsaustausch“ sowie auf Positionen, die Zugewanderte und Muslime nicht gleichberechtigt anerkennen.
Die AfD hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie nicht als rechtsextremistisch einstufen. Grund: Die AfD sei nicht islamfeindlich genug. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.