Nordrhein-Westfalens Polizei will künftig die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich nennen. Der Vorstoß sorgt für eine bundesweite Debatte. Wie ist die politische Einschätzung in Hessen?
Die umstrittene „taz“-Kolumne über die Polizei ist laut Presserat von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Texte greife gesellschaftliche Debatte über strukturelle Rechtsradikalismus- und Rassismus-Probleme bei der Polizei auf. Die Gewerkschaft der Polizei sieht das anders.
Die Herkunft des Gewalttäters vom Frankfurter Hauptbahnhof durfte genannt werden. Das hat der Presserat entschieden. Eine Rüge kassierten "Bild" und "Bild.de" wegen der Berichterstattung über den Stuttgarter Schwertmord.
Schutz vor Diskriminierung vs. öffentliches Interesse: Soll die Polizei in Presseauskünften die Nationalität von Tätern und Verdächtigen nennen? Die Bundesländer regeln das unterschiedlich. Relevant ist für die meisten aber der Pressekodex.
Per Erlass will das NRW-Innenministerium regeln, dass die Polizei künftig die Herkunft aller Tatverdächtigen nennt. Die Polizeigewerkschaft lobt den Vorstoß, der für Transparenz sorge. Journalisten hingegen kritisieren das Vorgehen.
Wäre der Konsum von Cannabis legal, gäbe es weniger Anzeigen dagegen. Das ist logisch. Genauso logisch ist der Rückgang von Beschwerden beim Presserat wegen unbegründeter Nennung der Herkunft von Verdächtigen. Von Said Rezek Von Said Rezek
Im vergangenen Herbst wurde eine Freiburger Studentin vergewaltigt und anschließend ermordet. Nun beginnt der Prozess. Kein Sexualmord hat über das ganze Jahr hinweg eine so große mediale Aufmerksamkeit erregt. Ein Blick auf die Herkunft des Täters erklärt das Warum. Von Said Rezek
Der Presserat hat die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern geändert. Herkunft und Religion von Straftätern sollen in Zukunft genannt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt - eine fatale Entscheidung. Von Said Rezek Von Said Rezek
Der Deutsche Presserat hat die umstrittene Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern geändert. Herkunft und Religion von Straftätern sollen in Zukunft genannt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt.
Die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern steht erneut zur Diskussion. Der Deutsche Presserat hatte sich vor einem Jahr für die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen.