Ohne eine richterliche Anordnung dürfen Behörden Flüchtlinge nicht aus Wohnunterkünften abschieben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg im Fall einer irakischen Familie entschieden.
Seit Jahren stellen Bürgerrechtsorganisationen ihren Grundrechte-Report vor. Sie werfen damit einen kritischen Blick auf staatliches Handeln und die Freiheitsrechte. Auch 2020 kommen sie zu dem Schluss: Gefährdungen der Grundrechte gehen von staatlichen Institutionen aus.
Die geplante Neuregelung zum Familiennachzug verletzt mehrere Grund- und Menschenrechte. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, die im Auftrag des Kinderhilfswerks erstellt wurde. Grüne stellen der Bundesregierung ein Armutszeugnis aus.
Gewalt gegen Flüchtlinge, die Verschärfung des Asylrechts, Datenmissbrauch und die Polizeigewalt sind Dauerthemen beim Grundrechte-Report. Der neueste Band des von Bürgerrechtsorganisationen herausgegebenen Berichts wurde in Karlsruhe vorgestellt.
Die Verfassung steht über alles. Sie ist unumstößlich, quasi in Stein gemeißelt. "Darüber steht nur noch der liebe Gott", pflegte unser Professor zu sagen. Heute stelle ich fest, dass selbst Gottes Gebote unter einem Vorbehalt stehen. Nächstenliebe? Ja, aber... Von Ekrem Şenol
Ein Streit über das Recht auf Familiennachzug für syrische Geflüchtete ist entbrannt. Eine Aussetzung würde jedoch an einem Grundrecht rütteln: dem Schutz von Ehe und Familie - ein Grundrecht, das im Migrationskontext Regierungen schon seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge ist. Von Miriam Gutekunst Von Miriam Gutekunst
Deutschland hat seine Grenzen dicht gemacht, Österreich und weitere Länder wollen diesem Beispiel folgen. So bleiben Flüchtlinge vorerst weiter in Ungarn. Dort wiederum hat man bereits neue Notstand-Gesetze verabschiedet, die Grundrechte außer Kraft setzen und Militäreinsätze gegen Flüchtlinge legitimieren sollen. Von Paul Simon
"Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus", so leiten die Herausgeber ihr Vorwort zum Grundrechte-Report 2015 ein. Einen Schwerpunkt des "Alternativen Verfassungsschutzberichts" bildet auch in diesem Jahr der Umgang mit Asylsuchenden und Migranten.
In Deutschland hat jeder Mensch bei einem Gerichtsverfahren das grundlegende Verfahrensrecht, das Urteil nachprüfen zu lassen – sollte man meinen. Doch Asylsuchenden steht dieses Recht vor Gericht nicht zu. Genau das wollen Rechtsexperten mit einer Petition jetzt ändern.
Laut Bundesnachrichtendienst (BND) werden keine Telekommunikationsdaten von Deutschen weitergegeben. Erklärung: E-Mail Adressen mit einer „de“-Endung seien nicht betroffen. Logische Schlussfolgerung wäre: „.de“ = Deutscher, „.com“ = Nicht-Deutscher? Von Deuchler, Onay, Limburg