Seit Monaten verhandeln Politiker bundesweit über die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. Jetzt hat ein Hamburger Gericht entschieden: Ein pauschaler Bargeldbetrag ist rechtswidrig. Die Entscheidung löst eine länderübergreifende Debatte aus. Pro Asyl spricht von einem Etappensieg.
Gerichte machen es sich bei Abschiebehaft oft zu leicht und informieren Angehörige nicht. Dieser Praxis hat das Bundesverfassungsgericht jetzt eine deutliche Absage erteilt: Grundrechte gelten auch im Abschiebehaft, so die Bundesrichter.
Menschenrechtsorganisationen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Ausländerzentralregister (AZR). Welche Gefahren das Ausländer-Zentralregister für Betroffene birgt, warum es Ausländer diskriminiert und was es mit „NSU 2.0“ zu hat, erklärt Juristin Sarah Lincoln im Gespräch mit MiGAZIN.
Ein Gutachten kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: Das Ausländerzentralregister ist verfassungswidrig und diskriminiert Millionen Menschen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kündigt Klagen an. Eine derart umfangreiche Datensammlung über Deutsche wäre undenkbar, heißt es.
Der EU-Grenzschutzagentur wird im Zusammenhang mit illegalen Pushbacks von Asylsuchenden vorgeworfen, Hinweisen auf Grundrechtsverletzungen nicht nachgegangen zu sein. Die Bundesregierung spricht sich für strengere Kontrollen aus.
Die umstrittene Handydatenauswertung von Flüchtlingen verletzt Betroffene in ihren Grundrechten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Falle einer 44-jährigen Afghanin entschieden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wirft Bamf Grundrechtsverletzung vor.
Der diesjährige Grundrechte-Report von Bürgerrechtsorganisationen zieht eine erste kritische Bilanz der Corona-Krise: Asyl, Migranten in Systemberufen. Scharf kritisiert wird auch die Debatte um die sogenannte Clankriminalität.
Ohne eine richterliche Anordnung dürfen Behörden Flüchtlinge nicht aus Wohnunterkünften abschieben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg im Fall einer irakischen Familie entschieden.
Seit Jahren stellen Bürgerrechtsorganisationen ihren Grundrechte-Report vor. Sie werfen damit einen kritischen Blick auf staatliches Handeln und die Freiheitsrechte. Auch 2020 kommen sie zu dem Schluss: Gefährdungen der Grundrechte gehen von staatlichen Institutionen aus.
Die geplante Neuregelung zum Familiennachzug verletzt mehrere Grund- und Menschenrechte. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, die im Auftrag des Kinderhilfswerks erstellt wurde. Grüne stellen der Bundesregierung ein Armutszeugnis aus.