Listen sicherer Herkunftsstaaten ermöglichen schnellere Asylverfahren. Italien nutzt sie bei seinem umstrittenen „Albanien-Modell“. Nun macht das höchste EU-Gericht dafür Vorgaben. Das Urteil ist auch für Deutschland wegweisend. Von Valeria Nickel und Ansgar Haase
Ist es Schlepperei, wenn eine Mutter ihre minderjährige Tochter mit gefälschten Papieren ins Land holt? Der Europäische Gerichtshof entschied nun: Das ist humanitäre Hilfe und nicht strafbar. Asyl-Organisationen wittern Chance, restriktiven EU-Gesetze zu kippen.
Der EuGH prüft, ob Italiens Asyl-Regelung zu sicheren Herkunftsländern rechtens ist. Ein Gutachten zu dem sogenannten Albanien-Modell sieht die Kompetenz bei der Regierung – aber unter Bedingungen. Droht Meloni eine weitere Justiz-Schlappe?
In Griechenland wurde sie als Flüchtling anerkannt, in Deutschland aber nicht: Geht das? Auf die Klage einer Syrerin hin gibt der EuGH den deutschen Behörden nun einen klaren Handlungsauftrag: eine eigenständige Prüfung, aber kein Automatismus.
Deutschland hat Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern zu Unrecht einen Asyl-Folgeantrag verweigert, wie jetzt aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Pro Asyl kritisiert die deutsche Praxis scharf.
Frauen, die häusliche Gewalt erfahren, können in der EU als Flüchtling anerkannt werden, entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Bulgarien. Eine Kurdin hatte dort einen Asylantrag gestellt. Sie gab an, zwangsverheiratet und geschlagen worden zu sein.
Müssen EU-Staaten bei einer Rücküberstellung von Geflüchteten in einen anderen EU-Staat prüfen, ob ihnen die Zurückweisung in ihr Herkunftsland droht? Mit dieser Frage befasste sich der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Italien – und verneinte sie.
Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nicht diskriminierend, wenn das Verbot alle religiösen Zeichen und das gesamte Personal umfasse. Das haben Richter des höchsten europäischen Gerichts in einem Fall aus Belgien entschieden.
Eltern von als Flüchtling anerkannten Kindern haben keinen Anspruch Schutz, sondern „nur“ einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Belgien entschieden.
Ungarn verlangt von Drittstaatsangehörigen, dass sie vor einem Asylantrag eine ungarische Botschaft im Ausland aufsuchen und eine Erklärung abgeben. Das verstößt gegen EU-Recht, hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.